Kleine Zeitung Steiermark

Tochter starb, Eltern müssen vor Gericht

Kärntnerin (14) verstarb im Klinikum Graz. Jetzt wurde der Strafantra­g eingebrach­t.

- Jochen Habich

Der viel zu frühe Tod eines jungen Mädchens findet eine Fortsetzun­g vor Gericht. Die Eltern der 14-jährigen Kärntnerin, die im Februar 2023 im Klinikum Graz verstorben ist, müssen sich im März am Landesgeri­cht Klagenfurt verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft hat einen Strafantra­g wegen Quälen oder Vernachläs­sigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen eingebrach­t, bestätigt Behördensp­recherin Tina Frimmel-Hesse.

Rechtsanwa­lt Alexander Todor-Kostic vertritt die Eltern des Mädchens und kann die Entscheidu­ng der Staatsanwa­ltschaft nicht nachvollzi­ehen: „Das Ermittlung­sverfahren hat eindeutig ergeben, dass den Eltern am eingetrete­nen Tod ihrer geliebten Tochter kein Schuldvorw­urf gemacht werden kann, da deren Erkrankung auch mit einer Chemothera­pie zum Tod führen hätte können.“Die Staatsanwa­ltschaft übersehe, dass das Mädchen zum Zeitpunkt des Erhalts der Krebsdiagn­ose bereits mündig war und den Reifegrad einer zumindest 16jährigen Jugendlich­en aufwies. Sie durfte daher nach der aktuellen Rechtslage über die Art ihrer Heilbehand­lung selbst entscheide­n, da sie auch geistig völlig klar war.

Die 14-Jährige ist am 23. Februar des Vorjahres in Begleitung ihrer Eltern ins Klinikum Graz gekommen. Wenige Tage später verstarb das Mädchen an den Folgen einer Tumorerkra­nkung. Nach Ansicht der Ärzte sei der Tumor falsch bzw. nicht rechtzeiti­g behandelt worden. Das Klinikum hat Anzeige gegen die Eltern erstattet. Diese „endete“jetzt mit dem Strafantra­g.

Für die Eltern gilt bis zur rechtskräf­tigen Verurteilu­ng die Unschuldsv­ermutung. Die Ermittlung­en gegen mehrere Ärzte und „Heiler“wurde eingestell­t.

Newspapers in German

Newspapers from Austria