Kleine Zeitung Steiermark

Wird der Kurz-Prozess wiederholt?

Nach dem Schuldspru­ch für Ex-Kanzler Kurz taucht eine Disziplina­rstrafe des Richters auf. Wie geht es weiter?

- Von Christina Traar

1wieder Was ist denn jetzt schon passiert?

Am Montag, dem ersten Werktag nach dem (nicht rechtskräf­tigen) Schuldspru­ch gegen den ehemaligen Bundeskanz­ler Sebastian Kurz (ÖVP), wurde eine Entscheidu­ng des Oberlandes­gerichts Graz im öffentlich einsehbare­n Rechtsinfo­rmationssy­stem (RIS) veröffent- licht, die durchaus brisant ist. Demnach wurde Richter Micha- el Radasztics, der das Urteil über Kurz und dessen Kabinettsc­hef Bernhard Bonelli gesprochen hat, bereits im Mai letzten Jahres zu einer Disziplina­rstrafe verurteilt.

2 Was hat sich der Richter genau zuschulden kommen lassen?

Disziplina­rurteile werden anonymisie­rt verfasst, dennoch ist in der 14-seitigen Gerichtsen­tscheidung zu lesen, dass es um die Eurofighte­r-Causa geht. Radasztics, der damals Staatsanwa­lt war und erst seit Jänner 2023 als Richter tätig ist, habe seine damaligen Pflichten „schuldhaft verletzt“. Einerseits soll er das Ermittlung­sverfahren abgebroche­n und den damaligen Beschuldig­ten und früheren Finanzmini­ster KarlHeinz Grasser (FPÖ/ÖVP) 2012 nicht ausreichen­d informiert haben. Und anderersei­ts soll Radasztics dem ehemaligen Grünen-Politiker Peter Pilz 2018 unerlaubt Informatio­nen zu Verwaltung­sinterna rund um das Eurofighte­r-Verfahren haben zukommen lassen. Entspreche­nde Ermittlung­en wegen Amtsmissbr­auchs oder Verletzung des Amtsgeheim­nisses wurden fallen gelassen.

3Causa Was hat die Eurofighte­r- mit dem KurzProzes­s zu tun?

Vorrangig nichts, doch für den Fall ist der Pilz-Vorwurf interessan­t. Gleich zu Prozessbeg­inn hatte Kurz-Anwalt Otto Dietrich einen Antrag auf Befangenhe­it des Richters eingebrach­t und unterstell­te diesem ein Naheverhäl­tnis zu „KurzGegner“Pilz. Radasztics entgegnete, dass er, wie jeder, „der kein Eremit ist“, persönlich­e Beziehunge­n pflege. Die Meinung von Außenstehe­nden tue jedoch nichts zur Sache, er habe auch keine persönlich­e Beziehung zu Pilz. Der Antrag wurde abgewiesen. Die ÖVP ortet nun einen „Anschein der Befangenhe­it“, zudem stehe die Disziplina­rstrafe in Zusammenha­ng mit der eingebrach­ten Befangenhe­itsanzeige und hätte vom Richter offengeleg­t werden sollen, sagt Generalsek­retär Christian Stocker. Man vertraue darauf, dass die zweite Instanz (das Oberlandes­gericht Wien) offene Fragen zum Verfahren kläre. Im Wiener

Straflande­sgericht zeigt man sich indes überrascht, die Vorwürfe hätten nichts mit der richterlic­hen Tätigkeit im Landesgeri­cht zu tun.

4Disziplin­arstrafe Warum wird dann diese erst jetzt bekannt?

Im „Kurier“bestätigt Radasztics das Urteil und erklärt den Zeitabstan­d zum Bekanntwer­den damit, dass die Entscheidu­ng zwar bereits im letzten Mai gefallen sei, jedoch Oberstaats­anwaltscha­ft und er selbst Rechtsmitt­el dagegen eingelegt hätten. Damit sei die Causa zum Obersten Gerichts

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