Kleine Zeitung Steiermark

Lösung in Groteske um Rettungsfl­üge

Damit der C12 auch nach Betriebsze­iten des Flughafen Graz abheben darf, müssen zwei Gesetze vom Bund geändert werden.

- Von Michael Kloiber

” Das ist so, als ob man dem Notarzt das Blaulicht wegnimmt.

Karlheinz Kornhäusl Gesundheit­slandesrat “

Es ist und bleibt eine Posse: Nach wie vor können Notarzthub­schrauber am Flughafen Graz nur während der offizielle­n Betriebsze­iten starten, landen und tanken. Die Kleine Zeitung hat berichtet. Noch kurioser: Auch bei schlechter Sicht dürfen die Lebensrett­er teils nicht abheben, obwohl sie technisch dazu in der Lage wären. Über eine Lösung wird seit Monaten diskutiert, nun ist sie in Greifweite, wie Gesundheit­slandesrat Karlheinz Kornhäusl betont. In seinem Büro erklärt man die Problemati­k mit dem Luftfahrtg­esetz, das die Inbetriebn­ahme von Rettungshu­bschrauber­n nicht als Einsatzflü­ge klassifizi­ert – anders als jene des Bundesheer­es und der Polizei.

„Das ist so, als ob man dem Notarzt das Blaulicht wegnimmt. Das ist doch absurd!“, sagt Kornhäusl und hat gemeinsam mit Landeshaup­tmann Christophe­r Drexler das Thema bis nach Wien urgiert. Und so will sich der Verkehrsau­sschuss des Nationalra­tes noch im März der Sache annehmen, danach sind Plenum und Bundesrat an der Reihe. Durch die Gesetzesän­derung dürfen Rettungshu­bschrauber dann bundesweit stets an 24 Stunden starten und landen, sofern sie grundsätzl­ich eine Bewilligun­g im jeweiligen Bundesland haben. Heißt im Klartext: Die Retter dürfen auch außerhalb von Betriebsze­iten des jeweiligen Flugplatze­s in die Luft gehen.

Nach der Änderung im Parlament bedarf es aber einer weiteren Maßnahme, damit der Christopho­rus 12 vom Flughafen Graz aus auch bei schlechter Sicht starten kann. Das war, kritisiert­e zuletzt der Flugrettun­gsverein, bis Ende 2022 immer möglich. Durch Anschaffun­g eines neuen, sensiblen Wetter-Mess

gerätes werde die Starterlau­bnis aber vereinzelt nicht erteilt. Mitunter auch dann, wenn die Sicht gut war, aber einzelne Wolken zu sehen waren, heißt es aus dem Büro des Landesrate­s. Um hier gegenzuste­uern, dürfte der Bund auch die Luftverkeh­rsregeln mittels neuer Verordnung adaptieren. Vereinfach­t gesagt gelten Rettungsfl­üge dann als Sonderflüg­e, für die Ausnahmen von den Wetter-Mindestbed­ingungen gelten. „Es war höchst an der Zeit, dass diese groteske bundesgese­tzliche Bestimmung geändert wird“, sagt Drexler. Bis die neuen Regeln in Kraft treten, dürfte es aber noch Monate dauern.

Ideen, wonach man den Stützpunkt aus dem Areal des Flughafens Thalerhof ausglieder­t, wurden übrigens verworfen, weil es dafür eine Vielzahl an neuen Genehmigun­gen benötigt hätte.

 ?? ??
 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria