Kleine Zeitung Steiermark

„Das Motiv war Hass und Rache“

Nach Trennung Haus abgefackel­t: Drei Jahre Haft für Frau, die überrasche­nd geständig war.

- Von Christian Penz

is heute hat niemand außer meinem Anwalt gewusst, dass ich die Brandstift­erin bin. Ich möchte ein Geständnis ablegen und mich bei allen Opfern entschuldi­gen.“Mit diesen überrasche­nden Worten sorgte gestern am Straflande­sgericht jene Angeklagte für Aufsehen, die das von ihrem Ex bewohnte Haus im September 2023 in Schutt und Asche gelegt haben soll. Die 55-Jährige gab zu, aus Ärger über das Beziehungs­ende das Feuer gelegt zu haben. Das Motiv für die Brandstift­ung laut ihrem Verteidige­r: „eine giftige Mischung aus Enttäuschu­ng, Depression und Hass nach der Trennung.“

Rückblick: Der Brand in Lieboch hatte acht Feuerwehre­n mit mehr als 70 Einsatzkrä­ften

Bstundenla­ng beschäftig­t, trotzdem wurden das Wohnhaus samt Nebengebäu­de ein Raub der Flammen. Der Ex der Beschuldig­ten und seine neue Freundin blieben damals unverletzt, weil ein Nachbar das Feuer noch rechtzeiti­g entdeckt hatte.

Staatsanwa­lt Hansjörg Bacher erkannte eine „dichte und eindeutige Indizienke­tte“. Er ging davon aus, dass die Angeklagte mit dem Taxi von Graz nach Schadendor­f (Bezirk GrazUmgebu­ng) gefahren ist, dort die Laube angezündet hat. Als Indiz für ihre Täterschaf­t wertete Bacher auch die Tatsache, dass sie ihr Handy „absichtlic­h zu Hause gelassen hatte. Man weiß aus Film, Funk und Fernsehen, dass über das Handy der Aufenthalt­sort ermittelt werden kann – das wollte sie verhindern“. Weitere Umstände, die die Beschuldig­te nun nicht mehr leugnete: Die Frau verletzte sich am Tatort, brach sich in einer Grube den Mittelfußk­nochen. Und saß dann drei Stunden im Bus fest, der wegen der Löscharbei­ten nicht weiterfahr­en konnte.

„Es gibt nur eine Frage: Warum?“, meinte Richter Andreas Lenz. Die Beschuldig­te erzählte, dass sie schwere gesundheit­liche Probleme habe. „Ist es aber jetzt doch so gewesen, wie es in der Anklage steht und der Staatsanwa­lt schilderte?“– „Ja“, antwortete die 55-Jährige geknickt. Nicht ganz geklärt werden konnte, wie die Frau den Brand genau gelegt hat. Sie blieb dabei, bloß ein Papiertasc­hentuch angezündet und damit die Laube in Brand gesteckt zu haben. „Dass es dann bis vorne weiterbren­nt, hätt’ ich mir nicht gedacht ...“Das mit dem Taschentuc­h schien aber allen Beteiligte­n nahezu unmöglich. Der Vorsitzend­e ergänzte: „Wenn der Nachbar die beiden im Haus nicht gewarnt hätte, würden wir ein Mordversuc­hsverfahre­n haben.“

Das Urteil des Schöffense­nats: drei Jahre Haft wegen Brandstift­ung, davon ein Jahr unbedingt (noch nicht rechtskräf­tig), drei Jahre Probezeit. Dazu Zuspruch an die Versicheru­ngen (85.000 Euro).

Andreas Lenz, Richter

Haben Sie nie daran gedacht, dass Schlimmere­s passieren kann, weil ja Leute im Haus sind?

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