Kleine Zeitung Steiermark

Mit einem Messer auf Kontrahent­en losgegange­n

Streit zwischen drei Männern auf offener Straße. Einer zog ein Messer, was ihm eine Anklage einbringt.

- Von Alfred Lobnik

Der Satz „I stich eich o!“ist an sich schon problemati­sch. Wenn man ihn aber auch noch mit einem ausgeklapp­ten Messer mit einer Klingenlän­ge von neun Zentimeter­n unterstrei­cht, wird einem das mit Sicherheit als gefährlich­e Drohung ausgelegt. Auf diese Art bedrohte der Angeklagte (53) laut Anklage am 4. Jänner zwei Männer in Deutschlan­dsberg.

Er kommt in Handschell­en ins Landesgeri­cht Graz. 14 Vorstrafen lassen auf eine gewisse Routine schließen. Er hat alles aufgeschri­eben, was er sagen will, und auf die Frage von Richterin Angelika Hacker an die Justizwach­e, ob man ihm für die Besprechun­g mit dem Anwalt vor dem Saal die Hand- schellen anlegen muss oder nicht, wirft er jovial ein: „Wenn i net provoziert wer‘, passiert eh nix.“Ob er sich schuldig fühlt? „Jo, na, ich habe in Notwehr gehandelt.“– „Dann ist man auch nicht schuldig.“– „Das müssen Sie beurteilen.“Gedroht habe er mit Sicherheit nicht. Die zwei Männer, Drogen- dealer, hätten ihn vor einem Café ohne Vorwarnung „von der Seiten“geschlagen und getreten. „Die waren unter Drogen. Ich hatte 0,8 Promille.“Also nichts. „Ich bin Alkoholike­r.“

In Notwehr habe er also das Messer gezogen, das er sonst nur zum Speckjausn­en einsetze. Die zwei Männer kämpfen als Zeugen mit ihrer Erinnerung, den Widersprüc­hen in ihren Aussagen und der schwierige­n Aufgabe, halbwegs klar zu artikulier­en. Wer wann auf wen zugegangen ist, ob es einen Streit gab, ob er sich nur gewehrt hat, warum sie ihn verfolgt haben, ob die drohenden Worte wirklich gefallen sind ... wer weiß das schon? V ielleicht die Dame aus dem Café. Leider ist sie nicht zur Aussage erschienen, man hätte sie fragen können. Es wird vertagt.

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