Verurteilter hätte gerne eine längere Haftstrafe gehabt
Zu neun Monaten wird Angeklagter in Graz verurteilt. Er findet, eine längere Haft würde ihm mehr helfen.
Aus einem weniger schönen Teil von Simmering, aus der Justizanstalt, wurde der Angeklagte gestern ins Landesgericht Graz geführt. Der Grazer hat mit Mitte 20 schon die 13. Vorstrafe. Sieben Monate sitzt er noch und schlägt schon wieder am Gericht auf.
Er ist Rückfalltäter, also drohen ihm wegen gefährlicher Drohung diesmal eineinhalb Jahre Haft statt nur ein Jahr, informiert ihn Richterin Julia Noack. Schuldig? „Auf jeden Fall geständig“, sagt er.
Er hat sich während eines Freiganges von seiner Freundin getrennt – und sie dabei bedroht und beschimpft. Ohne zu sehr ins hässliche Detail zu gehen, es fielen Wort wie „ich vernichte dich“. Er werde herumerzählen, dass sie auf Vergewaltigungen stehe, „vielleicht kommt dann jemand zu dir“usw. und noch tiefer.
Er hat ein „Wutproblem“, bekennt er. „Ich konnte mit meinen Gefühlen nicht umgehen.“Jetzt ist er in Therapie und weiß: „Ich war vor allem wütend auf mich, weil ich es nicht geschafft habe, einfach zu gehen. Ich arbeite sehr daran, es geht bergauf – leider viel zu spät.“
„Sie wollen eine milde Strafe?“, fragt die Richterin. „Nein, wie es für Sie passt. Ich stimme sowieso zu.“Gerechtfertigt sollte es halt sein, findet er, und so, dass die Staatsanwältin nicht berufen muss. Neun Monate von möglichen 18 verhängt die Richterin.
„Können Sie bitte auf 13 Monate hochgehen?“, fragt er. – „Wieso? Das wäre schon sehr hart.“– „Dann könnte ich drinnen die Lehre als Schlosser machen und hätte dann bessere Chancen draußen.“
Da kann ihm die Richterin nicht helfen. „Das Urteil ist gesprochen.“– „Okay.“– „Nicht, dass Sie jetzt auf die Idee kommen, noch etwas Illegales zu tun.“– „Okay.“Vielleicht beruft ja die Staatsanwältin doch.