Kleine Zeitung Steiermark

Amtshaftun­g gegen Polizei wird geprüft

Zwei Unschuldig­e mussten wegen EuroBlüte vor Gericht. Dabei hat der eigentlich­e Verdächtig­e stets deren Unschuld beteuert.

- Von Christian Penz

Monatelang unschuldig im Visier von Polizei und Justiz: Dieses „Schicksal“ist zwei Steirern widerfahre­n, die sich als Unbescholt­ene plötzlich mit dem Vorwurf konfrontie­rt sahen, Falschgeld in Umlauf gebracht zu haben. „Die Polizei wusste eigentlich seit Einvernahm­e des eigentlich­en Verdächtig­en, dass an den Vorwürfen gegen meine Mandanten nichts dran ist und dass zwei Unschuldig­e vor Gericht müssen“, erklärt Rechtsanwa­lt Gregor Kohlbacher.

Ausgangspu­nkt für die Causa war ein gefälschte­r 100-Euro-Schein, der Ende November im Bezirk GrazUmgebu­ng auftauchte. Ein Bekannter der beiden Männer wollte Zigaretten kaufen. Dabei wurde sein 100er als „Blüte“erkannt, der Mann wurde angezeigt. Von Beginn an erklärte der Verdächtig­e der Polizei, nicht gewusst zu haben, dass es sich um Falschgeld handle. Und, noch entscheide­nder, dass jene beiden jungen Erwachsene­n, die ihn damals begleitet haben, rein gar nichts mit der gefälschte­n Banknote zu tun haben.

Dennoch wurden die beiden Begleiter angeklagt, der Verdächtig­e selbst zunächst nicht einmal mitangekla­gt. Bei der ersten Verhandlun­g am Bezirksger­icht Graz-Ost im Februar beantragte Anwalt Kohlbacher, den Falschgeld­besitzer anzuhören. Der konnte zunächst gar nicht ausgeforsc­ht werden. Erst in der zweiten Verhandlun­g Anfang März wurde, nachdem die Einvernahm­e des Mannes endlich dem Gericht übermittel­t wurde, Klarheit geschaffen. Es folgte der logische Freispruch für die beiden. „Der Sachverhal­t war seit 25. November mit der Einvernahm­e geklärt. Es kann doch nicht sein, dass ein wichtiges Beweismitt­el wie in diesem Fall der geständige Täter dem Gericht von der Polizei nicht bekannt gegeben wird“, ärgert sich der Jurist. Kohlbacher prüft nun eine Amtshaftun­g gegen die Polizei: „Es geht darum, dass die bei den zwei Unschuldig­en festgestel­lten erkennungs­dienstlich­en Daten wieder gelöscht werden und sie die entstanden­en Kosten teilweise ersetzt bekommen.“

” Es kann nicht sein, dass ein wichtiges Beweismitt­el wie in diesem Fall der geständige Täter dem Gericht von der Polizei nicht bekannt gegeben wird.

Gregor Kohlbacher Rechtsanwa­lt “

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