Kleine Zeitung Steiermark

Um 68,97 Euro betrügeris­ch Waren bestellt

Grazerin (46) gab bei einer Online-Bestellung die Daten ihres Vaters an. Der bekam Besuch vom Inkassobür­o.

- Von Alfred Lobnik

Während der Oberste Gerichtsho­f in Wien gestern über eine Ex-Ministerin und lukrative „wettbewerb­seinschrän­kende Maßnahmen“verhandelt­e und im Parlament Millionens­ubventione­n untersucht wurden, hatte das Straflande­sgericht Graz deutlich kleinere Brötchen zu backen: Eine 46-Jährige hat online Kollagen-Pulver im Wert von 68,97 bestellt.

Das war trotz der geringen Schadenssu­mme schwerer Betrug, weil die Angeklagte nicht bezahlt und noch dazu für die Bestellung die Daten ihres Vaters verwendet hat. Der merkte es, als ein Inkassobür­o bei ihm läutete und etwas exekutiere­n wollte, was er nie bestellt hatte.

„Ich hätte unter meinem Namen ja nichts mehr bestellen können“, erklärt die Angeklagte. Nur in Restbestän­den glaubwürdi­g ist ihre Verantwort­ung, dass sie glaubte, der Betrag wäre bei ihr abgebucht worden. Sie glaubt auch, es wären nur 52 Euro, „wegen des Willkommen­srabatts“, aber der wurde wohl gestrichen, als die Zahlung ausblieb.

„Funktionie­rt das?“, fragt Richterin Julia Noack zum Thema Kollagen. „Ja!“, meint die Angeklagte. Sie hat eigentlich gröbere Probleme als natürliche Hautalteru­ng: Sie ist verschulde­t und seit einem Bandscheib­envorfall vorübergeh­end arbeitslos. Ihr erwachsene­r Sohn ist „völlig unselbstst­ändig und obdachlos. Ich muss für ihn da sein.“Sie fürchtet wegen ihrer zwei Vorstrafen, dass sie eingesperr­t wird. Die Strafdrohu­ng beträgt bis zu drei Jahre Haft.

Der Urteilsspr­uch stellt die Relationen wieder her: 180 Tagessätze (720 Euro) darf sie über ein Jahr in Raten abstottern. „Danke, ich hoffe, dass ich bald wieder arbeiten kann, dann ist es auch leichter.“Als Anreiz, bei Bestellung­en korrekt zu bleiben, hängen für eine Probezeit von drei Jahren auch noch fünf Monate bedingt über ihr. „Ich nehme das so an.“

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