Um 68,97 Euro betrügerisch Waren bestellt
Grazerin (46) gab bei einer Online-Bestellung die Daten ihres Vaters an. Der bekam Besuch vom Inkassobüro.
Während der Oberste Gerichtshof in Wien gestern über eine Ex-Ministerin und lukrative „wettbewerbseinschränkende Maßnahmen“verhandelte und im Parlament Millionensubventionen untersucht wurden, hatte das Straflandesgericht Graz deutlich kleinere Brötchen zu backen: Eine 46-Jährige hat online Kollagen-Pulver im Wert von 68,97 bestellt.
Das war trotz der geringen Schadenssumme schwerer Betrug, weil die Angeklagte nicht bezahlt und noch dazu für die Bestellung die Daten ihres Vaters verwendet hat. Der merkte es, als ein Inkassobüro bei ihm läutete und etwas exekutieren wollte, was er nie bestellt hatte.
„Ich hätte unter meinem Namen ja nichts mehr bestellen können“, erklärt die Angeklagte. Nur in Restbeständen glaubwürdig ist ihre Verantwortung, dass sie glaubte, der Betrag wäre bei ihr abgebucht worden. Sie glaubt auch, es wären nur 52 Euro, „wegen des Willkommensrabatts“, aber der wurde wohl gestrichen, als die Zahlung ausblieb.
„Funktioniert das?“, fragt Richterin Julia Noack zum Thema Kollagen. „Ja!“, meint die Angeklagte. Sie hat eigentlich gröbere Probleme als natürliche Hautalterung: Sie ist verschuldet und seit einem Bandscheibenvorfall vorübergehend arbeitslos. Ihr erwachsener Sohn ist „völlig unselbstständig und obdachlos. Ich muss für ihn da sein.“Sie fürchtet wegen ihrer zwei Vorstrafen, dass sie eingesperrt wird. Die Strafdrohung beträgt bis zu drei Jahre Haft.
Der Urteilsspruch stellt die Relationen wieder her: 180 Tagessätze (720 Euro) darf sie über ein Jahr in Raten abstottern. „Danke, ich hoffe, dass ich bald wieder arbeiten kann, dann ist es auch leichter.“Als Anreiz, bei Bestellungen korrekt zu bleiben, hängen für eine Probezeit von drei Jahren auch noch fünf Monate bedingt über ihr. „Ich nehme das so an.“