Wie sich Frauen besser absichern
Was Frauen bei unbezahlter Arbeit für ihre Familie bedenken sollten.
Die aktuelle Zeitverwendungsstudie der Statistik Austria belegt, dass fast zwei Drittel der unbezahlten Arbeit von Frauen geleistet werden bzw. mehr als die Hälfte der Arbeit von Frauen unbezahlt ist“, spricht die AK-Expertin Bernadette Pöcheim etwa Kinderbetreuung, Hausarbeit oder die Pflege von nahen Angehörigen an. Dies führt dazu, dass jede zweite Frau in Teilzeit beschäftigt ist.
Für Frauen kann sich dieser Umstand massiv auf die wirtschaftliche Selbstständigkeit auswirken. „Viele Frauen sind vor allem nach Trennungen bzw. in der Pension akut armutsgefährdet.“Unser Sozialsystem ist ja erwerbszentriert: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld, aber auch die Pension, werden vom Einkommen berechnet.
Abseits vom Rat, auf eine möglichst partnerschaftliche Teilung der Erwerbs- und Sorgearbeit in der Paarbeziehung zu achten, verweist Pöcheim auf die Möglichkeit, die Karenz zu teilen oder Elternteilzeit gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. „Im Rahmen der Elternteilzeit ist auch eine reine Lageveränderung der Arbeitszeit etwa vom Vormittag auf den Nachmittag möglich – in Kombination mit Homeoffice eine gute Möglichkeit, dass Frauen vollzeitnah arbeiten können.“
In einer Partnerschaft bzw. Ehe sollten auch die Pensionskontogutschriften beider Teile gemeinsam besprochen werden. „Wenn sich ein großer Unterschied zeigt, kann dies zum Anlass genommen werden, über einen Versorgungsausgleich nachzudenken – etwa in Form eines freiwilligen Pensionssplittings oder einer freiwilligen Höherversicherung.“
Wer wegen der Pflege naher Angehöriger oder eines behinderten Kindes nicht erwerbstätig sein kann, kann eine freiwillige Selbst- oder Weiterversicherung abschließen, wie Pöcheim betont. Zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen sagt sie: „Beantragen Sie im Fall einer geringfügigen Beschäftigung die begünstigte Selbstversicherung!“