Wer „netzdienlich“ist, soll profitieren
Mit neuem Elektrizitätswirtschaftsgesetz soll sich für Strombezieher Grundsätzliches ändern. Netzentgelte werden flexibel, die Grundversorgung eingegrenzt.
Die Grundlagen für die Strombezieher werden sich mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wohl massiv verändern. Die Begutachtungsfrist für das Gesetz, das das bestehende ElWOG ablösen soll, ist am Freitag abgelaufen, eine Reihe von Stellungnahmen wird nun verarbeitet. Was konkret beschlossen werden wird, ist freilich noch offen. Gewiss scheint, dass auf Strombezieher eine Reihe von Veränderungen zukommt. Hier ein Überblick:
Netztarife. Die Netztarife können künftig dann niedriger sein, wenn die Netze z. B. viel Strom aus PV-Anlagen aufnehmen müssen – also etwa im Sommer von 10 bis 15 Uhr, und zeitgleich Stromverbraucher eingeschaltet werden. Bezieht man hingegen zum Beispiel im Gegensatz dazu zeitlich unberücksichtigt von der Netzlast mehr Leistung aus dem Netz, wird es teurer. „Netzdienliches Verhalten wird belohnt“, erklärt Alfons Haber,
Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control. Wenn besonders viele Strombezieher das Netz belasten, soll die Netznutzung künftig mehr kosten. In welcher Form die Netztarife dann tatsächlich variieren, etwa zeitlich und tagesaktuell, ist noch Gegenstand von Diskussionen, so Haber, der auch von einer Frage der „sozialen Gerechtigkeit“spricht. Kein Thema im ElWG: eine bundesweite Vereinheitlichung der Netzgebühren.
Grundversorgung. Der Grundversorgungstarif, den Energieanbieter offerieren müssen, soll reformiert werden. Künftig soll der Bezieherkreis konkretisiert werden: „Derzeit wird darüber ergebnisoffen diskutiert.“
Preisänderungen. Heute versenden Energieversorger für jede Preisänderung einen neuen Vertrag, aus Gründen der „Rechtssicherheit“, wie es heißt. Das soll künftig anders werden. „Es soll nicht sein, dass jedes Jahr Millionen neuer Stromverträge abgeschlossen werden müssen“, erklärt Haber. Allein der Aufwand bei den Lieferanten sei enorm. Dieser müsse jetzt eingepreist werden. Und auch für die Haushalte sei der Zusatzaufwand hoch. Transparente Preisanpassungen ohne neue Verträge abschließen zu müssen, sei ein mögliches Ziel, so Haber.
Für ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz brauche es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. Abänderungen seien auch dort noch möglich. Eine Beschlussfassung sei bis zum Sommer möglich, so Haber. Die flexiblen Tarife etwa könnten dann ohnehin frühestens 2026 Realität werden.