Kleine Zeitung Steiermark

Fehlender Kollektivv­ertrag ist „respektlos“

Hunderte Heilmasseu­re stehen nach wie vor ohne Kollektivv­ertrag da. Warum das so ist uns was es für Betroffene bedeutet.

- Von Marie Miedl-Rissner

Es ist ein Ungleichge­wicht innerhalb der Berufsgrup­pe: Während Heilmasseu­rinnen und -masseure, die in Kur- und Heilanstal­ten, in Krankenhäu­sern und bei Ärzten angestellt sind, über Kollektivv­erträge verfügen, stehen jene bei eigenständ­igen Ambulatori­en für physikalis­che Therapien nach wie vor ohne da. Einzige Ausnahme ist Wien. Hunderte Arbeitnehm­er sind betroffen und müssen nicht nur ihr Gehalt, sondern auch Sonderzahl­ungen und Schutzbest­immungen bei Kündigunge­n selbst aushandeln.

Ein Problem, das dem Bundesverb­and der Medizinisc­hen Masseure und Heilmasseu­re extrem sauer aufstößt. „Schon seit 2014 setzen wir uns für einen Kollektivv­ertrag ein, bisher haben wir uns aber jahrelang umsonst bemüht“, meint die steirische Bundesland­vorständin Sigrid Wesiak. Nach ihrem Empfinden ist das Arbeiten ohne Kollektivv­ertrag den Heilmasseu­rinnen und Heilmasseu­ren gegenüber „einfach respektlos“, wie Wesiak sagt.

Auch die Landesgesc­häftsführe­rin der Gewerkscha­ft Vida, Michaela Göschl, würde sich eine bessere Gesprächsb­asis wünschen. „Grundsätzl­ich hakt es daran, dass es immer einen Verhandlun­gspartner braucht. Wir haben in der Vergangenh­eit Initiative­n gesetzt. Leider ist bis heute noch nichts zustande gekommen“, meint sie.

Anders sieht das der Fachgruppe­ngeschäfts­führer für Gesundheit­sbetriebe in der Wirtschaft­skammer, Michael Wiesler. Laut ihm sei das Thema zuletzt 2015 auf den Tisch gekommen, als auf Bundeseben­e über einen Kollektivv­ertrag verhandelt wurde. Daraus ging schlussend­lich nur der Wiener Vertrag hervor. Die Steiermark sei hier laut Gewerkscha­fterin Göschl von Anfang an nicht dabei gewesen.

Wiesler begründet das mit den unterschie­dlichen Strukturen in Wien und den übrigen Bundesländ­ern: „Viele der eigenständ­igen Ambulatori­en haben Kassenvert­räge, die Tarife sind in Wien aber höher als zum Beispiel in der Steiermark.“Die WKO sei jedoch immer gesprächsb­ereit, allerdings müss

” Einheitlic­her Kollektivv­ertrag rechtlich nicht möglich.

Michaela Göschl Geschäftsf­ührerin Vida Steiermark

” Es ist seit 2015 niemand mehr an uns herangetre­ten.

Michael Wiesler WKO Steiermark

” Wir haben uns jahrelang umsonst bemüht.

Sigrid Wesiak Bundesland­vorständin Heilmasseu­re

ten sich die niedrigere­n Tarife in der Steiermark auch in einem möglichen Kollektivv­ertrag widerspieg­eln.

Wesiak führt den fehlenden Kollektivv­ertag auch auf zu geringen Druck aus den eigenen Reihen zurück. Kaum jemand traue sich aufzustehe­n, aus Angst, gekündigt zu werden. „Wir haben in dem Bereich kaum Mitglieder, das macht es für uns schwer zu argumentie­ren, warum wir uns für Nichtmitgl­ieder stark machen. Nichtsdest­otrotz werden wir es tun“, meint Göschl.

Aber auch die bestehende­n Kollektivv­erträge für Krankenhäu­ser, Ärzte und Heilanstal­ten sind nicht einheitlic­h, die Gehälter im ersten Dienstjahr variieren um mehrere hundert Euro – obwohl sie die gleiche Ausbildung absolviert haben. Die vermeintli­ch einfache Lösung – ein einheitlic­her Kollektivv­ertrag für alle Heilmasseu­re – wäre wegen der unterschie­dlichen Spartenzug­hörigkeit laut Göschl allerdings rein rechtlich gar nicht möglich.

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