Ein zweites Leben für kaputte Geräte
Weniger Elektroschrott: In der EU kommt das „Recht auf Reparatur“– für Waschmaschinen, Handys und mehr.
Seit fast zehn Jahren hat das EU-Parlament Vorstöße unternommen, nun kam es endgültig zur Einigung: Schon bald gilt in der EU das „Recht auf Reparatur“, auf das sich Kundinnen und Kunden berufen können. Hersteller einer ganzen Reihe von Produkten, darunter sind nun auch „Weißwaren“wie Kühlschränke oder Waschmaschinen, werden per Richtlinie verpflichtet, eine Reparatur zu ermöglichen. Für reparierte Gegenstände gilt in der Folge eine gesetzliche Garantieverlängerung von 12 Monaten.
„Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben“, sagte EPVerhandlungsführer René Repasi (SPD) unmittelbar nach der Einigung. Weil Produkte nicht repariert und stattdessen durch Neuware ersetzt werden, entstehen jährlich 35 Millionen Tonnen Müll in Europa.
Der österreichische EUAbgeordnete Andreas Schieder (SPÖ) beziffert den jährlichen Schaden für die Verbraucher mit zwölf Milliarden Euro. Schieder: „Herstellern wird es auch verboten, Vertragsklauseln sowie Software- und Hardwarehürden zu verwenden, die eine Reparatur erschweren.“Auf Grundlage ihres Vorschlags schätzte die EU-Kommission, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und 3 Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen.
Mit der neuen Richtlinie soll auch sichergestellt werden, dass unabhängige Betriebe, die Reparaturen und Instandsetzung anbieten, sowie Endverbraucher alle nötigen Ersatzteile, Informationen und Werkzeuge zu angemessenen Preisen bekommen. Schon bisher war über eine Freistellungsverordnung geregelt, dass zum Beispiel auch freie Werkstätten Zugang zu Softwaredaten und nötigen Geräten von einzelnen Autoherstellern bekommen, das gilt im Prinzip nun auch bei vie
len anderen Geräten des täglichen Lebens, etwa Staubsauger, Bügeleisen oder Küchengeräte. Im selben Atemzug soll auch der „gewollten Obsoleszenz“der Kampf angesagt werden, wenn also Geräte so konstruiert sind, dass sie kurz nach Ablauf der Gewährleistung kaputt werden.
Viele Warengruppen sind von der neuen Regel auch nicht erfasst, etwa Möbel oder Kopfhörer. Anna Cavazzini (Grüne), Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, bezeichnete das Verhandlungsergebnis dennoch als Durchbruch für den Verbraucherschutz. „Reparatur wird einfacher und erschwinglicher, indem der Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu Reparaturanleitungen der Hersteller auch für kleine Repair-Shops um die Ecke und Tüftlerinnen in ihren Garagen garantiert wird.“So sollen über Online-Plattformen Verbraucherinnen und Verbraucher Reparaturbetriebe (auch sogenannte Repaircafés) und Verkäufer überholter Waren in ihrer Nähe finden können. Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, über nationale Reparaturfonds Gutscheine und andere finanzielle Anreize bereitzustellen, um Reparaturen attraktiver zu machen.
In Österreich hat man sich über das Projekt „Reparaturbonus“, das über die EU finanziert wird, schon jetzt auf den Weg gemacht. Die nun beschlossene Richtlinie wird in den kommenden Wochen in einen detaillierten Gesetzestext gegossen, die einzelnen EU-Länder haben dann maximal 24 Monate Zeit für die Umsetzung.