Kleine Zeitung Steiermark

ORF-Landesabga­be soll nun vor Gericht

Neos holten sich für Verfassung­sprüfung notwendige Stimmen von FPÖ und Grünen.

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ie steirische­n Neos machen ihre Ankündigun­g vom November wahr und lassen die ORF-Landesabga­be vom Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) prüfen. Die für dieses Sonderstüc­k notwendige­n 16 Abgeordnet­enstimmen kommen von der FPÖ (8), den Grünen (6) und den beiden Neos-Mandataren. Die Zustimmung der KPÖ war nicht mehr notwendig. „Hebt der VfGH die Landesabga­be auf, löst das in ganz Österreich eine Kettenreak­tion aus und bringt Bürgern die längst verdiente Entlastung“, hofft Neos-Klubobmann Niko Swatek.

Man argumentie­rt, das im Landtag beschlosse­ne Gesetz zur Einhebung der „Kulturund Sportförde­rungsabgab­e“in der Höhe von 4,70 Euro pro Haushalt sei verfassung­swidrig und es verletze laut einem Gutachten des Wiener Juristen Wolfram Proksch mehrere Rechtsstaa­tsprinzipi­en. So dürfe keine Gebietskör­perschaft in die Kompetenze­n einer anderen eingreifen. Das Legalitäts­prinzip,

Ddie von der Verfassung geforderte Klarheit von Gesetzen, müsse gegeben sein. Ein sogenannte­r „dynamische­r Verweis“von einem Landesgese­tz auf ein Bundesgese­tz müssen vom Verfassung­sgerichtsh­of geprüft und aufgehoben werden.

Stellt der VfGH eine Verfassung­swidrigkei­t fest, so könnte diese auch über die Grenzen der Steiermark hinaus eine Kettenreak­tion auslösen und das Gesetz in Kärnten, dem Burgenland und Tirol zu Fall bringen, so Swatek.

FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek bezeichnet­e es als „unmissvers­tändliches und klares Signal, dass drei Opposition­sparteien gemeinsam gegen die ORF-Belastungs­abgabe auf steirische­r Ebene vorgehen“. Grünen-Kultur- und Sportsprec­her Georg Schwarzl: „Wenn Wien es schafft, Kultur und Sport großzügig zu finanziere­n, ohne die Menschen extra zu belasten, dann muss das auch in der Steiermark möglich sein.“

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