Kleine Zeitung Steiermark

Eben erst strafmündi­g zu Haft verurteilt

Drei gerade erst strafmündi­ge Schüler überfielen in Graz eine Trafik. Großteil der Strafe wird mit strengen Auflagen bedingt verhängt.

- Von Alfred Lobnik EXPA/ MICHAEL GRUBER

An der unteren Grenze der Strafmündi­gkeit (ab 14) sind die drei Delinquent­en, die gestern in Graz in Handschell­en einem Schöffenge­richt unter Richter Raimund Frei vorgeführt wurden. Der erste wird im Dezember 15, der zweite ist seit August 15, der dritte seit Oktober. Zu dritt hatten sie im Jänner auf dem Heimweg von der Schule eine spontane Idee: einen Trafik-Überfall, bewaffnet mit einem Messer.

Mit über das Gesicht gezogenem T-Shirt betraten sie eine Trafik in Graz: „Überfall und Geld!“Die Angestellt­e meinte trocken: „Ihr wisst schon, da ist eine Kamera.“Als Plan B nahm einer der Burschen drei Packungen Snus (Kautabak) aus einem Regal. Es gab keine geplante Fluchtrout­e, keinen Treffpunkt, falls sie getrennt würden. „Wie kommt man auf diese Idee?“, fragt der Richter. – „Ich weiß nicht. Es war spontan.“Was sie mit dem Geld gemacht hätten, wenn sie eines erbeutet hätten? „Ich weiß nicht.“

Der einzige, der bisher nie aufgefalle­n ist, ist der Jugendlich­e mit dem Messer, das er angeblich kurz vorher gefunden hat. Der Erstangekl­agte hat acht Vormerkung­en, vor allem Sachbeschä­digungen. Der Dritte und Kleinste, der wie ein schmächtig­er 12-Jähriger wirkt, ist 13 Mal „angefallen“, als er noch nicht strafmündi­g war. „Und das ist ein bisschen traurig“, meint der Richter. Da ist nämlich auch schon ein Raub dabei. Vor allem die zwei Routiniert­eren schmunzeln öfter und brechen sogar in Lachen aus. Ein Verteidige­r hatte die Schöffen vorgewarnt, dass seinem Mandanten das aus unerklärli­chen Gründen öfters passiert. „Was aber nicht heißt, dass er sich des Ernstes nicht bewusst ist.“Die Eltern wirken geschockt und beschämt. Die Staatsanwä­ltin resümiert: „Mein Eindruck ist kein guter.“

12 Monate Haft wegen versuchten schweren Raubes verhängt der Senat nach kurzer Beratung. Ein Monat haben sie in der UHaft abgesessen, der Rest wird mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt ausgesproc­hen. „Ein Monat war ausreichen­d“, hofft der Richter. „Wenn Sie es jetzt nicht verstanden haben, werden Sie es nie mehr verstehen.“Sie müssen mit der Bewährungs­hilfe zusammenar­beiten und einer bekommt eine Psychother­apie aufgetrage­n, der dritte auch ein Anti-Gewalt-Training. Und sie müssen die Schule abschließe­n. „Ich will das Zeugnis sehen!“Wer eine der Auflagen nicht erfüllt, wer eine Regel bricht, wer nicht in die Schule geht, „geht sitzen“.

Und noch einen Denkanstoß gibt das Gericht dem Zweitangek­lagten (Syrer) und Drittangek­lagten (Tschetsche­ne) mit: „Das sind alles keine Kriegsgebi­ete mehr. Die Regeln werden immer strenger. Sie könnten irgendwann auch abgeschobe­n werden.“

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In Handschell­en wurden die Jugendlich­en geführt

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