Blutender Häftling mit der Flex befreit
Schwerer „Junge“sorgte nach Ausraster in Justizanstalt am LKH Graz für Wirbel, gesamte Station wurde geräumt. Dreist: Als Häftling rief er bei der Richterin an.
Fünf heimische Justizanstalten kennt der Tschetschene bereits in- und auswendig. Warum andere Zellengenossen dort laufend Erleichterungen bekommen, just er aber nicht, bleibt ihm unerklärlich. „Weil Sie sich nicht an die Vollzugsregeln halten, drinnen ein Handy besitzen, Drohungen ausstoßen. Sie haben ein Strafverfahren laufen und machen trotzdem weiter. Man kann Sie halt nicht Schrauben einschlichten oder kochen lassen, wenn Sie immer Wirbel machen und ständig Beamte beschäftigen“, klärt ihn die Richterin bei seinem Prozess auf.
Als Angeklagter (in Handund Fußschellen vorgeführt) braucht er am Straflandesgericht ob seiner Gefährlichkeit gleich sechs Justizwachebeamte, die ihn in Schach halten. In der Justizanstalt Jakomini demonstrierte der 31-Jährige beeindruckend, was er im Alltag so zu bieten hat: „In der Sonderzelle hat er das Bettgestell zu einem Rammbock umfunktioniert“, führt der Staatsanwalt aus. Dabei wurde die Tür zerstört. In der Zelle verletzte der Häftling sich selbst mit einer Rasierklinge – die Beamten entdeckten den Verletzten durch den Türspion in einer Blutlache liegend. Die Tür konnten sie für seine Rettung nur mehr mit einer Flex öffnen.
Dies war bloß der Auftakt: Ins LKH Graz gebracht, ging der Verletzte dort auf die Beamten los, die Situation eskalierte weiter – eine ganze Station musste wegen des Tschetschenen geräumt werden. Es blieb nur die Überstellung ins LSF. Dort setzte es Todesdrohungen, Bisse, Tritte. Einer Einsatzkraft spuckte er ins Auge: „Gezielt gespuckt hab ich nicht, ich habe außerdem eh keine Krankheiten“, sagt er. Insgesamt drei Männer hat der Randalierer in den Krankenstand befördert.
Das psychiatrische Gutachten bescheinigt dem 31-Jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. „Wenn man solche inneren Dämonen hat, passieren solche Hilfeschreie“, versucht die Verteidigerin die Taten zu erklären. Jedenfalls sei es „fast rührend, wenn er dem Bundespräsidenten schreibt und meint, dass er Spritzen bekommt, durch die er zwei Wochen nicht gehen kann“. Weniger rührend findet es die Richterin, dass sie vom Häftling persönlich angerufen wurde: „Es gibt ein Handyverbot. Da ist es schon dumm, Gerichtsleute anzurufen.“
Der Schöffensenat entscheidet: dreieinhalb Jahre Haft und Einweisung. Dazu knapp 5000 Euro an die Republik für die Krankenstände der Beamten.