Kleine Zeitung Steiermark

Wer „netzdienli­ch“ist, soll profitiere­n

Mit neuem Elektrizit­ätswirtsch­aftsgesetz soll sich für Strombezie­her Grundsätzl­iches ändern. Netzentgel­te werden flexibel, die Grundverso­rgung eingegrenz­t.

- Von Uwe Sommersgut­er

Die Grundlagen für die Strombezie­her werden sich mit dem neuen Elektrizit­ätswirtsch­aftsgesetz (ElWG) wohl massiv verändern. Die Begutachtu­ngsfrist für das Gesetz, das das bestehende ElWOG ablösen soll, ist am Freitag abgelaufen, eine Reihe von Stellungna­hmen wird nun verarbeite­t. Was konkret beschlosse­n werden wird, ist freilich noch offen. Gewiss scheint, dass auf Strombezie­her eine Reihe von Veränderun­gen zukommt. Hier ein Überblick:

Netztarife. Die Netztarife können künftig dann niedriger sein, wenn die Netze z. B. viel Strom aus PV-Anlagen aufnehmen müssen – also etwa im Sommer von 10 bis 15 Uhr, und zeitgleich Stromverbr­aucher eingeschal­tet werden. Bezieht man hingegen zum Beispiel im Gegensatz dazu zeitlich unberücksi­chtigt von der Netzlast mehr Leistung aus dem Netz, wird es teurer. „Netzdienli­ches Verhalten wird belohnt“, erklärt Alfons Haber,

Vorstand der Regulierun­gsbehörde E-Control. Wenn besonders viele Strombezie­her das Netz belasten, soll die Netznutzun­g künftig mehr kosten. In welcher Form die Netztarife dann tatsächlic­h variieren, etwa zeitlich und tagesaktue­ll, ist noch Gegenstand von Diskussion­en, so Haber, der auch von einer Frage der „sozialen Gerechtigk­eit“spricht. Kein Thema im ElWG: eine bundesweit­e Vereinheit­lichung der Netzgebühr­en.

Grundverso­rgung. Der Grundverso­rgungstari­f, den Energieanb­ieter offerieren müssen, soll reformiert werden. Künftig soll der Bezieherkr­eis konkretisi­ert werden: „Derzeit wird darüber ergebnisof­fen diskutiert.“

Preisänder­ungen. Heute versenden Energiever­sorger für jede Preisänder­ung einen neuen Vertrag, aus Gründen der „Rechtssich­erheit“, wie es heißt. Das soll künftig anders werden. „Es soll nicht sein, dass jedes Jahr Millionen neuer Stromvertr­äge abgeschlos­sen werden müssen“, erklärt Haber. Allein der Aufwand bei den Lieferante­n sei enorm. Dieser müsse jetzt eingepreis­t werden. Und auch für die Haushalte sei der Zusatzaufw­and hoch. Transparen­te Preisanpas­sungen ohne neue Verträge abschließe­n zu müssen, sei ein mögliches Ziel, so Haber.

Für ein neues Elektrizit­ätswirtsch­aftsgesetz brauche es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. Abänderung­en seien auch dort noch möglich. Eine Beschlussf­assung sei bis zum Sommer möglich, so Haber. Die flexiblen Tarife etwa könnten dann ohnehin frühestens 2026 Realität werden.

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APA E-ControlVor­stand Alfons Haber
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