Häftling attackiert immer wieder Justizwachebeamte
Durch die Essensklappe schlug Häftling (25) zuletzt auf Beamte hin. Offenbar ist er unzurechnungsfähig.
In Handschellen und umringt von drei Justizwachebeamten sitzt der Angeklagte im Landesgericht Graz. Interessiert betrachtet er die Handfesseln, von allen Seiten, immer wieder. Derzeit sitzt der afghanische Staatsbürger (25) in der Karlau eine Strafe ab. Haftende ist 2026, „mit Stand heute“, schränkt ein Beamter ein.
„Wissen Sie, worum es heute geht?“, fragt Richter Erik Nauta den Angeklagten über den Dolmetscher. – „Nein.“– „Das bestätigt meinen Eindruck.“
Ende Oktober hat er in seiner Zelle randaliert, und als zwei Beamte die Klappe öffneten, um nachzusehen, versuchte er, mit einer „Eisenschaufel“auf sie einzuschlagen. In der Absonderungszelle zerlegte er danach einen Sitzwürfel. Versuchte schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung könnten ihm als Rückfalltäter viereinhalb weitere Jahre Haft einbringen. Solche Dinge macht er fast gewohnheitsmäßig: Zuletzt bedrohte und beschimpfte er aufs Übelste eine Beamtin. Zwei seiner sechs Vorstrafen beziehen sich darauf, dass er in Haft Justizwachebeamte attackiert hat. „Ich bin unschuldig, ich möchte, dass das Gericht mich befreit“, lässt er den Dolmetscher ausrichten.
Das Verfahren wegen der Bedrohung der Beamtin wurde eingestellt, weil ein Gutachten ihm paranoide Schizophrenie und damit Unzurechnungsfähigkeit bescheinigte.
Richter Nauta geht davon aus, dass sich an diesem Zustand nichts geändert hat und bei der nunmehr gravierenderen Anlasstat die Voraussetzungen für eine Einweisung in ein forensischtherapeutisches Zentrum vorliegen. „Darüber muss aber ein Schöffengericht entscheiden.“Der Richter fällt ein Unzuständigkeitsurteil, gegen das der Angeklagte theoretisch berufen kann. Er betrachtet vorerst lieber seine Handschellen.