Notstandshilfe trotz hohem Einkommen
Bosnier (60) wurde in Graz zu Haftstrafe verurteilt. Das ist noch sein kleineres Problem.
Es ging dem Angeklagten im Jahr 2020 bis Anfang 2021 wohl nicht so gut, weshalb der Bosnier (60) beim AMS Arbeitslosengeld und dann Notstand beantragte. Zu Unrecht, wie die Staatsanwaltschaft Graz meint, denn gleichzeitig bezog er Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen, die er bei seinen Anträgen verschwieg. 7569 Euro soll er so zu Unrecht bezogen haben.
Er warb sogar auf Facebook offensiv für die vier Arbeiterwohnungen in Graz – 220 Euro pro Monat und Person. Wer „nur eine Anmeldung“, also eine Scheinanmeldung, brauchte, zahlte 110 Euro. Das las auch die
Polizei mit Interesse. Phasenweise lebten laut Melderegister gleichzeitig 26 Personen in den vier Wohnungen. Was er bestreitet, einige hätten sich nur nicht abgemeldet, wenn sie auszogen.
„Ich hatte nie die Absicht, damit Gewinn zu machen“, verantwortet er sich vor Richter Erik Nauta. Ziel sei nur gewesen, das Haus der Ex-Frau mit den Einnahmen zu erhalten, bis man es verkaufen konnte. Außerdem seien seine Betriebsausgaben so hoch gewesen, dass er unter die Geringfügigkeitsgrenze fiel.
Den Todesstoß versetzt seiner Argumentation die Aussage der Betriebsprüferin, die als Zeugin geladen ist: „Der Angeklagte hat noch erhebliche andere gewerbliche Einnahmen.“„Er lässt GmbHs gründen, setzt Geschäftsführer ein und erhält von ihnen Zeichnungsvollmacht“, erklärt sie seine Masche. Faktisch zieht im Hintergrund er die Fäden, Firmen sonder Zahl werden gegründet, gelöscht, wieder neue gegründet. Die lukrativen Geschäfte an der Steuer vorbei reichen von Kauf und Verkauf von Autos, Bauvorhaben, Vermietung eines Krans usw. usf.
Zwei Hausdurchsuchungen wurden durchgeführt, Unterlagen beschlagnahmt, Telefone überwacht. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte er 2020 ein Jahreseinkommen von 278.000
Euro und 2021 sogar 527.705 Euro. Notstand sieht anders aus. Parallel wird deshalb bereits wieder ein Strafverfahren gegen den Vorbestraften (Veruntreuung, Betrug) geführt.
Der Verteidiger, der das Mandat erst kürzlich übernommen hat, verfällt angesichts dieser Entwicklung zusehends. Pflichtgemäß fordert er dennoch einen Freispruch. Schließlich seien das nur Schätzungen der Finanz. Sechs Monate bedingte Haft verhängt der Richter. Dazu eine hohe Geldstrafe von 10.800 Euro, „weil ich davon ausgehen muss, dass ihr Einkommen viel höher ist als angegeben“. Alfred Lobnik