Kleine Zeitung Steiermark

Der „Klimaklebe­rkiller“ist dann doch nicht so radikal

„Mit Blaulicht und Folgetonho­rn durch die Klimaklebe­r“fabulierte ein Grazer (51). Es gibt dennoch einen Freispruch.

- Von Alfred Lobnik

er bremst, verliert. Mit Blaulicht und Folgetonho­rn durch die Klimaklebe­r. Schließlic­h ist ein Menschenle­ben mehr wert als ein sinnloser Berufsdemo­nstrant, der Milliarden­schaden verursacht.“Dieses Posting des Users „Klimaklebe­rkiller“landete nicht in dem Online-Forum, für das es gedacht war, sondern in einem Strafantra­g.

Was nach glatter Verurteilu­ng aussieht, nimmt am Landesgeri­cht Graz bei genauem Hinschauen eine interessan­te Wendung. Der „Klimaklebe­rkiller“,

Wein 51 Jahre alter Pensionist, müht sich im Rollstuhl zu Richter Christoph Lichtenber­g. „Corona“begründet er lapidar seinen Zustand: Monatelang lag er im Krankenhau­s, der rechte Fuß musste ihm abgenommen werden. Seine Firma verlor er. Geblieben sind Schul- den, eine bescheiden­e Pension und die Pflegestuf­e 1.

Als er dann las, dass ein Rettungswa­gen wegen eines Klimaprote­sts in Wien im Stau stand, und der Patient gestorben ist – da ließ er sich zum „überspitzt­en“Posting hinreißen. „Ich war entrüstet.“Er habe aber nie gemeint, dass Einsatzfah­rzeuge über Protestier­ende „drüberfahr­en“sollten. „Es hätte keinen Sinn, Menschen zu töten, um andere zu retten.“Mit „Durchfahre­n“habe er angedeutet, dass es etwa in Deutschlan­d gelinge, die Straßen schneller freizumach­en als bei uns. „Klimaklebe­rkiller“beziehe sich darauf, dass der Klimaprote­st ein Menschenle­ben gekostet habe. s gibt einen Freispruch. Der bedingte Vorsatz – dass man er in Kauf nahm, dass tatsächlic­h jemand mit einem Einsatzfah­rzeug Protestier­ende verletzt – sei nicht erkennbar. Und wenn ein Satz mehrere Deutungen zulasse, sei der günstigere anzunehmen. Also: Unmutsäuße­rung statt Aufforderu­ng zu einer Straftat.

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