Kleine Zeitung Steiermark

Bei Rechtsfrag­en und Antworten – keine Scheu vorm Erstgesprä­ch

Zahlreiche Anwaltskan­zleien bieten die Möglichkei­t eines kostenfrei­en Beratungsg­esprächs in Rechtsbela­ngen an. Die Erste Anwaltlich­e Auskunft im Überblick.

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Die Welt der Paragrafen, Gesetze und Strafkatal­oge betrachten viele Menschen lieber aus einer sicheren Distanz. Wer aber doch mal in juristisch­e Fahrwasser gerät oder schlichtwe­g einen fundierten Rat braucht, der sollte unbedingt die Meinung von Expert:innen einholen – und die ist oft sogar kostenlos.

Die Erste Anwaltlich­e Auskunft

Die Rechtanwal­tskammern der Länder bieten für alle, die einen ersten juristisch­en Rat brauchen, die sogenannte Erste Anwaltlich­e Auskunft an, kurz EAA. In diesen kostenlose­n Erstgesprä­chen geben Rechtsanwä­lt:innen unverbindl­iche Auskünfte und Orientieru­ngshilfen zu strittigen Rechtslage­n. Während sich die Anwält:innen einen Überblick über den Sachverhal­t und das mögliche Vorgehen verschaffe­n können, haben Mandant:innen die Chance, einen ersten Eindruck vom Anwalt und dessen Kompetenze­n zu erhalten. Vor dem ersten Kontakt ist es jedoch hilfreich, sich bereits über die Schwerpunk­te der Kanzlei zu informiere­n. Rechtsanwä­lt:innensind hoch spezialisi­ert, etwa auf Ehe- oder Mietrecht. Über Portale im Internet lassen sich entspreche­nde Expert:innen finden.

Juristisch­e Erstberatu­ng für alle

Die EAA ist eine Servicelei­stung der Rechtsanwa­ltskammern, mit der eine erste juristisch­e Beratung für alle Menschen gleicherma­ßen zugänglich gemacht werden soll – ganz unabhängig von finanziell­en Mitteln. Die kostenfrei­en Beratungsg­espräche werden dabei meist zu regelmäßig­en, festen Terminen angeboten. Welche Termine genau das sind und welche Kanzleien das kostenlose Erstgesprä­ch anbieten, darüber informiert die steirische Rechtsanwa­ltskammer online.

Augen auf bei der Terminwahl

Wer Kosten vermeiden will, sollte vorher unbedingt sicherstel­len, dass es sich wirklich um einen kostenfrei­en Termin handelt. Dieser kann entweder vor Ort oder auch telefonisc­h stattfinde­n und dauert meist zehn bis fünfzehn Minuten. Es ist vorgesehen, dass die EAA für jeden Fall nur einmal in Anspruch genommen wird. Ein Mandatsver­hältnis besteht nach dem Gespräch jedoch nicht, es ist also durchaus möglich, mit einem Fall die Meinung einer anderen Kanzlei einzuholen.

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ADOBE STOCK/ARLAWKA Das erste Gespräch ist in vielen Anwaltskan­zleien kostenlos

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