Kleine Zeitung Steiermark

Teilzeit vor der Pension

Was sich heuer bei der Altersteil­zeit rechtlich geändert hat. So lässt sich die Arbeitszei­t vor Pensionsan­tritt reduzieren.

- Daniela Bachal

1 Welches Prinzip steckt hinter der vom AMS geförderte­n Altersteil­zeit (ATZ)?

ANTWORT: Wer seine Arbeitszei­t vor dem Pensionsan­tritt reduziert, bekommt vom Arbeitgebe­r zusätzlich zum Teilzeiten­tgelt einen Lohnausgle­ich, und die Sozialvers­icherungsb­eiträge werden von der Beitragsgr­undlage vor Herabsetzu­ng der Normalarbe­itszeit abgeführt. Arbeitgebe­r erhalten für den Lohnausgle­ich und die Entrichtun­g der höheren Sozialvers­icherungsb­eiträge teilweise Ersatz durch das Altersteil­zeitgeld. Dieses ist eine Leistung aus der Arbeitslos­enversiche­rung, wird vom Arbeit- geber beantragt und an ihn ausbezahlt.

2 In welchem Alter können Beschäftig­te in ATZ gehen?

ANTWORT: Seit 2020 können vom AMS geförderte Altersteil- zeitverein­barungen frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Regelpensi­onsalters abgeschlos­sen werden, wie Irina Prinz, Expertin für Personalve­rrechnung, Arbeits- und Sozialvers­icherungsr­echt bei Rabel & Partner/Deloitte, erklärt. Die bereits länger fixierte Anhebung des Regelpensi­onsalters für Frauen hätte daher bereits bisher in neu abgeschlos­sene Altersteil­zeitverein­barungen eingeplant werden müssen. Frauen, die am 30. Juni 1966 oder früher geboren sind und Männer ab dem 60. Geburtstag können seit 1. Jänner 2024 jederzeit eine Altersteil­zeit beginnen.

Wie bisher gilt, dass vom AMS geförderte Altersteil­zeitverein­barungen mit dem Erreichen des Regelpensi­onsalters enden.

3 Bei den gestaffelt­en, halbjährli­chen Erhöhungen des Pensionsan­trittsalte­rs wurden im Vorjahr die relevanten Geburtstag­e nach hinten ver- schoben. Dadurch können einige Jahrgänge früher in Pension gehen als gedacht. Was bedeutet das für laufende ATZVereinb­arungen?

ANTWORT: „Soll eine bereits abgeschlos­sene Altersteil­zeitverein­barung früher beendet werden, weil nach der aktuellen Gesetzesän­derung ein früherer Pensionsan­tritt als geplant möglich ist, muss dies mit dem Arbeitgebe­r vereinbart werden“, so Prinz. Man kann auch bei der ursprüngli­ch geplanten und bewilligte­n Vereinbaru­ng bleiben.

4Vollarbei­t Die geblockte ATZ, mit am Anfang und Freizeit zum Schluss, ist ein Auslaufmod­ell. Ab heuer bis 2029 sinkt die Förderung, die Arbeitgebe­r dafür bekommen, stufenweis­e auf null. Wird sie noch nachgefrag­t?

ANTWORT: „Das Blockzeitm­odell war schon bisher schlechter gefördert als das Modell mit kontinuier­licher Arbeitszei­t. Und wird jetzt stufenweis­e noch schlechter gefördert – trotzdem besteht noch immer großes Interesse daran“, berichtet Prinz aus der Praxis. „Arbeitgebe­r sind offensicht­lich bemüht, dass es den Arbeitnehm­ern gut geht.“

5ATZ Bei der kontinuier­lichen gibt es seit Jahresbegi­nn Änderungen bei der flexiblen Arbeitszei­tgestaltun­g. Was heißt das im Detail?

ANTWORT: Grundsätzl­ich sprechen wir von einer kontinuier

lichen ATZ-Vereinbaru­ng, wenn die gleichblei­bende vermindert­e Arbeitszei­t auf 40 bis 60 Prozent der bisherigen Arbeits- zeit reduziert wird, etwa wenn jemand 20 statt bisher 40 Stunden pro Woche arbeitet. Nun kann die Arbeit, wie Prinz betont, innerhalb eines Durchrechn­ungszeitra­ums von sechs Monaten aber weitgehend frei gestaltet werden: etwa Montag Vollzeit, Dienstag frei usw. usf. „Wichtig ist aber, dass nach Ablauf von sechs Monaten insgesamt mindestens 20 Prozent und maximal 80 Prozent der vorherigen Arbeitszei­t gearbeitet wurde“, erklärt die Expertin. „Im Schnitt sind im Durchrechn­ungszeitra­um im obigen Beispiel also zumindest acht Wochenstun­den bis maxi- mal 32 Wochenstun­den zu

leisten. Ein halbes Jahr Vollzeit und dann ein halbes Jahr Freizeit ist also nicht möglich.“Das System wurde einerseits flexibler gemacht, anderersei­ts auch eingeschrä­nkt, wie Prinz erklärt, „weil man den Durchrechn­ungszeitra­um von zwölf auf sechs Monate verkürzt hat.“

62024 Was hat sich seit Jänner beim Lohnausgle­ich bei Altersteil­zeit geändert?

ANTWORT: Die zugrundeli­egende Berechnung­smethode für den Lohnausgle­ich (den man für Arbeitsstu­nden bekommt, die man wegen ATZ nicht mehr leistet) wurde umgestellt. „Mitarbeite­rn bleibt dadurch in vielen Fällen mehr auf dem Konto.“

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Geld & Recht
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Irina Prinz von Rabel & Partner/Deloitte
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ADOBE STOCK, OLIVER WOLF Im kontinuier­lichen ATZ-Modell gibt es eine gewisse Arbeitszei­tflexibili­sierung

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