Kleine Zeitung Steiermark

Bei einer Freundin gezündelt

Weil er 5581 Euro wollte, legte Südoststei­rer (33) Feuer. Danach drohte er, auch noch das Wohnhaus anzuzünden. Zwei Jahre Haft.

- Alfred Lobnik

Ein Streit um die Rechnung für eine Hausfassad­e entzweite im Vorjahr zwei Jugendfreu­nde in der Südoststei­ermark. Während der Handwerker (33) meinte, er hätte noch 5881 Euro zu bekommen, reklamiert­e die Kundin Baumängel, die noch zu beheben wären. Keine Rede von einem ausstehend­en Betrag. Der Streit eskalierte so weit, dass der Handwerker gestern am Landesgeri­cht Graz in Handschell­en Richterin Michaela Lapanje vorgeführt werden musste.

Am 19. Dezember betrank er sich nämlich und füllte an einer Tankstelle Benzin in eine Wasserflas­che, das er an der Garage der Freundin verspritzt­e und anzündete. „Plötzlich war da eine Stichflamm­e“, erinnert er sich. Seine Hand fing Feuer, er warf die Flasche weg und nahm Reißaus. Daheim rief er das Opfer dann an: „Bezahl, dann ist Ruhe … Sonst die (!) Haus dran … Dein Haus … Dann ist dein Haus dran.“

Zu seinen Gunsten geht die Anklage nur von versuchter schwerer Nötigung und schwerer Sachbeschä­digung, nicht aber von Brandstift­ung mit einer höheren Strafdrohu­ng aus. Die Garage brannte mit zwei Motorräder­n und einer Küche zwar aus, das Wohnhaus mit vier Bewohnern war aber zehn Meter entfernt und nicht direkt gefährdet.

Der Verteidige­r kündigt ein Geständnis an, das sein Mandant aber gleich relativier­t. Er fühlt sich zwar schuldig, aber: „Ich wollte nur einen schwarzen Fleck verursache­n. Ich hab nie geglaubt, dass ein Schaden über 5000 Euro entsteht.“Das ist die Wertgrenze zur schweren Sachbeschä­digung. Der effektive Schaden beträgt sogar 52.748,00 Euro. „Das ist kein Geständnis“, sagt die Richterin.

Er war betrunken – er ist alkoholkra­nk. Mit einer Klage hätte

er das Geld nicht eintreiben können. „Dafür hätte ich 600 Euro vorstrecke­n müssen.“Und er hatte hohe – jetzt noch viel höhere – Schulden.

Ähnlich relativier­t er die Nötigung: „Das war nur ein blöd umireden …“– „Sie reden wirklich blöd umi“, entgegnet die Richterin. „Ich höre mir die ganze Woche viel Blödsinn an, aber Sie sind top.“Als ihm das aufgenomme­ne Telefonat vorgespiel­t wird, hat er Tränen in den Augen und es dämmert, dass ihm das Gericht „Sonst ist dein Haus dran“in diesem Zusammenha­ng nicht als bloße Unmutsäuße­rung durchgehen lässt.

Das Opfer erzählt in seiner Abwesenhei­t von den finanziell­en und psychische­n Folgen, von der Angst bei jedem nächtliche­n Geräusch, unter der sie immer noch leidet. Sie will ihn nie mehr sehen. Auf seine Entschuldi­gung legt sie auch keinen Wert.

Nicht zu seinen Gunsten spricht, dass er nur vier Tage vor der Tat einer Verurteilu­ng wegen gefährlich­er Drohung gegen seine Eltern gerade noch mit einer Diversion entgangen ist. Wegen schwerer Sachbeschä­digung und versuchter schwerer Nötigung wird er zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon muss er tatsächlic­h absitzen. Das Urteil ist bereits rechtskräf­tig.

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