ORF-Landesabgabe soll nun vor Gericht
Neos holten sich für Verfassungsprüfung notwendige Stimmen von FPÖ und Grünen.
ie steirischen Neos machen ihre Ankündigung vom November wahr und lassen die ORF-Landesabgabe vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüfen. Die für dieses Sonderstück notwendigen 16 Abgeordnetenstimmen kommen von der FPÖ (8), den Grünen (6) und den beiden Neos-Mandataren. Die Zustimmung der KPÖ war nicht mehr notwendig. „Hebt der VfGH die Landesabgabe auf, löst das in ganz Österreich eine Kettenreaktion aus und bringt Bürgern die längst verdiente Entlastung“, hofft Neos-Klubobmann Niko Swatek.
Man argumentiert, das im Landtag beschlossene Gesetz zur Einhebung der „Kulturund Sportförderungsabgabe“in der Höhe von 4,70 Euro pro Haushalt sei verfassungswidrig und es verletze laut einem Gutachten des Wiener Juristen Wolfram Proksch mehrere Rechtsstaatsprinzipien. So dürfe keine Gebietskörperschaft in die Kompetenzen einer anderen eingreifen. Das Legalitätsprinzip,
Ddie von der Verfassung geforderte Klarheit von Gesetzen, müsse gegeben sein. Ein sogenannter „dynamischer Verweis“von einem Landesgesetz auf ein Bundesgesetz müssen vom Verfassungsgerichtshof geprüft und aufgehoben werden.
Stellt der VfGH eine Verfassungswidrigkeit fest, so könnte diese auch über die Grenzen der Steiermark hinaus eine Kettenreaktion auslösen und das Gesetz in Kärnten, dem Burgenland und Tirol zu Fall bringen, so Swatek.
FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek bezeichnete es als „unmissverständliches und klares Signal, dass drei Oppositionsparteien gemeinsam gegen die ORF-Belastungsabgabe auf steirischer Ebene vorgehen“. Grünen-Kultur- und Sportsprecher Georg Schwarzl: „Wenn Wien es schafft, Kultur und Sport großzügig zu finanzieren, ohne die Menschen extra zu belasten, dann muss das auch in der Steiermark möglich sein.“