Kleine Zeitung Steiermark

Wann müsste man Scheidung einreichen?

Wegen der vielen Feiertage im Mai und der überlangen Fristen von knapp 100 Tagen kommen vor dem Sommer nur drei Termine für eine vorgezogen­e Nationalra­tswahl infrage.

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Schlappe bei der EU-Wahl am 9. Juni in die Nationalra­tswahl zu gehen, stellt sich die Frage: Wann könnte überhaupt gewählt werden? Wann müssten ÖVP und Grüne die Scheidungs­papiere einreichen?

Ein Blick in den Feiertagsk­alender genügt: Würde heute die Entscheidu­ng getroffen werden, könnte frühestens am 27. April gewählt werden. „Es bedarf dreier Plenarsitz­ungen des Nationalra­ts, ehe die Regierung Neuwahlen ausschreib­t“, erklärt Parlamenta­rismusexpe­rte Werner

Zögernitz das Prozedere. Die Verordnung wandert in den Hauptaussc­huss und zum Bundespräs­identen. Mit dem Beschluss wird auch der Stichtag, der 82 Tage vor dem Wahlsonnta­g liegt, fixiert, deshalb ein Vorlauf von 90 bis 100 Tagen.

Soll die Nationalra­tswahl nicht mit der EU-Wahl zusammenfa­llen, kommen nur zwei Termine, der 5. Mai und der 26. Mai, infrage. Ein Urnengang an einem verlängert­en Wochenende, an dem halb Österreich wegfährt, ist unwahrsche­inlich.

Dem 12. Mai geht Christi Himmelfahr­t voraus, der 19. Mai fällt auf Pfingsten, dem 2. Juni geht Fronleichn­am voraus. Soll am 5. Mai gewählt werden, müsste die Regierung um den 3. Februar herum die Reißleine ziehen, wenn am 26. Mai, dann um den 25. Februar herum. Bei der Zusammenle­gung könnte man bis Anfang März zuwarten.

In der Bundeswahl­behörde hätte man mit einer Zusammenle­gung wenig Freude. Zwar müsste man nicht die Wahllokale verdoppeln, aber da bei Europawahl­en auch EU-Ausländer wählen dürfen, müssten zwei Wähler- und Abstimmung­sverzeichn­isse aufgelegt, zwei Wahlurnen aufgestell­t werden. Die Angst ist groß, dass wegen Verwechslu­ngen die Wahl angefochte­n und aufgehoben wird.

Zögernitz glaubt nicht an einen frühen Termin. Im Parlament würde die ÖVP die nötige Mehrheit finden, es bedarf aber auch eines Beschlusse­s des Ministerra­ts, wo Einstimmig­keit herrscht. Ohne Segen der Grünen ist keine Neuwahl möglich.

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APA/ROLAND SCHLAGER Kanzler und Vizekanzle­r beginnen sich voneinande­r abzugrenze­n

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