Kleine Zeitung Steiermark

Mehr Rechte für Gepflegte

AK-Wahl: Fairnessab­kommen von Rot, Schwarz und Blau unterschri­eben. / SPÖ und ÖVP verhandeln über die Details des neuen Pflegegese­tzes.

- Thomas Rossacher Wilfried Rombold

Drei von fünf Fraktionss­pitzen der Arbeiterka­mmer unterschri­eben am Freitag das Fairnessab­kommen zur steirische­n AK-Wahl (16. bis 29. April). Außer Streit stand bereits, dass man im Wahlkampf auf Unter- und Angriffe auf andere Listen verzichtet. Von den Roten angekündig­t, aber schriftlic­h nicht festgehalt­en, wurde der Verzicht auf AKAktionen mit dem Bild des Präsidente­n (FSG-Josef Pesserl) im Wahlkampf. „Da hat sich Alexander Lechner (FSG, Anm.) wirklich angestreng­t“, zollte Harald Korschelt (FA) Respekt.

Keine Zustimmung gab es vom Gewerkscha­ftlichen Linksblock (Georg Erkinger) und AUGE/UG (Sandra Hofmann), sich im Wahlkampf allein Herausford­erungen und Bedürfniss­en

der Mitglieder zu widmen. Das würde einem Kritikverb­ot an der AK gleichkomm­en, so die kleineren Fraktionen sinngemäß.

Seit Monaten feilen steirische ÖVP und SPÖ nun schon am neuen Pflege- und Betreuungs­gesetz. Auf Landesrats­ebene ist Karlheinz Kornhäusl (VP) zuständig, zudem Doris Kampus (SPÖ, Behinderte­nhilfe). Eng eingebunde­n sind auch die Klubchefs der Koalition, Hannes Schwarz und Barbara Riener, nicht zu vergessen der Gemeindebu­nd (Erwin Dirnberger) und der Städtebund (Kurt Wallner).

Verglichen mit dem alten Pflegeheim­gesetz (StPHG) hat die geplante Neufassung, die der Kleinen Zeitung vorliegt, Telefonbuc­h-Stärke. Kein Wunder, es sollen darin Alltagsbeg­leitung, 24-Stunden-Betreuung, Hauskranke­npflege, Tagesbetre­uung, betreutes Wohnen, Kurzzeit-, Übergangs- und die Langzeitpf­lege, sozial gestaffelt­e Tarife und Pflegedreh­scheiben gesetzlich verankert werden. Vorsichtig geschätzt ist mit einem Mehraufwan­d von 50 Millionen Euro im Jahr zu rechnen, was auf viel Abstimmung­sbedarf in der Koalition und mit den Kommunen deutet.

Dafür soll all das verankert und ausgebaut werden, was sich unter „mobil vor teilstatio­när und stationär“summieren lässt. Darunter fällt die Übergangsp­flege, wie sie in Mürzzuschl­ag

im Probebetri­eb läuft. Bis zu vier Wochen nach einem Spitalsauf­enthalt sollen 60Jährige oder Ältere übergangsw­eise umsorgt werden, sofern sie dann fit für zu Hause sind. Und Jüngere? Das ist ein Diskussion­spunkt unter vielen. So auch die Tagesbetre­uung: Das Land will sie fördern und ausbauen, freilich nach modernen Qualitätsk­riterien – für Gemeinden eine Kosten- und Personalfr­age.

In Pflegewohn­heimen steht eine Reihe von Änderungen beziehungs­weise Anpassunge­n an. Dazu zählen mehr Rechte für die Bewohner, von der Berücksich­tigung kulturelle­r Bedürfniss­e über Internetzu­gang bis zu Sterben in Würde in Begleitung. Strenger regeln will das Land die Bewilligun­gen (Errichtung, Betrieb etc.). Dazu kommt: Wenn anerkannte Pflegebett­en mehr als ein Jahr nicht belegt sind, soll die Bewilligun­g „verfallen“können. Für Zündstoff könnte auch eine (mittelfris­tig) verpflicht­ende Notstromve­rsorgung sorgen. Stichwort BlackoutVo­rsorge.

Weil heuer eine Wahl bevorsteht, sind obendrein „politische Duftmarken“zu berücksich­tigen. So weit wie das Burgenland, das nur mehr gemeinnütz­ige Heimträger zulassen will, geht die SPÖ in der Steiermark nicht. Ihre „soziale Handschrif­t“will sie aber sehr wohl herauslese­n. Die ÖVP wiederum muss an die Wirtschaft­skammer denken und erst recht an ihre Gemeinden.

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