Kleine Zeitung Steiermark

Toxische Beziehung mit Treten und Lügen

Er soll den Neuen seiner Ex gestalkt und sie verletzt haben. Sie log bei der Polizei. Treffpunkt Anklageban­k.

- Von Alfred Lobnik alfred.lobnik@kleinezeit­ung.at

Bis vor einiger Zeit waren der Angeklagte (34) und seine Mitangekla­gte (37) durch eine On-off-Beziehung verbunden. Heute verbindet sie nur noch ein Gerichtsve­rfahren am Straflande­sgericht Graz. Zuletzt soll er den neuen Partner seiner Ex mit Textnachri­chten gestalkt haben. Außerdem soll er sie, als sie sich endlich von ihm trennte, geschlagen, gewürgt und getreten haben.

Für das Opfer, zugleich Mitangekla­gte, war es gestern der letzte Termin vor Richterin Michaela Lapanje. Sie hatte vor der Polizei gelogen, wann ihre Beziehung wirklich zu Ende war. Aus Scham vor ihrem Bruder (auch ein Stalking-Opfer des Angeklagte­n) wollte sie nicht zugeben, dass sie mit ihrem Ex noch auf Urlaub war.

Eine Diversion kommt für sie trotz Geständnis nicht infrage, eine (milde) Strafe von drei Monaten bedingt muss sein. „Unglaublic­h, was man in diesem Verfahren erlebt“, sagt die Richterin. „Man wird pausenlos angelogen.“Der Vorwurf trifft in erster Linie den Angeklagte­n, der etliche Vorstrafen hat: Stalking, Gewalt, gefährlich­e Drohung, Nötigung.

Bei einer letzten Aussprache im Oktober auf einer Parkbank soll er sie verletzt haben. Zum Beweis seiner

Unschuld wollte er beim letzten Verhandlun­gstermin seine Mutter als Zeugin hören. Sie sei im Auto gesessen und habe alles gesehen. „I wor dort“, bestätigte sie, verheddert­e sich aber so in Widersprüc­hen, dass sie gestand: „Okay, es stimmt net.“– „Was stimmt nicht?“– „I wor net dort. Mehr sag ich nicht.“

In Handschell­en vorgeführt, erklärt der Angeklagte diesmal: „Ich bin schuldig.“– „Moment!“, springt sein Verteidige­r ein. Zugegeben wird ein Tritt, 120 Euro wäre man bereit, dafür zu zahlen, nicht aber das Stalking. Der Staatsanwa­lt trägt auch etwas bei: die Ausweitung der Anklage auf Bestimmung (Anstiftung) zur falschen Beweisauss­age. D arüber will der Verteidige­r mangels Vorbereitu­ngszeit diesmal nicht verhandeln. Aber er stellt einen Enthaftung­santrag, denn die zu erwartende Haftstrafe stehe in keinem Verhältnis zur Dauer der U-Haft. Abgelehnt: Wer enthaftet werden will, sollte während der U-Haft keine neue Straftat begehen.

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