Graz bekommt einen neuen Altstadtanwalt
Die Stadt Graz hat Rechtsanwalt Rainer Beck als Altstadtanwalt nominiert. Er folgt Armin Stolz nach, der im Dezember verstorben ist.
Die Entscheidung ist gefallen, eine Bestätigung durch den Gemeinderat und letztendlich die Ernennung durch das Land Steiermark stehen noch aus: Graz hat einen neuen Altstadtanwalt. Wie Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne) am Mittwoch bekannt gab, soll der Grazer Rechtsanwalt Rainer Beck die Funktion in Zukunft ausüben. „Ich freue mich sehr, dass wir mit Dr. Rainer Beck einen sehr engagierten Experten für die wichtige Funktion des Grazer Altstadtanwalts gewonnen haben. Durch seine starke Verankerung im Kulturbereich wird es eine neue Qualität in der Zusammenarbeit geben“, ist Schwentner überzeugt.
Nach dem Tod des vorigen Altstadtanwalts Armin Stolz kurz vor Weihnachten war die Position vakant. Die Stadtbaudirektion war damit beauftragt, einen Nachfolger zu finden. Beck betreibt eine eigene Anwaltskanzlei in der Keesgasse. Er hat nicht nur Jus studiert, sondern auch Musik und Musikpädagogik, und gilt als Spezialist für Fragen in den Bereichen geistiges Eigentums, Kunst -,
Kultur und Urheberrecht sowie Datenschutz. Neben seiner Tätigkeit als Anwalt ist er Lektor an der Kunstuni
Graz und am Campus 02. „Ich bin in Graz geboren, aufgewachsen und lebe hier. Mit Herz und Hirn im Sinne der Grazer Altstadt zu arbeiten, ist mir ein großes Anliegen“, unterstreicht Beck im Zusammenhang mit seiner Nominierung. Gesucht wurde für die Funktion ausdrücklich ein Jurist oder eine Juristin mit persönlichem Interesse in den Bereichen Kulturrecht und Baukulturrecht. Gefragt ist der Altstadtanwalt, wenn die Baubehörde eine Entscheidung treffen will, die von Gutachten der Altstadtsachverständigenkommission
(ASVK) abweicht. Der Altstadtanwalt kann gegen Bescheide der Baubehörde beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Es ist vorgesehen, dass er der Landesregierung in den drei Jahren seiner Tätigkeit jährlich einen Bericht vorlegt.
Ein Gehalt ist für die Funktion, die es seit 2009 gibt, nicht vorgesehen, zwölfmal im Jahr wird eine Entschädigung in der Höhe von 944,34 Euro ausbezahlt. Aktuell arbeitet das Land an einem neuen Ortsbildgesetz, das künftig auch den Altstadtschutz in der Landeshauptstadt regeln soll. Welche Rolle dem Altstadtanwalt in Zukunft zukommen wird und ob es die Funktion langfristig weiter geben wird, ist noch nicht bekannt.