„Ermittlungen brauchen eine Deadline“
Der neue Präsident der Anwälte, Armenak Utudjian, fordert mehr Rechte für Beschuldigte. Etwa Handy-Durchsuchung nur mit Gerichtsbeschluss. In der WKStA entstehe „der Eindruck, dass kriminalisiert wird“.
schaften effizient arbeiten. Manchmal vermisst man das. Daher ist es notwendig, eine maximale Ermittlungsdauer einzuführen. Es braucht diese Deadline, damit nicht ein Beschuldigter zu lange im ungewissen Zustand bleiben muss.
Welche Frist wäre das? Grundsätzlich sollte man bei drei Jahren bleiben. In komplexen Verfahren – etwa mit Auslandsbezug – könnte man um ein Jahr verlängern. Dann sollte Schluss sein.
Wie kann man verhindern, dass sich Anwälte durch schikanöse Ausschöpfung des Rechts über diese Grenze drüberhangeln und es deshalb zu keiner Anklage kommt?
Das liegt in der Hand der Staatsanwaltschaft. Anwälte können in dieser Phase zwar Anträge stellen, aber sie können diese Anträge nicht durchsetzen. Es liegt an der Anklagebehörde, durch Ermittlungen ein Substrat zu beschaffen, das anklagereif Wenn das Substrat ausreicht, können Anwälte die Anklage nicht verhindern.
Wäre nicht der Preis dieser Regel, dass Anklagen schlampig vorbereitet werden?
Die Staatsanwaltschaften wurden im Justizbudget gut ausgestattet, zuletzt wurden die Planstellen erhöht. Ich glaube schon, dass es zumutbar ist und erwartet werden kann, dass ein Ermittlungsverfahren in schicklicher Zeit abgeschlossen wird. Und wenn bis dahin eben nicht festgestellt werden kann, dass ein Verdacht auf Strafbarkeit vorliegt, dann muss eingestellt werden.
Sie klagen darüber, dass häufig geheime Aktenteile an die Öffentlichkeit kommen. Es steht im Raum, dass das durch Anwälte passiert, die im Rahmen der sogenannten „Litigation PR“Akten weitergeben, um via Medien Stimmung für Ihre Mandanten zu machen.
In der Regel werden es nicht die Anwälte sein. Weil sie gar
daran interessiert sind, dass ihre Klienten mit Vorwürfen in die Öffentlichkeit gezerrt werden.
Ihre eigenen Klienten nicht, aber vielleicht Mitbeschuldigte im gemeinsamen Verfahren. Wäre es ein taugliches Mittel gegen Aktenleaks, die Verfahren öfter zu trennen?
Das kann man nicht generalisierend sagen. Es ist Sache der Justiz und ihrer Organisation, dafür zu sorgen, dass solche Aktenleaks nicht vorkommen. Wir können hier keine Vorschläge machen.
Ein naheliegender Vorschlag wäre die Beschränkung der Akteneinsicht.
Das ist zwar naheliegend, würde aber zu einer weiteren Einschränkung der Beschuldigtenrechte führen. Dadurch wird das Problem nicht gelöst. Schon jetzt werden Beschuldigte oftmals sehr lange gar nicht darüber informiert, dass gegen sie ermittelt wird. Es soll auch Fälle geben, wo Anklage erhoist.