Keine Verschlechterung
„Dass die Verkürzung der Lehramtsausbildung mit einer drastischen Qualitätsminderung einhergeht, stimmt einfach nicht.“
Die Bedeutung der Qualität der Ausbildung von Lehrpersonen in der Schule steht außer Frage. Im aktuellen Diskurs zur „Reform der Reform der Pädagogen- und Pädagoginnenbildung“wird vielfach der Eindruck erweckt, mit der vorgeschlagenen „Verkürzung der Lehramtsausbildung“– Bachelor „nur mehr drei statt vier Jahre“– ginge eine drastische Qualitätsminderung einher.
Erst kürzlich wurde diese Position an dieser Stelle aus universitärer Sicht vertreten. Dieser Darstellung ist vehement entgegenzutreten.
Die nun im Gesetzesentwurf vorgeschlagene „Verkürzung“des Lehramts-Bachelorstudiums von vier auf drei Jahre bedeutet, im Rahmen des Gesamtkonzepts, für mehr als 80 % der Lehrenden in unseren Schulen – Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, Sonderschule … – eine Erweiterung des Studiums gegenüber dem Modell, das bis 2013 galt, um ein bis zwei Drittel, und dies für alle bis zum Masterniveau.
Damit wird der grundsätzlichen Gleichwertigkeit der pädagogischen Leistungen auf allen Schulstufen entsprochen. Dies ist verbunden mit einer strukturierten Induktionsphase, die Praxiserfahrung im Unterricht reflektierend mit vertiefenden theoretischen Inhalten verknüpft – für alle Lehrpersonen. Für Lehrkräfte in der Pflichtschule gab es das im alten System nicht. Auch für Lehrpersonen an Gymnasien verschlechtert sich nichts im Vergleich zur Zeit vor 2013, im Gegenteil. Statt 4,5 Jahre Studium nun 5 Jahre, entsprechend der Bologna Struktur, davon zwei Jahre im berufsbegleitenden Masterstudium, unterstützt durch eine verbindliche Induktionsphase. E ntscheidend wird sein, wie dies in der Praxis der Lehramtsausbildung umgesetzt wird. Wie werden die wesentlichen Inhalte angesprochen und Kompetenzen entwickelt? Wie und von wem wird der Berufseinstieg von Lehrenden begleitet? Wie werden die dienstrechtlichen Voraussetzungen dazu gestaltet? Wie bieten Universitäten und Pädagogische Hochschulen ihre Studien an, um diese berufsbegleitend zu ermöglichen?
Es ist zu hoffen, dass all dies auch in der erforderlichen Verbindlichkeit umgesetzt wird.