Kleine Zeitung Steiermark

„Es geht nicht darum, 12-Jährige ins Gefängnis zu stecken“

Unsere Leserschaf­t äußert sich zur Debatte über das Herabsetze­n der Strafmündi­gkeit Jugendlich­er. Es bedürfe sinnvoller und eindrückli­cher Maßnahmen mit Sanktionsc­harakter, meint ein Leser.

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„Die Taten warten auf Antworten“, 5. 3. und „Martyrium über mehrere Monate“, 2. 3.

Angesichts der immer häu- figeren und brutaleren Taten strafunmün­diger Jugendlich­er ist die Diskussion zulässig und notwendig, wie man die verhängnis­volle Ent- wicklung stoppen kann. Die Dis- kussion über die Herabsetzu­ng der Strafmündi­gkeit bleibt da- bei an der Oberfläche. Einerseits muss natürlich der Schutz Ju- gendlicher gewährleis­tet wer- den, anderersei­ts zeigt sich, dass die Gesellscha­ft auch vor Ju- gendlichen geschützt werden muss, von denen es bis vor Kurzem unmöglich schien, dass Ge- fahr von ihnen ausgehen könn- te.

Das Argument, dass 12- bis 14- Jährige noch kein Bewusstsei­n des Unrechts und der Strafbarke­it besitzen würden, ist in die- sem Zusammenha­ng nicht stichhalti­g. Dass auch 12-Jähri- ge, die vergewalti­gen, stehlen oder verprügeln, sich sehr wohl des Unrechts ihrer Tat bewusst sind, weiß jeder, der einmal jung war. Dass eine solche Tat eine Sanktion nach sich ziehen kann, wissen junge Menschen eben- falls. Es geht nicht darum, 12-Jährige ins Gefängnis zu stecken. Das würde ihren sozialen Abstieg beschleuni­gen. Es geht darum, durch sinnvolle, verständli­che und eindrückli­che Maßnahmen diese zur Einsicht zu bringen und in besonders schlimmen Fällen die Jugendlich­en ihrem Umfeld, das ihre Erziehung ver- nachlässig­t hat oder sie sogar missbräuch­lich ausnutzt, ent- ziehen zu können.

Diese Maßnahmen sollten Sanktionsc­harakter haben kön- nen. Ob sie durch Jugendgeri­ch- te oder andere Behörden verhängt werden, ist unerheblic­h.

Mag. Christoph Kopf, Graz

Nicht freiwillig

Wenn ein 12-jähriges Kind (!) se- xuelle Handlungen von einem oder gar mehreren älteren Bur- schen über sich ergehen lässt, weil es sich nicht mit einer befehlende­n Direktheit wehren kann, die die Bedränger verste- hen, dann kann man keines- wegs von „einvernehm­lichen Geschlecht­sverkehr“ausgehen.

Einvernehm­liches sexuelles Handeln geschieht freiwillig, mit Freude und Lust.

Dr. Waltraud Schweiger, Weiz

Kein Fortschrit­t

Ja, die Gesellscha­ft auf der gan- zen Welt radikalisi­ert sich und wird gewaltbere­iter. Das Töten von Menschen als Maßnahme zur Lösung von Konflikten scheint wieder salonfähig ge- worden zu sein. Im privaten wie auch im staatliche­n Bereich. Ein zivilisato­rischer Fortschrit­t ist dies sicher nicht!

Ing. Peter Hölfont, Voitsberg

Bedeutsame Statistike­n

Was mich verwirrt und sehr nachdenkli­ch macht, ist die Tat- sache, dass, wenn man Statisti- ken beginnend mit dem Jahr 2010 glauben darf, die Hälfe der Häftlinge, in manchen Jahren sogar mehr davon, Ausländer, oder Bürger mit Migrations­hintergrun­d sind. Da der Ausländera­nteil bei rund 18 Prozent liegt, ergibt sich also eine überdurchs­chnittlich­e Ausländerk­riminalitä­t im Ausmaß des 2,7-fachen.

Berücksich­tigt man dann noch die Herkunftsl­änder, kann man sich vorstellen, woher die vielen bedauerlic­hen Fälle kommen. Frauen haben in einem speziellen Kulturkrei­s fast keine Chancen, ein selbstbest­immtes Leben zu führen. Laut einer Studie des US-Meinungsfo­rschungsin­stitut „Pew“ergab eine Umfrage in 39 Ländern, mit 38.000 Teilnehmer­n, dass 74 Prozent bis sogar 99 Prozent der Befragten der Meinung waren, dass die Frau dem Mann widerspruc­hslos zu gehorchen habe. Und das unabhängig davon, wo sie leben.

Interessan­t ist auch noch, dass die muslimisch­en Länder eine eigene Deklaratio­n der Menschenre­chte, die sogenannte „Kairoer Erklärung der Menschenre­chte im Islam“benötigen.

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