Kleine Zeitung Steiermark

„Ermittlung­en brauchen eine Deadline“

- Von Ernst Sittinger

Der neue Präsident der Anwälte, Armenak Utudjian, fordert mehr Rechte für Beschuldig­te. Etwa Handy-Durchsuchu­ng nur mit Gerichtsbe­schluss. In der WKStA entstehe „der Eindruck, dass kriminalis­iert wird“.

schaften effizient arbeiten. Manchmal vermisst man das. Daher ist es notwendig, eine maximale Ermittlung­sdauer einzuführe­n. Es braucht diese Deadline, damit nicht ein Beschuldig­ter zu lange im ungewissen Zustand bleiben muss.

Welche Frist wäre das? Grundsätzl­ich sollte man bei drei Jahren bleiben. In komplexen Verfahren – etwa mit Auslandsbe­zug – könnte man um ein Jahr verlängern. Dann sollte Schluss sein.

Wie kann man verhindern, dass sich Anwälte durch schikanöse Ausschöpfu­ng des Rechts über diese Grenze drüberhang­eln und es deshalb zu keiner Anklage kommt?

Das liegt in der Hand der Staatsanwa­ltschaft. Anwälte können in dieser Phase zwar Anträge stellen, aber sie können diese Anträge nicht durchsetze­n. Es liegt an der Anklagebeh­örde, durch Ermittlung­en ein Substrat zu beschaffen, das anklagerei­f Wenn das Substrat ausreicht, können Anwälte die Anklage nicht verhindern.

Wäre nicht der Preis dieser Regel, dass Anklagen schlampig vorbereite­t werden?

Die Staatsanwa­ltschaften wurden im Justizbudg­et gut ausgestatt­et, zuletzt wurden die Planstelle­n erhöht. Ich glaube schon, dass es zumutbar ist und erwartet werden kann, dass ein Ermittlung­sverfahren in schicklich­er Zeit abgeschlos­sen wird. Und wenn bis dahin eben nicht festgestel­lt werden kann, dass ein Verdacht auf Strafbarke­it vorliegt, dann muss eingestell­t werden.

Sie klagen darüber, dass häufig geheime Aktenteile an die Öffentlich­keit kommen. Es steht im Raum, dass das durch Anwälte passiert, die im Rahmen der sogenannte­n „Litigation PR“Akten weitergebe­n, um via Medien Stimmung für Ihre Mandanten zu machen.

In der Regel werden es nicht die Anwälte sein. Weil sie gar

daran interessie­rt sind, dass ihre Klienten mit Vorwürfen in die Öffentlich­keit gezerrt werden.

Ihre eigenen Klienten nicht, aber vielleicht Mitbeschul­digte im gemeinsame­n Verfahren. Wäre es ein taugliches Mittel gegen Aktenleaks, die Verfahren öfter zu trennen?

Das kann man nicht generalisi­erend sagen. Es ist Sache der Justiz und ihrer Organisati­on, dafür zu sorgen, dass solche Aktenleaks nicht vorkommen. Wir können hier keine Vorschläge machen.

Ein naheliegen­der Vorschlag wäre die Beschränku­ng der Akteneinsi­cht.

Das ist zwar naheliegen­d, würde aber zu einer weiteren Einschränk­ung der Beschuldig­tenrechte führen. Dadurch wird das Problem nicht gelöst. Schon jetzt werden Beschuldig­te oftmals sehr lange gar nicht darüber informiert, dass gegen sie ermittelt wird. Es soll auch Fälle geben, wo Anklage erhoist.

 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria