Tochter starb, Eltern müssen vor Gericht
Kärntnerin (14) verstarb im Klinikum Graz. Jetzt wurde der Strafantrag eingebracht.
Der viel zu frühe Tod eines jungen Mädchens findet eine Fortsetzung vor Gericht. Die Eltern der 14-jährigen Kärntnerin, die im Februar 2023 im Klinikum Graz verstorben ist, müssen sich im März am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafantrag wegen Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen eingebracht, bestätigt Behördensprecherin Tina Frimmel-Hesse.
Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic vertritt die Eltern des Mädchens und kann die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehen: „Das Ermittlungsverfahren hat eindeutig ergeben, dass den Eltern am eingetretenen Tod ihrer geliebten Tochter kein Schuldvorwurf gemacht werden kann, da deren Erkrankung auch mit einer Chemotherapie zum Tod führen hätte können.“Die Staatsanwaltschaft übersehe, dass das Mädchen zum Zeitpunkt des Erhalts der Krebsdiagnose bereits mündig war und den Reifegrad einer zumindest 16jährigen Jugendlichen aufwies. Sie durfte daher nach der aktuellen Rechtslage über die Art ihrer Heilbehandlung selbst entscheiden, da sie auch geistig völlig klar war.
Die 14-Jährige ist am 23. Februar des Vorjahres in Begleitung ihrer Eltern ins Klinikum Graz gekommen. Wenige Tage später verstarb das Mädchen an den Folgen einer Tumorerkrankung. Nach Ansicht der Ärzte sei der Tumor falsch bzw. nicht rechtzeitig behandelt worden. Das Klinikum hat Anzeige gegen die Eltern erstattet. Diese „endete“jetzt mit dem Strafantrag.
Für die Eltern gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen gegen mehrere Ärzte und „Heiler“wurde eingestellt.