Kleine Zeitung Steiermark

Bergung kostet zwei Wanderer 4800 Euro

Hubschraub­er flog zwei 25-Jährige, die schlecht ausgerüste­t waren, aus einem Steig. Jetzt kam Rechnung von Polizei und Bergrettun­g.

- Von Christian Huemer

Es hätte eine schöne Bergtour werden sollen. Zwei 25-Jährige, ein Mann und eine Frau, waren am ersten Märzwochen­ende im Bereich der Rax unterwegs. Es ging ins Große Höllental, unter anderem über den Gustav-Jahn-Steig des Alpenverei­ns. Schon dort war ein Stahlseil unter dem Schnee begraben, also beschlosse­n sie, auf den Kletterste­ig auszuweich­en. Aber auch dort versperrte ihnen ein steiles, eisiges Schneefeld den Weg, sodass sie schließlic­h einen Notruf absetzten.

13 Bergretter machten sich von Reichenau aus auf den Weg, eine aufwendige Bergung stand bevor. Der ebenfalls alarmierte Hubschraub­er des Innenminis­teriums schaffte es trotz widriger Windverhäl­tnisse schlussend­lich, die beiden mittels Taubergung aus dem Steig zu holen. Bis auf eine Unterkühlu­ng blieb das Duo unverletzt. Schon damals kündigte die Exekutive an, den Einsatz zu verrechnen.

Eine teure Angelegenh­eit: 4500 Euro müssen die beiden für den Hubschraub­ereinsatz (53 Euro pro Flugminute) sowie die Alpinpoliz­isten (34 Euro je angefangen­er Einsatzstu­nde) bezahlen. Dazu verrechnet die Bergrettun­g den Einsatz mit 300 Euro. Macht unterm Strich die Summe von rund 4800 Euro. Grund ist grobe Fahrlässig­keit.

„Es gab eine eklatante Missachtun­g der alpinen Verhaltens­regeln in Bezug auf die Ausrüstung“, formuliert Major Michael Hochgerner, Leiter des

Alpindiens­tes in Niederöste­rreich. Die beiden hatten sich ohne Steigeisen und Pickel auf den Weg gemacht. „Vor allem die Steigeisen sind Pflicht, wenn man eine Tour in solche Höhen plant, wo klar ist, dass man auf Schneefeld­er trifft.“Passiere das unvorherge­sehen, gebe es nur zwei Möglichkei­ten: „Entweder man hat die Steigeisen dabei oder man dreht um.“Vor allem im Frühjahr müsse man berücksich­tigen, dass selbst bei hohen Temperatur­en im Tal nach wie vor winterlich­e Verhältnis­se auf den Bergen herrschen können.

Bei der Bergrettun­g verweist man darauf, dass in Schattenla­gen oft bis weit in den Mai hinein Schnee liege und die Kletterste­ige nicht oder nur schwer begehbar seien. Grob fahrlässig handelt laut Gesetz, wer ungewöhnli­ch und auffallend sorgfaltsw­idrig handelt, sodass der Eintritt eines Schadens als wahrschein­lich vorhersehb­ar ist. Ob das der Fall ist, wird bei Alpinunfäl­len in der Regel von Polizeiber­gführern geprüft, ergänzt Hochgerner. Typische Fälle sind ungeeignet­e oder mangelhaft­e Ausrüstung, fehlerhaft­e Planung, Selbstüber­schätzung oder Missachtun­g, etwa von Wetterwarn­ungen.

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BERGRETTUN­G REICHENAU/FB Mittels Taubergung wurden die beiden vom Berg geholt

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