Ein Rechenbeispiel
So berechnen sich die Kosten für die Schenkung einer Wohnung mit einem Verkehrswert von rund 150.000 Euro: Der Grundstückswert beläuft sich in der Regel auf zwei Drittel des Verkehrswertes oder weniger: also 100.000 Euro. Die Grunderwerbssteuer beträgt 0,5 Prozent davon: 500 Euro. Die gerichtliche Eintragungsgebühr macht 1,1 Prozent des dreifachen Einheitswertes (in unserem Beispiel sind das etwa 40.000 Euro) aus: Also fallen 440 Euro an Gebühren an. Die Gesamtsumme beträgt also 940 Euro.
Wenger vorrechnet. (Details im Rechenbeispiel oben.)
3 Können Schenkungen rückgängig gemacht werden?
ANTWORT: Einvernehmlich natürlich immer. „Einseitig können sie nur wegen groben Undanks bzw. schwerer Verfehlung gegenüber der schenkenden Person oder wegen eigener Not seitens der schenkenden Person widerrufen werden“, sagt Wengers Notariatspartner Walter Pisk und ergänzt: „Der Schenkungswiderruf wegen groben Undanks beziehungsweise schwerer Verfehlung erfordert nach dem Gesetz eine strafbare Handlung der beschenkten Person gegen die schenkende Person.“Es kommt nicht nur eine Straftat gegen das Leben, die Gesundheit, die Ehre oder das Vermögen in Betracht, sondern auch gegen die Privatsphäre – das ist etwa bei Stalking der Fall. Der beschenkten Person muss aber bewusst sein, dass sie die schenkende Person kränkt – und die Tat muss „gravierend“sein. Wenger: „Ehebruch ist, ebenso wie der Abbruch des Kontaktes zur schenkenden Person, keine schwere Verfehlung.“
4 Welche Rechte haben Kinder, wenn ein El
ternteil fast sein ganzes Vermögen an Fremde verschenkt?
ANTWORT: Es gibt Verjährungsfristen. Wenger: „Bei Schenkungen an fremde Personen, dazu zählen auch Lebensgefährten sowie Schwiegerkinder, schauen die Kinder gewissermaßen durch die Finger, wenn die schenkende Person die Schenkung zwei Jahre überlebt.“
nen sich die Benachteiligten wehren?
ANTWORT: Hier verjährt die Schenkung, wie Pisk betont, drei Jahre nach dem Ableben der schenkenden Person. Bis zur Verjährung kann der Wert des Geschenks – auf Antrag der anderen Kinder – dem Verlassenschaftsvermögen hinzugerechnet werden, sodass sich die Bemessungsgrundlage aller Pflichtteile um diesen Wert erhöht. „Rechnerisch wird so getan, als ob die Schenkung nie stattgefunden hätte.“
Wie lässt sich der Beweis erbringen, dass zum Beispiel ein Kind in der Vergangenheit mehr geschenktbekommenhat als das andere?
ANTWORT: Bei Wertgegenständen und Bargeld ist das schwierig. Bei Liegenschaften gibt es für den Beweis aber das Grundbuch. Bei der Bewertung gab es hier in der Vergangenheit aber auch Probleme: etwa beim Verschenken eines Ackers, der nachträglich in Bauland umgewidmet wurde. Jetzt ist die Rechtslage hier aber klar, wie Pisk betont: „Es ist der Wert zum Zeitpunkt der Zuwendung zuzüglich einer Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex heranzuziehen.“