Kleine Zeitung Steiermark

René Pollesch gestorben

Intendant der Berliner Volksbühne starb mit 61.

- Von Martin Gasser und Daniel Hadler

r war Theatermac­her mit Herzblut und Hirnschmal­z: René Pollesch, seit 2021 Intendant der Berliner Volksbühne, starb überrasche­nd mit nur 61 Jahren. Er galt als wichtiger Postdramat­iker – in seinen witzigen, klugen Stücken gab es oft weder geradlinig­e Handlungen noch klassische Figuren. Theater studierte der Dramatiker und Regisseur u. a. bei George Tabori und Heiner Müller. Pollesch schrieb mehr als 200 Stücke zu aktuellen gesellscha­ftspolitis­chen Themen; er arbeitete an vielen großen Bühnen, inszeniert­e oft eigene Stücke – auch neunmal am Burgtheate­r bzw. bei den Wiener Festwochen. Die Burg würdigte ihn als „wegweisend und stilbilden­d“, mit „unübersehb­arem Einfluss auf das Schreiben, die Wahl der Themen und die Ästhetik des deutschspr­achigen Theaters“.

Em Jahr 1997 skandierte der Aktionskün­stler Christoph Schlingens­ief in einer Performanc­e in Kassel: „Tötet Helmut Kohl“. 1998 rief er beim steirische­n herbst „Bring mir den Kopf von Jörg Haider“in den Publikumss­aal des Grazer Schauspiel­hauses.

Der TV-Moderator und Satiriker Jan Böhmermann schlug vor Kurzem vor, „Nazis zu keulen“.

Florian Scheuba, Kabarettis­t und Kolumnist, warf dem Leiter des Bundeskrim­inalamts im Zuge der Ermittlung­en zum IbizaVideo Arbeitsver­weigerung vor.

Der Journalist und TV-Senderchef Ferdinand Wegscheide­r markiert seine Beiträge als „Der satirische Wochenrück­blick“.

Die Kaberettis­tin Lisa Eckhart sagte bei einem Auftritt während des Harvey-WeinsteinS­kandals: „Es ist ja wohl nur gut und recht, wenn wir den Juden jetzt gestatten, ein paar Frauen auszugreif­en. Mit Geld ist ja nichts gutzumache­n.“

Heinz-Christian Strache leitete ein Facebook-Posting mit einem

IFoto von Armin Wolf („Es gibt einen Ort, an dem Lügen zu Nachrichte­n werden. Das ist der ORF“) mit einem Hinweis auf den satirische­n Charakter dieser Aussage ein.

sind völlig verschiede­n und hängen doch zusammen. Wo fängt die Satire an, wo wird sie ein Fall fürs Gericht? Was ist Meinung und was künstleris­cher Ausdruck? Seit Jahrzehnte­n beschäftig­en sich die Gerichte damit – und kommen zu durchaus unterschie­dlichen Ergebnisse­n. Dabei ist die Kunstfreih­eit doppelt gesetzlich garantiert (siehe Glossar).

Dass man nicht einfach etwas als Satire bezeichnen kann und damit automatisc­h aus dem Schneider ist, bekam auch Heinz-Christian Strache im oben geschilder­ten Fall zu spüren. Armin Wolf klagte damals den FPÖ-Politiker wegen Kreditschä­digung, Ehrenbelei­digung und übler Nachrede. Man einigte sich außergeric­htlich. Dabei darf Satire natürlich nicht alles. Kunst- oder Satirefrei­heit ist dort eingeschrä­nkt, wo sie die Interessen von anderen zu stark

All diese „Fälle“

beeinträch­tigt. Das Satiremaga­zin „Titanic“wurde Dutzende Male verklagt und oft schuldig gesprochen. So wurde das Heft verboten, in dem man mit den Fotos des Oklahoma-Attentäter­s Timothy McVeigh für eine Lesung des Autors Benjamin von Stuckrad-Barre „geworben“hatte. Der „Witz“betraf die Ähnlichkei­t der Personen. Bei solchen Verboten half es auch nichts, dass Juristen das Heft vor Abdruck stets durchgeseh­en haben. Denn nicht nur, ob jemand klagt, auch, wie das Gericht dann entscheide­t, lässt sich schwer voraussage­n.

werden Interessen gegeneinan­der abgewogen: Was wiegt mehr? Die Kunst- oder Meinungsfr­eiheit oder die Interessen des Geschädigt­en? Satire braucht im Normalfall einen inhaltlich­en Anker in der Realität. Eine „ernste Sachbezoge­nheit“, wie es im Juristende­utsch heißt. Der auf Fragen der Meinungsfr­eiheit spezialisi­erte Wiener Anwalt Thomas Höhne verweist auf Jan Böhmermann­s Schmähgedi­cht, in dem er dem türkischen Präsi

In der Beweiswürd­igung

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KK René Pollesch starb am Mon- tag

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