Kleine Zeitung Steiermark

Alkolenker zu Haftstrafe verurteilt

Oststeirer (31) rammte in Pöllau eine 17-Jährige und verletzte sie lebensgefä­hrlich.

- Von Alfred Lobnik

Sie hat Glück gehabt, ich vielleicht auch ein bisschen“, sagte der Angeklagte (31) gestern Vormittag am Straflande­sgericht Graz. Am 17. November hat er mit seinem Kastenwage­n in Pöllau mit 1.16 Promille Alkohol im Blut eine 17Jährige erfasst, die gerade die L 406 zu Fuß überqueren wollte. „Ich bekenne mich schuldig“, erklärte er Richterin Kornelia Philipp.

Mit vier Bier auf nüchternem Magen sei er auf dem Heimweg gewesen, versucht er, nichts zu beschönige­n. Es war früher Abend und dunkel, er wusste, dass dort ein Perchtenla­uf stattfand, der Straßenran­d war zugeparkt. Vor ihm blinkte ein Golf links und bog ab. „Ich hab auf ihn draufgebre­mst.“Seine Geschwindi­gkeit schätzt er 40 bis 60 km/h. Grundsätzl­ich – ohne Veranstalt­ung und ohne Personen am Fahrbahnra­nd – wären 80 erlaubt. „Dann ein Klescher, ich war natürlich im Schockzust­and.“

Den Unfall kann er sich nur damit erklären, dass er durch den Alkohol verzögert war. Aber auch die Fußgängeri­n hat ihn übersehen: „Vielleicht dachte sie, dass ich auch abbiege. Vielleicht dachte sie auch, dass ich stehe.“Außerdem dürfte die Jugendlich­e durch ein Telefonges­präch abgelenkt gewesen sein, wie sich aus dem Telefonpro­tokoll ergibt.

Der Unfalllenk­er fuhr zunächst nach Hause, ohne anzuhalten. „Aber zwei- bis dreihunder­t Meter später habe ich schon realisiert, dass es ein Mensch gewesen sein könnte.“Erst später brachte ihn ein Nachbar zur Unfallstel­le zurück. Bei all der Geständigk­eit und Reumütigke­it weist der Opfervertr­eter ausdrückli­ch darauf hin, dass die Verletzung­en seiner Mandantin, die an den Unfall keine Erinnerung hat, massiv waren: Polytrauma, mehrere Knochenbrü­che, schweres Schädel-HirnTrauma. „Demnächst muss sie, ein halbes Jahr später, zu einer Reha einrücken.“

Dessen ist sich auch der Angeklagte bewusst: „Eine Zeit lang hat es nicht gut ausgesehen. Ich bin froh, dass es ihr wieder halbwegs gut geht. Ich kann nur sagen, dass es mir wirklich leidtut.“Die Verurteilu­ng wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung ist bei der Beweislage nur Formsache, die Strafe: 240 Tagessätze zu 26 Euro (6240 Euro) und fünf Monate Haft bedingt. Er nimmt sofort an. Und die Versicheru­ng wird wohl noch höhere Regressfor­derungen an ihn haben.

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