„Die Willkommenskultur für behinderte Kinder fehlt“
Angesichts des Gerichtsurteils über ein behindert geborenes Kind meinen Leser, dass das Recht diese Minderheit verstärkt schützen müsse.
D„Diese Logik führt zur Entmenschlichung“, 28. 1. ie Willkommenskultur für jedes Kind fehlt. Zwei- felsohne hat der bewun- dernswerte Franz Joseph Huai- nigg damit recht, dass die Ge- fahr der Entmenschlichung eines ungeborenen Kindes besteht. Zeitgleich hat in den letzten 25 Jahren keine Partei es geschafft, wirklich Schritte ei- ner Kindes-Willkommens-Kul- tur gerade für behinderte Kinder zu schaffen.
Nimmt man die ebenfalls er- wähnte „Inklusion“ernst, ist nicht die Frage: „Wo darf mein Kind in die Schule gehen?“, son- dern höchstens: „Was fehlt even- tuell noch für eine gute Schul- laufbahn?“Und schließlich die Behindertenrechtskonvention: Diese hat Österreich unterschrieben, zeitgleich – in der Ära des Ex-SPÖ-Sozialministers Bu- chinger – mit einem Umset- zungsvorbehalt belegt.
Aus diesen und weiteren Gründen ist es wenig verwun- derlich, dass Eltern lieber testen, testen, testen, bevor sie ein (be- hindertes) Kind auf die Welt bringen. Wenn sie der Rechts- staat darin dann auch noch be- stärkt, ist wenig zu entgegnen – ja, er hilft sogar noch beim Sparen. Mag. Jakob Putz
(vierfacher körper- und sehbehinderter Vater), Graz
Unwert-Urteil
Danke an Franz Joseph Huai- nigg für die klaren Worte zum erschreckenden Urteil des Obersten Gerichtshofs, wonach ein behindertes Kind einen „Schadensfall“darstellen soll. Noch nie wurde Inklusion so großgeschrieben wie heute und gleichzeitig werden Kinder, be- vor sie geboren werden, „besei- tigt“, wenn sie nicht unseren Ansprüchen genügen.
Ich frage mich: Wie geht es den rund eine Million Menschen mit Behinderung in Österreich, wenn sie von diesem Unwert-Ur- teil lesen? Hätten auch sie bes- ser nicht geboren werden sollen? Ich möchte in einem Land leben, in dem alle Menschen – auch die unserer Meinung nach „unper- fekten“– frei und gleich an Wür- de und Rechten geboren werden dürfen (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 1).
Mag. Petra Plonner, Leoben
Unverständnis
Ich fasse dieses Urteil der Staatsanwältin nicht. Der Arzt wird zu Unterhaltszahlungen und Entschädigungszahlungen in beträchtlicher Höhe verur- teilt. Noch weniger verstehe ich die Eltern – sie hätten das Kind abgetrieben, hätten sie von der Behinderung erfahren! Nur, weil dem Ungeborenen ein Arm fehlt? Es ist doch ihr Baby, das sie gezeugt haben! Nur weil es heutzutage die Möglichkeit des Ultraschalls gibt, darf man über Leben oder Tod des Ungebore- nen entscheiden, wenn es nicht perfekt ist?
Was kommt als Nächstes? Da sieht der Arzt im Ultraschall, dass es ein Bub wird und bei der Geburt stellt sich heraus, es ist ein Mädchen oder umgekehrt! Und dann sagen die Eltern auch, dieses Geschlecht haben wir nicht gewollt ... Was ist nur aus der Menschheit geworden?
Juliane Perner, Leibnitz
Leben schützen
Vielen Dank für den wohltuenden Gastkommentar von Huainigg. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs löst auch bei mir großes Befremden aus. Zu realisieren, dass man zum Beispiel als rollstuhlfahrende Mutter von Rechts wegen jetzt als Schadensfall angesehen werden könnte, gibt mir zu denken.
Meines Wissens ist das Recht doch dazu da, die Minderheit vor der Mehrheit zu schützen – den Schwächeren vor dem Stärkeren, wenn man so will. Wie Huainigg richtig feststellt, sollte die Aufgabe der Rechtsordnung in einem demokratischen, liberalen Staat sein, Leben zu schützen, auch dann, wenn es von ‚Idealvorstellungen‘ abweicht oder von anderen nicht gewollt ist!
Stephen Hawking – rollstuhlfahrender Physiker – meinte zu seinen Lebzeiten: „Das einzige,