Wann müsste man Scheidung einreichen?
Wegen der vielen Feiertage im Mai und der überlangen Fristen von knapp 100 Tagen kommen vor dem Sommer nur drei Termine für eine vorgezogene Nationalratswahl infrage.
Schlappe bei der EU-Wahl am 9. Juni in die Nationalratswahl zu gehen, stellt sich die Frage: Wann könnte überhaupt gewählt werden? Wann müssten ÖVP und Grüne die Scheidungspapiere einreichen?
Ein Blick in den Feiertagskalender genügt: Würde heute die Entscheidung getroffen werden, könnte frühestens am 27. April gewählt werden. „Es bedarf dreier Plenarsitzungen des Nationalrats, ehe die Regierung Neuwahlen ausschreibt“, erklärt Parlamentarismusexperte Werner
Zögernitz das Prozedere. Die Verordnung wandert in den Hauptausschuss und zum Bundespräsidenten. Mit dem Beschluss wird auch der Stichtag, der 82 Tage vor dem Wahlsonntag liegt, fixiert, deshalb ein Vorlauf von 90 bis 100 Tagen.
Soll die Nationalratswahl nicht mit der EU-Wahl zusammenfallen, kommen nur zwei Termine, der 5. Mai und der 26. Mai, infrage. Ein Urnengang an einem verlängerten Wochenende, an dem halb Österreich wegfährt, ist unwahrscheinlich.
Dem 12. Mai geht Christi Himmelfahrt voraus, der 19. Mai fällt auf Pfingsten, dem 2. Juni geht Fronleichnam voraus. Soll am 5. Mai gewählt werden, müsste die Regierung um den 3. Februar herum die Reißleine ziehen, wenn am 26. Mai, dann um den 25. Februar herum. Bei der Zusammenlegung könnte man bis Anfang März zuwarten.
In der Bundeswahlbehörde hätte man mit einer Zusammenlegung wenig Freude. Zwar müsste man nicht die Wahllokale verdoppeln, aber da bei Europawahlen auch EU-Ausländer wählen dürfen, müssten zwei Wähler- und Abstimmungsverzeichnisse aufgelegt, zwei Wahlurnen aufgestellt werden. Die Angst ist groß, dass wegen Verwechslungen die Wahl angefochten und aufgehoben wird.
Zögernitz glaubt nicht an einen frühen Termin. Im Parlament würde die ÖVP die nötige Mehrheit finden, es bedarf aber auch eines Beschlusses des Ministerrats, wo Einstimmigkeit herrscht. Ohne Segen der Grünen ist keine Neuwahl möglich.