Kleine Zeitung Steiermark

Graz bekommt einen neuen Altstadtan­walt

Die Stadt Graz hat Rechtsanwa­lt Rainer Beck als Altstadtan­walt nominiert. Er folgt Armin Stolz nach, der im Dezember verstorben ist.

- Von Andrea Rieger

Die Entscheidu­ng ist gefallen, eine Bestätigun­g durch den Gemeindera­t und letztendli­ch die Ernennung durch das Land Steiermark stehen noch aus: Graz hat einen neuen Altstadtan­walt. Wie Vizebürger­meisterin Judith Schwentner (Grüne) am Mittwoch bekannt gab, soll der Grazer Rechtsanwa­lt Rainer Beck die Funktion in Zukunft ausüben. „Ich freue mich sehr, dass wir mit Dr. Rainer Beck einen sehr engagierte­n Experten für die wichtige Funktion des Grazer Altstadtan­walts gewonnen haben. Durch seine starke Verankerun­g im Kulturbere­ich wird es eine neue Qualität in der Zusammenar­beit geben“, ist Schwentner überzeugt.

Nach dem Tod des vorigen Altstadtan­walts Armin Stolz kurz vor Weihnachte­n war die Position vakant. Die Stadtbaudi­rektion war damit beauftragt, einen Nachfolger zu finden. Beck betreibt eine eigene Anwaltskan­zlei in der Keesgasse. Er hat nicht nur Jus studiert, sondern auch Musik und Musikpädag­ogik, und gilt als Spezialist für Fragen in den Bereichen geistiges Eigentums, Kunst -,

Kultur und Urheberrec­ht sowie Datenschut­z. Neben seiner Tätigkeit als Anwalt ist er Lektor an der Kunstuni

Graz und am Campus 02. „Ich bin in Graz geboren, aufgewachs­en und lebe hier. Mit Herz und Hirn im Sinne der Grazer Altstadt zu arbeiten, ist mir ein großes Anliegen“, unterstrei­cht Beck im Zusammenha­ng mit seiner Nominierun­g. Gesucht wurde für die Funktion ausdrückli­ch ein Jurist oder eine Juristin mit persönlich­em Interesse in den Bereichen Kulturrech­t und Baukulturr­echt. Gefragt ist der Altstadtan­walt, wenn die Baubehörde eine Entscheidu­ng treffen will, die von Gutachten der Altstadtsa­chverständ­igenkommis­sion

(ASVK) abweicht. Der Altstadtan­walt kann gegen Bescheide der Baubehörde beim Landesverw­altungsger­icht Beschwerde einlegen. Es ist vorgesehen, dass er der Landesregi­erung in den drei Jahren seiner Tätigkeit jährlich einen Bericht vorlegt.

Ein Gehalt ist für die Funktion, die es seit 2009 gibt, nicht vorgesehen, zwölfmal im Jahr wird eine Entschädig­ung in der Höhe von 944,34 Euro ausbezahlt. Aktuell arbeitet das Land an einem neuen Ortsbildge­setz, das künftig auch den Altstadtsc­hutz in der Landeshaup­tstadt regeln soll. Welche Rolle dem Altstadtan­walt in Zukunft zukommen wird und ob es die Funktion langfristi­g weiter geben wird, ist noch nicht bekannt.

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STADT GRAZ/CHRISTIAN JUNGWIRTH Rainer Beck wurde von der Stadt Graz als Altstadtan­walt nominiert
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BALLGUIDE/STEFAN PAJMAN Den Schutz der Grazer Altstadt hat der Altstadtan­walt auf dem Radar

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