Mehr Rechte für Gepflegte
AK-Wahl: Fairnessabkommen von Rot, Schwarz und Blau unterschrieben. / SPÖ und ÖVP verhandeln über die Details des neuen Pflegegesetzes.
Drei von fünf Fraktionsspitzen der Arbeiterkammer unterschrieben am Freitag das Fairnessabkommen zur steirischen AK-Wahl (16. bis 29. April). Außer Streit stand bereits, dass man im Wahlkampf auf Unter- und Angriffe auf andere Listen verzichtet. Von den Roten angekündigt, aber schriftlich nicht festgehalten, wurde der Verzicht auf AKAktionen mit dem Bild des Präsidenten (FSG-Josef Pesserl) im Wahlkampf. „Da hat sich Alexander Lechner (FSG, Anm.) wirklich angestrengt“, zollte Harald Korschelt (FA) Respekt.
Keine Zustimmung gab es vom Gewerkschaftlichen Linksblock (Georg Erkinger) und AUGE/UG (Sandra Hofmann), sich im Wahlkampf allein Herausforderungen und Bedürfnissen
der Mitglieder zu widmen. Das würde einem Kritikverbot an der AK gleichkommen, so die kleineren Fraktionen sinngemäß.
Seit Monaten feilen steirische ÖVP und SPÖ nun schon am neuen Pflege- und Betreuungsgesetz. Auf Landesratsebene ist Karlheinz Kornhäusl (VP) zuständig, zudem Doris Kampus (SPÖ, Behindertenhilfe). Eng eingebunden sind auch die Klubchefs der Koalition, Hannes Schwarz und Barbara Riener, nicht zu vergessen der Gemeindebund (Erwin Dirnberger) und der Städtebund (Kurt Wallner).
Verglichen mit dem alten Pflegeheimgesetz (StPHG) hat die geplante Neufassung, die der Kleinen Zeitung vorliegt, Telefonbuch-Stärke. Kein Wunder, es sollen darin Alltagsbegleitung, 24-Stunden-Betreuung, Hauskrankenpflege, Tagesbetreuung, betreutes Wohnen, Kurzzeit-, Übergangs- und die Langzeitpflege, sozial gestaffelte Tarife und Pflegedrehscheiben gesetzlich verankert werden. Vorsichtig geschätzt ist mit einem Mehraufwand von 50 Millionen Euro im Jahr zu rechnen, was auf viel Abstimmungsbedarf in der Koalition und mit den Kommunen deutet.
Dafür soll all das verankert und ausgebaut werden, was sich unter „mobil vor teilstationär und stationär“summieren lässt. Darunter fällt die Übergangspflege, wie sie in Mürzzuschlag
im Probebetrieb läuft. Bis zu vier Wochen nach einem Spitalsaufenthalt sollen 60Jährige oder Ältere übergangsweise umsorgt werden, sofern sie dann fit für zu Hause sind. Und Jüngere? Das ist ein Diskussionspunkt unter vielen. So auch die Tagesbetreuung: Das Land will sie fördern und ausbauen, freilich nach modernen Qualitätskriterien – für Gemeinden eine Kosten- und Personalfrage.
In Pflegewohnheimen steht eine Reihe von Änderungen beziehungsweise Anpassungen an. Dazu zählen mehr Rechte für die Bewohner, von der Berücksichtigung kultureller Bedürfnisse über Internetzugang bis zu Sterben in Würde in Begleitung. Strenger regeln will das Land die Bewilligungen (Errichtung, Betrieb etc.). Dazu kommt: Wenn anerkannte Pflegebetten mehr als ein Jahr nicht belegt sind, soll die Bewilligung „verfallen“können. Für Zündstoff könnte auch eine (mittelfristig) verpflichtende Notstromversorgung sorgen. Stichwort BlackoutVorsorge.
Weil heuer eine Wahl bevorsteht, sind obendrein „politische Duftmarken“zu berücksichtigen. So weit wie das Burgenland, das nur mehr gemeinnützige Heimträger zulassen will, geht die SPÖ in der Steiermark nicht. Ihre „soziale Handschrift“will sie aber sehr wohl herauslesen. Die ÖVP wiederum muss an die Wirtschaftskammer denken und erst recht an ihre Gemeinden.