Drogen vom Krankenbett aus verkauft
Mindestens 2,5 Kilo Kokain soll 23-Jähriger unters Volk gebracht haben. Beim Prozess hat der Beschuldigte „Erinnerungslücken“.
Bereits im Jahr 2017 soll ein 23 Jahre alter Steirer damit begonnen haben, Drogen an die Besucher einer Großdisco zu verkaufen. 2021 wurde er verhaftet. Nach seiner Entlassung aus der U-Haft folgten bei ihm gesundheitliche Probleme und ein langer stationärer Aufenthalt im Spital. Die Staatsanwaltschaft Graz hatte da bereits einen Strafantrag wegen Suchtgifthandels eingebracht – wegen seiner Krankheit konnte aber nicht Prozess gegen ihn geführt werden.
„Der Angeklagte hat seine Erkrankung zur Verschiebung der Verhandlungen genutzt. Er war aber gesund genug, den Drogenhandel
auszubauen und zu intensivieren“, wirft Staatsanwältin Eva Pachernigg dem gebürtigen Oststeirer nun beim Prozess am Straflandesgericht vor. Als Lieferanten habe der Beschuldigte sich „einen echten Profi gesucht“. Selbst habe er auch wie ein solcher agiert: „Er hatte drei
Telefonnummern, fünf verschiedene Handys, eine Videoüberwachung vor seiner Wohnung, kommunizierte unter mehreren Accounts auf Snapchat.“Unter anderem mit 2,5 Kilo Kokain, zehn Kilo Amphetaminen und 900 Stück Ecstasytabletten soll er gedealt haben.
„Der Handel hat floriert“, schildert die Staatsanwältin dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Katharina Schenk.
Aus Angst, erwischt zu werden, wollte der 23-Jährige irgendwann die Drogen nicht mehr in seinem Nahbereich lagern. Über einen Mittelsmann wurde deshalb ein Container angemietet. „Der Mieter roch aber Lunte, dass etwas nicht stimmt, und öffnete den Container, wo er Drogen und eine Geldzählmaschine fand.“Danach erstattete er Anzeige bei der Polizei.
Der Beschuldigte hat sich bislang teilgeständig gezeigt, „er
”
Der Angeklagte war gesund genug, den Drogenhandel auszubauen und zu intensivieren.
Eva Pachernigg, Staatsanwältin “
habe aber keine Erinnerung an die Mengen“, so Pachernigg. Die Verteidigerin des Steirers, Christine Lanschützer, konkretisiert: „Bis auf wenige Details ist keine Erinnerung vorhanden. Mein Mandant ist aber nicht durch Suchtgift verblödet. Die vielen Narkosen haben sein Gedächtnis geschwächt.“Die Anwältin zweifelt die angeklagten Mengen an, „das geht sich so nicht aus. Da ist ja in einer Märchenstunde mehr Wahrheit enthalten.“ Auch das Suchtgift im Container sei gar nicht seines gewesen – „er hatte es nur in Kommission“.
Zur Anhörung weiterer Zeugen wird vertagt. Eine Beschuldigte ist in der Causa jedoch bereits verurteilt worden: Sie soll beigetragen haben, Beweismittel (u. a. die Geldzählmaschine) aus dem Container verschwinden zu lassen und erhielt dafür sieben Monate bedingte Haft.