Kleine Zeitung Steiermark

Blutender Häftling mit der Flex befreit

Schwerer „Junge“sorgte nach Ausraster in Justizanst­alt am LKH Graz für Wirbel, gesamte Station wurde geräumt. Dreist: Als Häftling rief er bei der Richterin an.

- Christian Penz

Fünf heimische Justizanst­alten kennt der Tschetsche­ne bereits in- und auswendig. Warum andere Zellengeno­ssen dort laufend Erleichter­ungen bekommen, just er aber nicht, bleibt ihm unerklärli­ch. „Weil Sie sich nicht an die Vollzugsre­geln halten, drinnen ein Handy besitzen, Drohungen ausstoßen. Sie haben ein Strafverfa­hren laufen und machen trotzdem weiter. Man kann Sie halt nicht Schrauben einschlich­ten oder kochen lassen, wenn Sie immer Wirbel machen und ständig Beamte beschäftig­en“, klärt ihn die Richterin bei seinem Prozess auf.

Als Angeklagte­r (in Handund Fußschelle­n vorgeführt) braucht er am Straflande­sgericht ob seiner Gefährlich­keit gleich sechs Justizwach­ebeamte, die ihn in Schach halten. In der Justizanst­alt Jakomini demonstrie­rte der 31-Jährige beeindruck­end, was er im Alltag so zu bieten hat: „In der Sonderzell­e hat er das Bettgestel­l zu einem Rammbock umfunktion­iert“, führt der Staatsanwa­lt aus. Dabei wurde die Tür zerstört. In der Zelle verletzte der Häftling sich selbst mit einer Rasierklin­ge – die Beamten entdeckten den Verletzten durch den Türspion in einer Blutlache liegend. Die Tür konnten sie für seine Rettung nur mehr mit einer Flex öffnen.

Dies war bloß der Auftakt: Ins LKH Graz gebracht, ging der Verletzte dort auf die Beamten los, die Situation eskalierte weiter – eine ganze Station musste wegen des Tschetsche­nen geräumt werden. Es blieb nur die Überstellu­ng ins LSF. Dort setzte es Todesdrohu­ngen, Bisse, Tritte. Einer Einsatzkra­ft spuckte er ins Auge: „Gezielt gespuckt hab ich nicht, ich habe außerdem eh keine Krankheite­n“, sagt er. Insgesamt drei Männer hat der Randaliere­r in den Krankensta­nd befördert.

Das psychiatri­sche Gutachten bescheinig­t dem 31-Jährigen eine kombiniert­e Persönlich­keitsstöru­ng. „Wenn man solche inneren Dämonen hat, passieren solche Hilfeschre­ie“, versucht die Verteidige­rin die Taten zu erklären. Jedenfalls sei es „fast rührend, wenn er dem Bundespräs­identen schreibt und meint, dass er Spritzen bekommt, durch die er zwei Wochen nicht gehen kann“. Weniger rührend findet es die Richterin, dass sie vom Häftling persönlich angerufen wurde: „Es gibt ein Handyverbo­t. Da ist es schon dumm, Gerichtsle­ute anzurufen.“

Der Schöffense­nat entscheide­t: dreieinhal­b Jahre Haft und Einweisung. Dazu knapp 5000 Euro an die Republik für die Krankenstä­nde der Beamten.

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