Lösung in Groteske um Rettungsflüge
Damit der C12 auch nach Betriebszeiten des Flughafen Graz abheben darf, müssen zwei Gesetze vom Bund geändert werden.
” Das ist so, als ob man dem Notarzt das Blaulicht wegnimmt.
Karlheinz Kornhäusl Gesundheitslandesrat “
Es ist und bleibt eine Posse: Nach wie vor können Notarzthubschrauber am Flughafen Graz nur während der offiziellen Betriebszeiten starten, landen und tanken. Die Kleine Zeitung hat berichtet. Noch kurioser: Auch bei schlechter Sicht dürfen die Lebensretter teils nicht abheben, obwohl sie technisch dazu in der Lage wären. Über eine Lösung wird seit Monaten diskutiert, nun ist sie in Greifweite, wie Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl betont. In seinem Büro erklärt man die Problematik mit dem Luftfahrtgesetz, das die Inbetriebnahme von Rettungshubschraubern nicht als Einsatzflüge klassifiziert – anders als jene des Bundesheeres und der Polizei.
„Das ist so, als ob man dem Notarzt das Blaulicht wegnimmt. Das ist doch absurd!“, sagt Kornhäusl und hat gemeinsam mit Landeshauptmann Christopher Drexler das Thema bis nach Wien urgiert. Und so will sich der Verkehrsausschuss des Nationalrates noch im März der Sache annehmen, danach sind Plenum und Bundesrat an der Reihe. Durch die Gesetzesänderung dürfen Rettungshubschrauber dann bundesweit stets an 24 Stunden starten und landen, sofern sie grundsätzlich eine Bewilligung im jeweiligen Bundesland haben. Heißt im Klartext: Die Retter dürfen auch außerhalb von Betriebszeiten des jeweiligen Flugplatzes in die Luft gehen.
Nach der Änderung im Parlament bedarf es aber einer weiteren Maßnahme, damit der Christophorus 12 vom Flughafen Graz aus auch bei schlechter Sicht starten kann. Das war, kritisierte zuletzt der Flugrettungsverein, bis Ende 2022 immer möglich. Durch Anschaffung eines neuen, sensiblen Wetter-Mess
gerätes werde die Starterlaubnis aber vereinzelt nicht erteilt. Mitunter auch dann, wenn die Sicht gut war, aber einzelne Wolken zu sehen waren, heißt es aus dem Büro des Landesrates. Um hier gegenzusteuern, dürfte der Bund auch die Luftverkehrsregeln mittels neuer Verordnung adaptieren. Vereinfacht gesagt gelten Rettungsflüge dann als Sonderflüge, für die Ausnahmen von den Wetter-Mindestbedingungen gelten. „Es war höchst an der Zeit, dass diese groteske bundesgesetzliche Bestimmung geändert wird“, sagt Drexler. Bis die neuen Regeln in Kraft treten, dürfte es aber noch Monate dauern.
Ideen, wonach man den Stützpunkt aus dem Areal des Flughafens Thalerhof ausgliedert, wurden übrigens verworfen, weil es dafür eine Vielzahl an neuen Genehmigungen benötigt hätte.