Asylheim-Explosion: Späte Freisprüche
Prozess wegen eines 2010 bei einer Flüchtlingsunterkunft explodierten Sprengsatzes endete großteils mit Freisprüchen.
Ein Prozess gegen drei Männer wegen eines 2010 bei einer Flüchtlingsunterkunft in Graz explodierten Sprengsatzes hat in der Nacht auf Freitag im Landesgericht Leoben großteils mit Freisprüchen geendet. Ein heute 29-Jähriger hatte zuerst alles gestanden, zog das dann aber zurück. Keinem der drei konnte die Schuld an der Detonation nachgewiesen werden, befanden die Geschworenen.
Allerdings fassten zwei Männer Strafen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung aus. Es geht dabei um Tätowierungen verbotener Symbole. Dafür fasste der 29Jährige 15 Monate bedingte Haft aus, ein zweiter Beschuldigter zwei Jahre bedingte Haft. Der dritte Angeklagte wurde gänzlich freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.
Am 11. September 2010 war gegen 01.40 Uhr eine Detonation am Eingang des Flüchtlingsheims in Graz zu hören. 35 Bewohner und eine Betreuerin wurden aus dem Schlaf gerissen. Ein damals 49-jähriger Georgier stürzte und verletzte sich, als er nachschauen wollte. Ansonsten gab es zwar keine Verletzten, aber der rohrförmige Sprengkörper wäre laut damaligen Ermittlungen imstande gewesen, Menschen schwer zu verletzen.
Erst nach 13 Jahren wurde der 29-Jährige ausgeforscht. Beim LVT legte er auch ein Geständnis ab, das er aber am ersten Prozesstag zurückzog. Er will nun doch gar nicht einmal am Tatort gewesen sein. Seine Angaben, wonach die anderen beiden Männer auch beteiligt waren, zog er ebenfalls zurück. Seit Prozessbeginn im Dezember hatte die Richterin noch weitere Ermittlungen anstellen lassen, aber die Originalbilder einer Überwachungskamera konnten nicht vorgelegt werden. Auch ein Originaltonträger war beim LVT nicht auffindbar, so die Richterin.