Mit einem Messer auf Kontrahenten losgegangen
Streit zwischen drei Männern auf offener Straße. Einer zog ein Messer, was ihm eine Anklage einbringt.
Der Satz „I stich eich o!“ist an sich schon problematisch. Wenn man ihn aber auch noch mit einem ausgeklappten Messer mit einer Klingenlänge von neun Zentimetern unterstreicht, wird einem das mit Sicherheit als gefährliche Drohung ausgelegt. Auf diese Art bedrohte der Angeklagte (53) laut Anklage am 4. Jänner zwei Männer in Deutschlandsberg.
Er kommt in Handschellen ins Landesgericht Graz. 14 Vorstrafen lassen auf eine gewisse Routine schließen. Er hat alles aufgeschrieben, was er sagen will, und auf die Frage von Richterin Angelika Hacker an die Justizwache, ob man ihm für die Besprechung mit dem Anwalt vor dem Saal die Hand- schellen anlegen muss oder nicht, wirft er jovial ein: „Wenn i net provoziert wer‘, passiert eh nix.“Ob er sich schuldig fühlt? „Jo, na, ich habe in Notwehr gehandelt.“– „Dann ist man auch nicht schuldig.“– „Das müssen Sie beurteilen.“Gedroht habe er mit Sicherheit nicht. Die zwei Männer, Drogen- dealer, hätten ihn vor einem Café ohne Vorwarnung „von der Seiten“geschlagen und getreten. „Die waren unter Drogen. Ich hatte 0,8 Promille.“Also nichts. „Ich bin Alkoholiker.“
In Notwehr habe er also das Messer gezogen, das er sonst nur zum Speckjausnen einsetze. Die zwei Männer kämpfen als Zeugen mit ihrer Erinnerung, den Widersprüchen in ihren Aussagen und der schwierigen Aufgabe, halbwegs klar zu artikulieren. Wer wann auf wen zugegangen ist, ob es einen Streit gab, ob er sich nur gewehrt hat, warum sie ihn verfolgt haben, ob die drohenden Worte wirklich gefallen sind ... wer weiß das schon? V ielleicht die Dame aus dem Café. Leider ist sie nicht zur Aussage erschienen, man hätte sie fragen können. Es wird vertagt.