„Das Motiv war Hass und Rache“
Nach Trennung Haus abgefackelt: Drei Jahre Haft für Frau, die überraschend geständig war.
is heute hat niemand außer meinem Anwalt gewusst, dass ich die Brandstifterin bin. Ich möchte ein Geständnis ablegen und mich bei allen Opfern entschuldigen.“Mit diesen überraschenden Worten sorgte gestern am Straflandesgericht jene Angeklagte für Aufsehen, die das von ihrem Ex bewohnte Haus im September 2023 in Schutt und Asche gelegt haben soll. Die 55-Jährige gab zu, aus Ärger über das Beziehungsende das Feuer gelegt zu haben. Das Motiv für die Brandstiftung laut ihrem Verteidiger: „eine giftige Mischung aus Enttäuschung, Depression und Hass nach der Trennung.“
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Bstundenlang beschäftigt, trotzdem wurden das Wohnhaus samt Nebengebäude ein Raub der Flammen. Der Ex der Beschuldigten und seine neue Freundin blieben damals unverletzt, weil ein Nachbar das Feuer noch rechtzeitig entdeckt hatte.
Staatsanwalt Hansjörg Bacher erkannte eine „dichte und eindeutige Indizienkette“. Er ging davon aus, dass die Angeklagte mit dem Taxi von Graz nach Schadendorf (Bezirk GrazUmgebung) gefahren ist, dort die Laube angezündet hat. Als Indiz für ihre Täterschaft wertete Bacher auch die Tatsache, dass sie ihr Handy „absichtlich zu Hause gelassen hatte. Man weiß aus Film, Funk und Fernsehen, dass über das Handy der Aufenthaltsort ermittelt werden kann – das wollte sie verhindern“. Weitere Umstände, die die Beschuldigte nun nicht mehr leugnete: Die Frau verletzte sich am Tatort, brach sich in einer Grube den Mittelfußknochen. Und saß dann drei Stunden im Bus fest, der wegen der Löscharbeiten nicht weiterfahren konnte.
„Es gibt nur eine Frage: Warum?“, meinte Richter Andreas Lenz. Die Beschuldigte erzählte, dass sie schwere gesundheitliche Probleme habe. „Ist es aber jetzt doch so gewesen, wie es in der Anklage steht und der Staatsanwalt schilderte?“– „Ja“, antwortete die 55-Jährige geknickt. Nicht ganz geklärt werden konnte, wie die Frau den Brand genau gelegt hat. Sie blieb dabei, bloß ein Papiertaschentuch angezündet und damit die Laube in Brand gesteckt zu haben. „Dass es dann bis vorne weiterbrennt, hätt’ ich mir nicht gedacht ...“Das mit dem Taschentuch schien aber allen Beteiligten nahezu unmöglich. Der Vorsitzende ergänzte: „Wenn der Nachbar die beiden im Haus nicht gewarnt hätte, würden wir ein Mordversuchsverfahren haben.“
Das Urteil des Schöffensenats: drei Jahre Haft wegen Brandstiftung, davon ein Jahr unbedingt (noch nicht rechtskräftig), drei Jahre Probezeit. Dazu Zuspruch an die Versicherungen (85.000 Euro).
Andreas Lenz, Richter
Haben Sie nie daran gedacht, dass Schlimmeres passieren kann, weil ja Leute im Haus sind?