„Ein Mensch darf nie ein Schadensfall sein“
Eltern klagten Arzt, der eine schwere Behinderung ihrer Tochter übersehen hat und ein Gericht gab ihnen recht. Leserinnen und Leser geben zu bedenken, wie sich das Kind mit diesem Urteil fühlen könnte.
„Fehlenden Arm übersehen: haftet für Kind“, 24. 1. ass es ein Schock ist, wenn ein Kind eine Be- hinderung aufweist, können sicher alle Eltern mitfühlen. Aber dass ein Kind, das mit einer körperlichen Behinderung gebo- ren wurde, auch noch damit le- ben muss, dass es abgetrieben worden wäre, ist schlichtweg grausam. Es würde sicher viele Familien geben, die ein Kind mit Handicap mit Liebe und Unter- stützung in jeder Lebenslage großziehen würden. Ich jeden- falls wünsche diesem Kind alles erdenklich Gute auf seinem Lebensweg. Monika Haas,
Hausmannstätten
DArzt
Geringe Einschränkung
Der sichtlich vorliegende ärztli- che Kunstfehler ist die eine Sa- che, die Argumentation der Kla- ge – „wir hätten uns für einen Schwangerschaftsabbruch ent- schieden“– vor Gericht um vollen lebenslangen Unterhalt die andere! Ich möchte jedenfalls nicht in der Haut des armen
Mädchens stecken, das eines Ta- ges erfährt, dass es, bei richtiger Diagnosestellung durch den Arzt, nicht auf der Welt wäre!
Ausgehend von der körperlichen, nicht geistigen, Behinderung des Kindes, spricht nichts gegen eine völlig normale Ent- wicklung – erfahrungsgemäß kommen die Kinder mit dieser Art der Behinderung sehr gut zurecht, sie sind in ihrem tägli- chen Leben nur minimal einge- schränkt! Eines Tages könnten es die Eltern tief bereuen, eine derart unüberlegte Klage einge- reicht zu haben! Dr. Georg-A. Breisach (Kinderarzt),
Deutschlandsberg
Kein Schadensfall
Natürlich erwartet man sich von einem Facharzt, dass er ver- antwortungsvoll verlässliche Diagnosen stellen kann, aber wird sich ein Arzt in Zukunft noch festlegen wollen?
Erfreulicherweise gibt es auch große Bemühungen um Inklu- sion für eine bessere Zukunft, denn eine Beeinträchtigung zu haben ist nicht gleichzustellen mit Unglücklichsein. Ein Mensch darf nie ein Schadens- fall sein. Dip. Päd. Elisabeth
Eder, Fürstenfeld
Recht auf Leben
Wie paradox ist diese Entschei- dung des OGH aus moralischer Sicht? Ein Arzt wird verurteilt, weil er aufgrund eines „Fehlers“Leben ermöglicht hat und das Kind muss in der Folge mit der Identität leben: „Ich bin der Fehler des Arztes!“Welch gefühllo- ses Urteil! Es gibt nicht nur ein Recht auf Leben für die Eltern, auch das Kind hat doch dieses Recht! Gabi Kugel, Wagna
Fehler gehören dazu
Es gehört zum Wesen des Men- schen, dass er fehleranfällig ist, schon im Mutterleib. Auch ein Gynäkologe ist ein Mensch. Auch ihm können also Fehler passieren. Eine Mutter darf ihr voraussichtlich behindertes Kind straffrei abtreiben. Der Arzt, auf dessen Fehler hin das Kind zur Welt kommen „musste“, wird in einem Ausmaß bestraft, dass es für ihn vermutlich existenzbedrohlich ist.
Wo bleibt das Lebensrecht des Kindes, auch wenn es wahrscheinlich behindert ist? Ich kenne unsere Welt nicht mehr! Es ist ein zweifellos wegweisendes Urteil der Höchstrichter in Richtung einer Verkehrung der Werte und einer Degeneration unserer Rechtsprechung!
Johann Karner, Tauplitz
Zu viele Krimis
„Gremienreform beim ORF muss warten“, 25. 1.
Ich bin nicht gegen den ORF. Aber was das Programm betrifft, wäre eine Änderung überlegenswert. Denn so viele Krimis, wie der ORF ausstrahlt, gibt es bei anderen Fernsehanstalten kaum. So brachte er innerhalb von 11 Tagen mehr als 15 Kriminalsendungen (in einem Programm sogar zwei hintereinander). Ob das mit dem Bildungsauftrag des ORF in Einklang zu bringen ist, muss bezweifelt werden. Daher wäre es