Bei Rechtsfragen und Antworten – keine Scheu vorm Erstgespräch
Zahlreiche Anwaltskanzleien bieten die Möglichkeit eines kostenfreien Beratungsgesprächs in Rechtsbelangen an. Die Erste Anwaltliche Auskunft im Überblick.
Die Welt der Paragrafen, Gesetze und Strafkataloge betrachten viele Menschen lieber aus einer sicheren Distanz. Wer aber doch mal in juristische Fahrwasser gerät oder schlichtweg einen fundierten Rat braucht, der sollte unbedingt die Meinung von Expert:innen einholen – und die ist oft sogar kostenlos.
Die Erste Anwaltliche Auskunft
Die Rechtanwaltskammern der Länder bieten für alle, die einen ersten juristischen Rat brauchen, die sogenannte Erste Anwaltliche Auskunft an, kurz EAA. In diesen kostenlosen Erstgesprächen geben Rechtsanwält:innen unverbindliche Auskünfte und Orientierungshilfen zu strittigen Rechtslagen. Während sich die Anwält:innen einen Überblick über den Sachverhalt und das mögliche Vorgehen verschaffen können, haben Mandant:innen die Chance, einen ersten Eindruck vom Anwalt und dessen Kompetenzen zu erhalten. Vor dem ersten Kontakt ist es jedoch hilfreich, sich bereits über die Schwerpunkte der Kanzlei zu informieren. Rechtsanwält:innensind hoch spezialisiert, etwa auf Ehe- oder Mietrecht. Über Portale im Internet lassen sich entsprechende Expert:innen finden.
Juristische Erstberatung für alle
Die EAA ist eine Serviceleistung der Rechtsanwaltskammern, mit der eine erste juristische Beratung für alle Menschen gleichermaßen zugänglich gemacht werden soll – ganz unabhängig von finanziellen Mitteln. Die kostenfreien Beratungsgespräche werden dabei meist zu regelmäßigen, festen Terminen angeboten. Welche Termine genau das sind und welche Kanzleien das kostenlose Erstgespräch anbieten, darüber informiert die steirische Rechtsanwaltskammer online.
Augen auf bei der Terminwahl
Wer Kosten vermeiden will, sollte vorher unbedingt sicherstellen, dass es sich wirklich um einen kostenfreien Termin handelt. Dieser kann entweder vor Ort oder auch telefonisch stattfinden und dauert meist zehn bis fünfzehn Minuten. Es ist vorgesehen, dass die EAA für jeden Fall nur einmal in Anspruch genommen wird. Ein Mandatsverhältnis besteht nach dem Gespräch jedoch nicht, es ist also durchaus möglich, mit einem Fall die Meinung einer anderen Kanzlei einzuholen.