Bei einer Freundin gezündelt
Weil er 5581 Euro wollte, legte Südoststeirer (33) Feuer. Danach drohte er, auch noch das Wohnhaus anzuzünden. Zwei Jahre Haft.
Ein Streit um die Rechnung für eine Hausfassade entzweite im Vorjahr zwei Jugendfreunde in der Südoststeiermark. Während der Handwerker (33) meinte, er hätte noch 5881 Euro zu bekommen, reklamierte die Kundin Baumängel, die noch zu beheben wären. Keine Rede von einem ausstehenden Betrag. Der Streit eskalierte so weit, dass der Handwerker gestern am Landesgericht Graz in Handschellen Richterin Michaela Lapanje vorgeführt werden musste.
Am 19. Dezember betrank er sich nämlich und füllte an einer Tankstelle Benzin in eine Wasserflasche, das er an der Garage der Freundin verspritzte und anzündete. „Plötzlich war da eine Stichflamme“, erinnert er sich. Seine Hand fing Feuer, er warf die Flasche weg und nahm Reißaus. Daheim rief er das Opfer dann an: „Bezahl, dann ist Ruhe … Sonst die (!) Haus dran … Dein Haus … Dann ist dein Haus dran.“
Zu seinen Gunsten geht die Anklage nur von versuchter schwerer Nötigung und schwerer Sachbeschädigung, nicht aber von Brandstiftung mit einer höheren Strafdrohung aus. Die Garage brannte mit zwei Motorrädern und einer Küche zwar aus, das Wohnhaus mit vier Bewohnern war aber zehn Meter entfernt und nicht direkt gefährdet.
Der Verteidiger kündigt ein Geständnis an, das sein Mandant aber gleich relativiert. Er fühlt sich zwar schuldig, aber: „Ich wollte nur einen schwarzen Fleck verursachen. Ich hab nie geglaubt, dass ein Schaden über 5000 Euro entsteht.“Das ist die Wertgrenze zur schweren Sachbeschädigung. Der effektive Schaden beträgt sogar 52.748,00 Euro. „Das ist kein Geständnis“, sagt die Richterin.
Er war betrunken – er ist alkoholkrank. Mit einer Klage hätte
er das Geld nicht eintreiben können. „Dafür hätte ich 600 Euro vorstrecken müssen.“Und er hatte hohe – jetzt noch viel höhere – Schulden.
Ähnlich relativiert er die Nötigung: „Das war nur ein blöd umireden …“– „Sie reden wirklich blöd umi“, entgegnet die Richterin. „Ich höre mir die ganze Woche viel Blödsinn an, aber Sie sind top.“Als ihm das aufgenommene Telefonat vorgespielt wird, hat er Tränen in den Augen und es dämmert, dass ihm das Gericht „Sonst ist dein Haus dran“in diesem Zusammenhang nicht als bloße Unmutsäußerung durchgehen lässt.
Das Opfer erzählt in seiner Abwesenheit von den finanziellen und psychischen Folgen, von der Angst bei jedem nächtlichen Geräusch, unter der sie immer noch leidet. Sie will ihn nie mehr sehen. Auf seine Entschuldigung legt sie auch keinen Wert.
Nicht zu seinen Gunsten spricht, dass er nur vier Tage vor der Tat einer Verurteilung wegen gefährlicher Drohung gegen seine Eltern gerade noch mit einer Diversion entgangen ist. Wegen schwerer Sachbeschädigung und versuchter schwerer Nötigung wird er zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon muss er tatsächlich absitzen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.