Teilzeit vor der Pension
Was sich heuer bei der Altersteilzeit rechtlich geändert hat. So lässt sich die Arbeitszeit vor Pensionsantritt reduzieren.
1 Welches Prinzip steckt hinter der vom AMS geförderten Altersteilzeit (ATZ)?
ANTWORT: Wer seine Arbeitszeit vor dem Pensionsantritt reduziert, bekommt vom Arbeitgeber zusätzlich zum Teilzeitentgelt einen Lohnausgleich, und die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Beitragsgrundlage vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit abgeführt. Arbeitgeber erhalten für den Lohnausgleich und die Entrichtung der höheren Sozialversicherungsbeiträge teilweise Ersatz durch das Altersteilzeitgeld. Dieses ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, wird vom Arbeit- geber beantragt und an ihn ausbezahlt.
2 In welchem Alter können Beschäftigte in ATZ gehen?
ANTWORT: Seit 2020 können vom AMS geförderte Altersteil- zeitvereinbarungen frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Regelpensionsalters abgeschlossen werden, wie Irina Prinz, Expertin für Personalverrechnung, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bei Rabel & Partner/Deloitte, erklärt. Die bereits länger fixierte Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen hätte daher bereits bisher in neu abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen eingeplant werden müssen. Frauen, die am 30. Juni 1966 oder früher geboren sind und Männer ab dem 60. Geburtstag können seit 1. Jänner 2024 jederzeit eine Altersteilzeit beginnen.
Wie bisher gilt, dass vom AMS geförderte Altersteilzeitvereinbarungen mit dem Erreichen des Regelpensionsalters enden.
3 Bei den gestaffelten, halbjährlichen Erhöhungen des Pensionsantrittsalters wurden im Vorjahr die relevanten Geburtstage nach hinten ver- schoben. Dadurch können einige Jahrgänge früher in Pension gehen als gedacht. Was bedeutet das für laufende ATZVereinbarungen?
ANTWORT: „Soll eine bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarung früher beendet werden, weil nach der aktuellen Gesetzesänderung ein früherer Pensionsantritt als geplant möglich ist, muss dies mit dem Arbeitgeber vereinbart werden“, so Prinz. Man kann auch bei der ursprünglich geplanten und bewilligten Vereinbarung bleiben.
4Vollarbeit Die geblockte ATZ, mit am Anfang und Freizeit zum Schluss, ist ein Auslaufmodell. Ab heuer bis 2029 sinkt die Förderung, die Arbeitgeber dafür bekommen, stufenweise auf null. Wird sie noch nachgefragt?
ANTWORT: „Das Blockzeitmodell war schon bisher schlechter gefördert als das Modell mit kontinuierlicher Arbeitszeit. Und wird jetzt stufenweise noch schlechter gefördert – trotzdem besteht noch immer großes Interesse daran“, berichtet Prinz aus der Praxis. „Arbeitgeber sind offensichtlich bemüht, dass es den Arbeitnehmern gut geht.“
5ATZ Bei der kontinuierlichen gibt es seit Jahresbeginn Änderungen bei der flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Was heißt das im Detail?
ANTWORT: Grundsätzlich sprechen wir von einer kontinuier
lichen ATZ-Vereinbarung, wenn die gleichbleibende verminderte Arbeitszeit auf 40 bis 60 Prozent der bisherigen Arbeits- zeit reduziert wird, etwa wenn jemand 20 statt bisher 40 Stunden pro Woche arbeitet. Nun kann die Arbeit, wie Prinz betont, innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von sechs Monaten aber weitgehend frei gestaltet werden: etwa Montag Vollzeit, Dienstag frei usw. usf. „Wichtig ist aber, dass nach Ablauf von sechs Monaten insgesamt mindestens 20 Prozent und maximal 80 Prozent der vorherigen Arbeitszeit gearbeitet wurde“, erklärt die Expertin. „Im Schnitt sind im Durchrechnungszeitraum im obigen Beispiel also zumindest acht Wochenstunden bis maxi- mal 32 Wochenstunden zu
leisten. Ein halbes Jahr Vollzeit und dann ein halbes Jahr Freizeit ist also nicht möglich.“Das System wurde einerseits flexibler gemacht, andererseits auch eingeschränkt, wie Prinz erklärt, „weil man den Durchrechnungszeitraum von zwölf auf sechs Monate verkürzt hat.“
62024 Was hat sich seit Jänner beim Lohnausgleich bei Altersteilzeit geändert?
ANTWORT: Die zugrundeliegende Berechnungsmethode für den Lohnausgleich (den man für Arbeitsstunden bekommt, die man wegen ATZ nicht mehr leistet) wurde umgestellt. „Mitarbeitern bleibt dadurch in vielen Fällen mehr auf dem Konto.“