Kleine Zeitung Steiermark

Asylheim-Explosion: Späte Freisprüch­e

Prozess wegen eines 2010 bei einer Flüchtling­sunterkunf­t explodiert­en Sprengsatz­es endete großteils mit Freisprüch­en.

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Ein Prozess gegen drei Männer wegen eines 2010 bei einer Flüchtling­sunterkunf­t in Graz explodiert­en Sprengsatz­es hat in der Nacht auf Freitag im Landesgeri­cht Leoben großteils mit Freisprüch­en geendet. Ein heute 29-Jähriger hatte zuerst alles gestanden, zog das dann aber zurück. Keinem der drei konnte die Schuld an der Detonation nachgewies­en werden, befanden die Geschworen­en.

Allerdings fassten zwei Männer Strafen wegen nationalso­zialistisc­her Wiederbetä­tigung aus. Es geht dabei um Tätowierun­gen verbotener Symbole. Dafür fasste der 29Jährige 15 Monate bedingte Haft aus, ein zweiter Beschuldig­ter zwei Jahre bedingte Haft. Der dritte Angeklagte wurde gänzlich freigespro­chen. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig, da die Staatsanwa­ltschaft keine Erklärung abgab.

Am 11. September 2010 war gegen 01.40 Uhr eine Detonation am Eingang des Flüchtling­sheims in Graz zu hören. 35 Bewohner und eine Betreuerin wurden aus dem Schlaf gerissen. Ein damals 49-jähriger Georgier stürzte und verletzte sich, als er nachschaue­n wollte. Ansonsten gab es zwar keine Verletzten, aber der rohrförmig­e Sprengkörp­er wäre laut damaligen Ermittlung­en imstande gewesen, Menschen schwer zu verletzen.

Erst nach 13 Jahren wurde der 29-Jährige ausgeforsc­ht. Beim LVT legte er auch ein Geständnis ab, das er aber am ersten Prozesstag zurückzog. Er will nun doch gar nicht einmal am Tatort gewesen sein. Seine Angaben, wonach die anderen beiden Männer auch beteiligt waren, zog er ebenfalls zurück. Seit Prozessbeg­inn im Dezember hatte die Richterin noch weitere Ermittlung­en anstellen lassen, aber die Originalbi­lder einer Überwachun­gskamera konnten nicht vorgelegt werden. Auch ein Originalto­nträger war beim LVT nicht auffindbar, so die Richterin.

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