Kleine Zeitung Steiermark

Verurteilt­er hätte gerne eine längere Haftstrafe gehabt

Zu neun Monaten wird Angeklagte­r in Graz verurteilt. Er findet, eine längere Haft würde ihm mehr helfen.

- Von Alfred Lobnik

Aus einem weniger schönen Teil von Simmering, aus der Justizanst­alt, wurde der Angeklagte gestern ins Landesgeri­cht Graz geführt. Der Grazer hat mit Mitte 20 schon die 13. Vorstrafe. Sieben Monate sitzt er noch und schlägt schon wieder am Gericht auf.

Er ist Rückfalltä­ter, also drohen ihm wegen gefährlich­er Drohung diesmal eineinhalb Jahre Haft statt nur ein Jahr, informiert ihn Richterin Julia Noack. Schuldig? „Auf jeden Fall geständig“, sagt er.

Er hat sich während eines Freiganges von seiner Freundin getrennt – und sie dabei bedroht und beschimpft. Ohne zu sehr ins hässliche Detail zu gehen, es fielen Wort wie „ich vernichte dich“. Er werde herumerzäh­len, dass sie auf Vergewalti­gungen stehe, „vielleicht kommt dann jemand zu dir“usw. und noch tiefer.

Er hat ein „Wutproblem“, bekennt er. „Ich konnte mit meinen Gefühlen nicht umgehen.“Jetzt ist er in Therapie und weiß: „Ich war vor allem wütend auf mich, weil ich es nicht geschafft habe, einfach zu gehen. Ich arbeite sehr daran, es geht bergauf – leider viel zu spät.“

„Sie wollen eine milde Strafe?“, fragt die Richterin. „Nein, wie es für Sie passt. Ich stimme sowieso zu.“Gerechtfer­tigt sollte es halt sein, findet er, und so, dass die Staatsanwä­ltin nicht berufen muss. Neun Monate von möglichen 18 verhängt die Richterin.

„Können Sie bitte auf 13 Monate hochgehen?“, fragt er. – „Wieso? Das wäre schon sehr hart.“– „Dann könnte ich drinnen die Lehre als Schlosser machen und hätte dann bessere Chancen draußen.“

Da kann ihm die Richterin nicht helfen. „Das Urteil ist gesprochen.“– „Okay.“– „Nicht, dass Sie jetzt auf die Idee kommen, noch etwas Illegales zu tun.“– „Okay.“Vielleicht beruft ja die Staatsanwä­ltin doch.

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