René Pollesch gestorben
Intendant der Berliner Volksbühne starb mit 61.
r war Theatermacher mit Herzblut und Hirnschmalz: René Pollesch, seit 2021 Intendant der Berliner Volksbühne, starb überraschend mit nur 61 Jahren. Er galt als wichtiger Postdramatiker – in seinen witzigen, klugen Stücken gab es oft weder geradlinige Handlungen noch klassische Figuren. Theater studierte der Dramatiker und Regisseur u. a. bei George Tabori und Heiner Müller. Pollesch schrieb mehr als 200 Stücke zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen; er arbeitete an vielen großen Bühnen, inszenierte oft eigene Stücke – auch neunmal am Burgtheater bzw. bei den Wiener Festwochen. Die Burg würdigte ihn als „wegweisend und stilbildend“, mit „unübersehbarem Einfluss auf das Schreiben, die Wahl der Themen und die Ästhetik des deutschsprachigen Theaters“.
Em Jahr 1997 skandierte der Aktionskünstler Christoph Schlingensief in einer Performance in Kassel: „Tötet Helmut Kohl“. 1998 rief er beim steirischen herbst „Bring mir den Kopf von Jörg Haider“in den Publikumssaal des Grazer Schauspielhauses.
Der TV-Moderator und Satiriker Jan Böhmermann schlug vor Kurzem vor, „Nazis zu keulen“.
Florian Scheuba, Kabarettist und Kolumnist, warf dem Leiter des Bundeskriminalamts im Zuge der Ermittlungen zum IbizaVideo Arbeitsverweigerung vor.
Der Journalist und TV-Senderchef Ferdinand Wegscheider markiert seine Beiträge als „Der satirische Wochenrückblick“.
Die Kaberettistin Lisa Eckhart sagte bei einem Auftritt während des Harvey-WeinsteinSkandals: „Es ist ja wohl nur gut und recht, wenn wir den Juden jetzt gestatten, ein paar Frauen auszugreifen. Mit Geld ist ja nichts gutzumachen.“
Heinz-Christian Strache leitete ein Facebook-Posting mit einem
IFoto von Armin Wolf („Es gibt einen Ort, an dem Lügen zu Nachrichten werden. Das ist der ORF“) mit einem Hinweis auf den satirischen Charakter dieser Aussage ein.
sind völlig verschieden und hängen doch zusammen. Wo fängt die Satire an, wo wird sie ein Fall fürs Gericht? Was ist Meinung und was künstlerischer Ausdruck? Seit Jahrzehnten beschäftigen sich die Gerichte damit – und kommen zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen. Dabei ist die Kunstfreiheit doppelt gesetzlich garantiert (siehe Glossar).
Dass man nicht einfach etwas als Satire bezeichnen kann und damit automatisch aus dem Schneider ist, bekam auch Heinz-Christian Strache im oben geschilderten Fall zu spüren. Armin Wolf klagte damals den FPÖ-Politiker wegen Kreditschädigung, Ehrenbeleidigung und übler Nachrede. Man einigte sich außergerichtlich. Dabei darf Satire natürlich nicht alles. Kunst- oder Satirefreiheit ist dort eingeschränkt, wo sie die Interessen von anderen zu stark
All diese „Fälle“
beeinträchtigt. Das Satiremagazin „Titanic“wurde Dutzende Male verklagt und oft schuldig gesprochen. So wurde das Heft verboten, in dem man mit den Fotos des Oklahoma-Attentäters Timothy McVeigh für eine Lesung des Autors Benjamin von Stuckrad-Barre „geworben“hatte. Der „Witz“betraf die Ähnlichkeit der Personen. Bei solchen Verboten half es auch nichts, dass Juristen das Heft vor Abdruck stets durchgesehen haben. Denn nicht nur, ob jemand klagt, auch, wie das Gericht dann entscheidet, lässt sich schwer voraussagen.
werden Interessen gegeneinander abgewogen: Was wiegt mehr? Die Kunst- oder Meinungsfreiheit oder die Interessen des Geschädigten? Satire braucht im Normalfall einen inhaltlichen Anker in der Realität. Eine „ernste Sachbezogenheit“, wie es im Juristendeutsch heißt. Der auf Fragen der Meinungsfreiheit spezialisierte Wiener Anwalt Thomas Höhne verweist auf Jan Böhmermanns Schmähgedicht, in dem er dem türkischen Präsi