Wofür 2,2 Milliarden Euro aufgewendet werden
Der „Wohnschirm“wird aufgestockt, der Handwerkerbonus neu aufgelegt. Ein Überblick.
Die Eckpunkte des Wohnbaupakets – darunter eine Milliarde Euro für den gemeinnützigen Wohnungsneubau und Sanierungen – hat die Bundesregierung bereits am Dienstag präsentiert. Gestern folgten weitere Maßnahmen, in Summe sollen so bis 2027 2,2 Milliarden Euro fließen. Ein Überblick.
Handwerkerbonus. Arbeitsleistungen von Handwerksarbeiten bis zu 10.000 Euro werden mit einem Fördersatz von 20 Prozent – daher mit einem Höchstsatz von 2000 Euro – gefördert. Durch diesen „Handwerksbonus plus“(siehe links) sollen Anreize zur Wohnraumschaffung und für Umbauarbeiten geschaffen, lokale Klein- und Mittelbetriebe gefördert und die Schwarzarbeit vermindert werden. Abschreibungen. Durch höhere Abschreibungsmöglichkeiten für Wohngebäude sollen Bauvorhaben vorgezogen bzw. rasch fertiggestellt werden. Künftig kann der dreifache Satz des gesetzlich vorgesehenen Abschreibungssatzes zur Anwendung kommen. Das soll zwischen 2024 und 2026 möglich sein und ist an das Erreichen ökologischer Standards gekoppelt.
Wohnschirm. Die Mittel für das Unterstützungsprogramm „Wohnschirm“werden heuer von 65 Millionen um weitere 60 Millionen Euro aufgestockt: 2024 sollen damit 125 Millionen Euro für Leistungen im Bereich Wohnen zur Verfügung stehen.
Energieeffizienztopf. Aus Mitteln für Energieeffizienz des Umweltförderungsgesetzes werden für 2024 und 2025 jeweils 120 Millionen Euro für thermisch-energetische Sanierungen von Wohngebäuden für Vermieterinnen und Vermieter mit Miete zur Verfügung gestellt. Sanierungsbonus. Bei vermieteten Wohnobjekten sollen Maßnahmen im Bereich der thermisch-energetischen Sanierung und Heizungstausch mit einem 15-Prozent-Zuschlag für die steuerliche Absetzbarkeit für 2024 und 2025 gefördert werden.