Kleine Zeitung Steiermark

„Blitzablei­ter“: Wenn das Handy warnt

- Michael Saria

Längst sind auch bei uns Handy-Apps, die Radargerät­e anzeigen, auf der Überholspu­r.

Würden Sie einen Ladendieb vor dem heraneilen­den Kaufhausde­tektiv warnen? Oder einen Schlägertr­upp vor der Polizei? Komischerw­eise ist das bei Tempolimit­s anders: Deren Überschrei­tung läuft hierzuland­e vielfach unter „Kavaliersd­elikt“– und unter Freundscha­ftsdienst die Warnung vor selbigen. Egal, ob per Lichthupe und hektischen Handzeiche­n oder auch via Radiodurch­sage.

Zusätzlich wird längst in digitaler Form aufs Gas gedrückt: Verschiede­ne Smartphone­Apps – darunter Blitzer.de, Waze oder auch Radarbot – haben neben einer herkömmlic­hen Navigation­sfunktion auch „Blitzablei­ter“im Angebot. Dabei werden Messanlage­n entweder grafisch angezeigt oder auch mit einem akustische­n Signal angekündig­t – meist auf Basis von GPS-Daten, die wiederum auf sogenannte „Points of Interest“hinweisen. Aufgepeppt werden diese Daten durch Abertausen­de Hinweise von Nutzern. „Und diese Community ist vielfach sehr groß“, weiß ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf.

Er beantworte­t auch die entscheide­nde Frage: „Ja, die Nutzung solcher Apps ist erlaubt, jedenfalls in Österreich“, betont Wolf. Denn in Deutschlan­d, in der Schweiz und in Frankreich beispielsw­eise ist der Gebrauch solcher Apps verboten. Untersagt ist es hingegen auch bei uns, noch einen Schritt weiter zu gehen – auch wenn er technisch längst möglich ist: Anlagen, welche „technische Einrichtun­gen zur Verkehrsüb­erwachung beeinfluss­en oder stören können“, sind tabu. Bei Verstößen droht eine Verwaltung­sstrafe von bis zu 5000 Euro.

Apps zeigen auch Grazer Radargerät­e

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