Verfahren gegen Zuchtbetrieb
Nachdem der Mastbetrieb eines Schweinehalters kritisiert wurde, geriet jetzt auch der Zuchtbetrieb ins Visier von Tierschützern. Die BH Weiz prüft den Fall.
Wieder wurde ein Video vom Verein gegen Tierfabriken (VgT) veröffentlicht. Wieder werden Haltungszustände eines steirischen Schweinebetriebs kritisiert. Und wieder gerät derselbe Schweinehalter wie vor knapp zwei Wochen in das Visier der Tierschützer. Doch diesmal handelt es sich nicht um jenen Mastbetrieb im Bezirk Leibnitz, der bereits Schlagzeilen gemacht hat, sondern um einen Zuchtbetrieb im Bezirk Weiz.
Dieser spielte vermeintlich eine wesentliche Rolle im Gutachten der Amtstierärzte, die dem Leibnitzer Mastbetrieb zuletzt bescheinigten, in großen Teilen über den Mindestanforderungen zu liegen. Die Amtstierärzte entlasteten den Halter, indem sie bestätigten, dass die Ferkel mit den kupierten – also gekürzten – Schwänzen aus dem externen Zuchtbetrieb in einem anderen Bezirk stammten. Nun wurden dem VgT nach Eigenaussage Aufnahmen aus besagtem Zuchtbetrieb in Weiz zugespielt, bei dem es sich laut Ohrenmarkenvergleichen um den Zulieferer des Leibnitzer Mastbetriebes handeln soll. Brisant: Laut Firmenbuchauszügen stehen beide Unternehmen unter der Verantwortung derselben Person.
Die Bilder aus Weiz, die der Kleinen Zeitung vorliegen, zeigen
Mutterschweine in engen Kastenständen mit Wunden an Schultern und Beinen sowie Ferkel mit blutigen Bissverletzungen oder „Hautveränderungen“. Zudem weist der VgT auf ein „völliges Fehlen jeglichen Beschäftigungsmaterials“für die Tiere im Kastenstand hin, auch die Gruppenbuchten scheinen einen Mangel an Beschäftigungsmaterial aufzuweisen.
Außerdem orten die Tierschützer bei sämtlichen Schwei
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Der Mäster kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen.
David Richter, Verein gegen Tierfabriken “
nen verkürzte Schwänze. Der VgT will hier ein „routinemäßiges Kupieren, das seit 1994 in der EU verboten ist“, erkennen. Es stelle sich die Frage, ob das Abtrennen in irgendeiner Weise gesetzeskonform sei, vor allem da viele Schwänze „zu kurz“– also unter den gesetzlichen Rahmenbedingen – abgeschnitten sein dürften.
„Der Mäster kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen, da er selbst als Geschäftsführer der Zucht agiert, aus der die Ferkel stammen“, kritisiert VgT-Kampagnenleiter David Richter. „Der Mastbetrieb soll laut Gutachten ein Betrieb sein, der über den Mindestanforderungen liegt? Was das über die Bedingungen in der aktuellen Schweinemast in Österreich und das Problembewusstsein der Verantwortlichen aussagt, ist spätestens jetzt wohl allen klar.“
Auf Nachfrage wollte sich der Geschäftsführer der beiden Betriebe
nicht zu den neu erhobenen Vorwürfen äußern. Der VgT hat indes Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Weiz erstattet.
Doch warum hat die BH Leibnitz nicht bereits in der Vorwoche vermeldet, dass der Mastbetreiber auch selbst für die Zucht verantwortlich ist? „Weil das nicht in unsere Zuständigkeit fällt. Wir haben den Kollegen der BH Weiz weitergeleitet“, erklärt Bezirkshauptmann Manfred Walch. Sollte es zu einem Verwaltungsstrafverfahren kommen, ist es dort anhängig. An der BH Weiz wiederum will man die Informationsweitergabe aus Leibnitz derzeit nicht bestätigen, da „wir interne Vorgänge nicht kommentieren“, sagt Bezirkshauptmann Heinz Schwarzbeck. Es werden jedoch Ermittlungen durchgeführt, der Sachverhalt auch hier von Veterinären geprüft. Details können derzeit noch nicht genannt werden.