Eben erst strafmündig zu Haft verurteilt
Drei gerade erst strafmündige Schüler überfielen in Graz eine Trafik. Großteil der Strafe wird mit strengen Auflagen bedingt verhängt.
An der unteren Grenze der Strafmündigkeit (ab 14) sind die drei Delinquenten, die gestern in Graz in Handschellen einem Schöffengericht unter Richter Raimund Frei vorgeführt wurden. Der erste wird im Dezember 15, der zweite ist seit August 15, der dritte seit Oktober. Zu dritt hatten sie im Jänner auf dem Heimweg von der Schule eine spontane Idee: einen Trafik-Überfall, bewaffnet mit einem Messer.
Mit über das Gesicht gezogenem T-Shirt betraten sie eine Trafik in Graz: „Überfall und Geld!“Die Angestellte meinte trocken: „Ihr wisst schon, da ist eine Kamera.“Als Plan B nahm einer der Burschen drei Packungen Snus (Kautabak) aus einem Regal. Es gab keine geplante Fluchtroute, keinen Treffpunkt, falls sie getrennt würden. „Wie kommt man auf diese Idee?“, fragt der Richter. – „Ich weiß nicht. Es war spontan.“Was sie mit dem Geld gemacht hätten, wenn sie eines erbeutet hätten? „Ich weiß nicht.“
Der einzige, der bisher nie aufgefallen ist, ist der Jugendliche mit dem Messer, das er angeblich kurz vorher gefunden hat. Der Erstangeklagte hat acht Vormerkungen, vor allem Sachbeschädigungen. Der Dritte und Kleinste, der wie ein schmächtiger 12-Jähriger wirkt, ist 13 Mal „angefallen“, als er noch nicht strafmündig war. „Und das ist ein bisschen traurig“, meint der Richter. Da ist nämlich auch schon ein Raub dabei. Vor allem die zwei Routinierteren schmunzeln öfter und brechen sogar in Lachen aus. Ein Verteidiger hatte die Schöffen vorgewarnt, dass seinem Mandanten das aus unerklärlichen Gründen öfters passiert. „Was aber nicht heißt, dass er sich des Ernstes nicht bewusst ist.“Die Eltern wirken geschockt und beschämt. Die Staatsanwältin resümiert: „Mein Eindruck ist kein guter.“
12 Monate Haft wegen versuchten schweren Raubes verhängt der Senat nach kurzer Beratung. Ein Monat haben sie in der UHaft abgesessen, der Rest wird mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt ausgesprochen. „Ein Monat war ausreichend“, hofft der Richter. „Wenn Sie es jetzt nicht verstanden haben, werden Sie es nie mehr verstehen.“Sie müssen mit der Bewährungshilfe zusammenarbeiten und einer bekommt eine Psychotherapie aufgetragen, der dritte auch ein Anti-Gewalt-Training. Und sie müssen die Schule abschließen. „Ich will das Zeugnis sehen!“Wer eine der Auflagen nicht erfüllt, wer eine Regel bricht, wer nicht in die Schule geht, „geht sitzen“.
Und noch einen Denkanstoß gibt das Gericht dem Zweitangeklagten (Syrer) und Drittangeklagten (Tschetschene) mit: „Das sind alles keine Kriegsgebiete mehr. Die Regeln werden immer strenger. Sie könnten irgendwann auch abgeschoben werden.“