Alkolenker zu Haftstrafe verurteilt
Oststeirer (31) rammte in Pöllau eine 17-Jährige und verletzte sie lebensgefährlich.
Sie hat Glück gehabt, ich vielleicht auch ein bisschen“, sagte der Angeklagte (31) gestern Vormittag am Straflandesgericht Graz. Am 17. November hat er mit seinem Kastenwagen in Pöllau mit 1.16 Promille Alkohol im Blut eine 17Jährige erfasst, die gerade die L 406 zu Fuß überqueren wollte. „Ich bekenne mich schuldig“, erklärte er Richterin Kornelia Philipp.
Mit vier Bier auf nüchternem Magen sei er auf dem Heimweg gewesen, versucht er, nichts zu beschönigen. Es war früher Abend und dunkel, er wusste, dass dort ein Perchtenlauf stattfand, der Straßenrand war zugeparkt. Vor ihm blinkte ein Golf links und bog ab. „Ich hab auf ihn draufgebremst.“Seine Geschwindigkeit schätzt er 40 bis 60 km/h. Grundsätzlich – ohne Veranstaltung und ohne Personen am Fahrbahnrand – wären 80 erlaubt. „Dann ein Klescher, ich war natürlich im Schockzustand.“
Den Unfall kann er sich nur damit erklären, dass er durch den Alkohol verzögert war. Aber auch die Fußgängerin hat ihn übersehen: „Vielleicht dachte sie, dass ich auch abbiege. Vielleicht dachte sie auch, dass ich stehe.“Außerdem dürfte die Jugendliche durch ein Telefongespräch abgelenkt gewesen sein, wie sich aus dem Telefonprotokoll ergibt.
Der Unfalllenker fuhr zunächst nach Hause, ohne anzuhalten. „Aber zwei- bis dreihundert Meter später habe ich schon realisiert, dass es ein Mensch gewesen sein könnte.“Erst später brachte ihn ein Nachbar zur Unfallstelle zurück. Bei all der Geständigkeit und Reumütigkeit weist der Opfervertreter ausdrücklich darauf hin, dass die Verletzungen seiner Mandantin, die an den Unfall keine Erinnerung hat, massiv waren: Polytrauma, mehrere Knochenbrüche, schweres Schädel-HirnTrauma. „Demnächst muss sie, ein halbes Jahr später, zu einer Reha einrücken.“
Dessen ist sich auch der Angeklagte bewusst: „Eine Zeit lang hat es nicht gut ausgesehen. Ich bin froh, dass es ihr wieder halbwegs gut geht. Ich kann nur sagen, dass es mir wirklich leidtut.“Die Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung ist bei der Beweislage nur Formsache, die Strafe: 240 Tagessätze zu 26 Euro (6240 Euro) und fünf Monate Haft bedingt. Er nimmt sofort an. Und die Versicherung wird wohl noch höhere Regressforderungen an ihn haben.