Kleine Zeitung Steiermark

„Ein Mensch darf nie ein Schadensfa­ll sein“

Eltern klagten Arzt, der eine schwere Behinderun­g ihrer Tochter übersehen hat und ein Gericht gab ihnen recht. Leserinnen und Leser geben zu bedenken, wie sich das Kind mit diesem Urteil fühlen könnte.

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„Fehlenden Arm übersehen: haftet für Kind“, 24. 1. ass es ein Schock ist, wenn ein Kind eine Be- hinderung aufweist, können sicher alle Eltern mitfühlen. Aber dass ein Kind, das mit einer körperlich­en Behinderun­g gebo- ren wurde, auch noch damit le- ben muss, dass es abgetriebe­n worden wäre, ist schlichtwe­g grausam. Es würde sicher viele Familien geben, die ein Kind mit Handicap mit Liebe und Unter- stützung in jeder Lebenslage großziehen würden. Ich jeden- falls wünsche diesem Kind alles erdenklich Gute auf seinem Lebensweg. Monika Haas,

Hausmannst­ätten

DArzt

Geringe Einschränk­ung

Der sichtlich vorliegend­e ärztli- che Kunstfehle­r ist die eine Sa- che, die Argumentat­ion der Kla- ge – „wir hätten uns für einen Schwangers­chaftsabbr­uch ent- schieden“– vor Gericht um vollen lebenslang­en Unterhalt die andere! Ich möchte jedenfalls nicht in der Haut des armen

Mädchens stecken, das eines Ta- ges erfährt, dass es, bei richtiger Diagnosest­ellung durch den Arzt, nicht auf der Welt wäre!

Ausgehend von der körperlich­en, nicht geistigen, Behinderun­g des Kindes, spricht nichts gegen eine völlig normale Ent- wicklung – erfahrungs­gemäß kommen die Kinder mit dieser Art der Behinderun­g sehr gut zurecht, sie sind in ihrem tägli- chen Leben nur minimal einge- schränkt! Eines Tages könnten es die Eltern tief bereuen, eine derart unüberlegt­e Klage einge- reicht zu haben! Dr. Georg-A. Breisach (Kinderarzt),

Deutschlan­dsberg

Kein Schadensfa­ll

Natürlich erwartet man sich von einem Facharzt, dass er ver- antwortung­svoll verlässlic­he Diagnosen stellen kann, aber wird sich ein Arzt in Zukunft noch festlegen wollen?

Erfreulich­erweise gibt es auch große Bemühungen um Inklu- sion für eine bessere Zukunft, denn eine Beeinträch­tigung zu haben ist nicht gleichzust­ellen mit Unglücklic­hsein. Ein Mensch darf nie ein Schadens- fall sein. Dip. Päd. Elisabeth

Eder, Fürstenfel­d

Recht auf Leben

Wie paradox ist diese Entschei- dung des OGH aus moralische­r Sicht? Ein Arzt wird verurteilt, weil er aufgrund eines „Fehlers“Leben ermöglicht hat und das Kind muss in der Folge mit der Identität leben: „Ich bin der Fehler des Arztes!“Welch gefühllo- ses Urteil! Es gibt nicht nur ein Recht auf Leben für die Eltern, auch das Kind hat doch dieses Recht! Gabi Kugel, Wagna

Fehler gehören dazu

Es gehört zum Wesen des Men- schen, dass er fehleranfä­llig ist, schon im Mutterleib. Auch ein Gynäkologe ist ein Mensch. Auch ihm können also Fehler passieren. Eine Mutter darf ihr voraussich­tlich behinderte­s Kind straffrei abtreiben. Der Arzt, auf dessen Fehler hin das Kind zur Welt kommen „musste“, wird in einem Ausmaß bestraft, dass es für ihn vermutlich existenzbe­drohlich ist.

Wo bleibt das Lebensrech­t des Kindes, auch wenn es wahrschein­lich behindert ist? Ich kenne unsere Welt nicht mehr! Es ist ein zweifellos wegweisend­es Urteil der Höchstrich­ter in Richtung einer Verkehrung der Werte und einer Degenerati­on unserer Rechtsprec­hung!

Johann Karner, Tauplitz

Zu viele Krimis

„Gremienref­orm beim ORF muss warten“, 25. 1.

Ich bin nicht gegen den ORF. Aber was das Programm betrifft, wäre eine Änderung überlegens­wert. Denn so viele Krimis, wie der ORF ausstrahlt, gibt es bei anderen Fernsehans­talten kaum. So brachte er innerhalb von 11 Tagen mehr als 15 Kriminalse­ndungen (in einem Programm sogar zwei hintereina­nder). Ob das mit dem Bildungsau­ftrag des ORF in Einklang zu bringen ist, muss bezweifelt werden. Daher wäre es

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