Amtshaftung gegen Polizei wird geprüft
Zwei Unschuldige mussten wegen EuroBlüte vor Gericht. Dabei hat der eigentliche Verdächtige stets deren Unschuld beteuert.
Monatelang unschuldig im Visier von Polizei und Justiz: Dieses „Schicksal“ist zwei Steirern widerfahren, die sich als Unbescholtene plötzlich mit dem Vorwurf konfrontiert sahen, Falschgeld in Umlauf gebracht zu haben. „Die Polizei wusste eigentlich seit Einvernahme des eigentlichen Verdächtigen, dass an den Vorwürfen gegen meine Mandanten nichts dran ist und dass zwei Unschuldige vor Gericht müssen“, erklärt Rechtsanwalt Gregor Kohlbacher.
Ausgangspunkt für die Causa war ein gefälschter 100-Euro-Schein, der Ende November im Bezirk GrazUmgebung auftauchte. Ein Bekannter der beiden Männer wollte Zigaretten kaufen. Dabei wurde sein 100er als „Blüte“erkannt, der Mann wurde angezeigt. Von Beginn an erklärte der Verdächtige der Polizei, nicht gewusst zu haben, dass es sich um Falschgeld handle. Und, noch entscheidender, dass jene beiden jungen Erwachsenen, die ihn damals begleitet haben, rein gar nichts mit der gefälschten Banknote zu tun haben.
Dennoch wurden die beiden Begleiter angeklagt, der Verdächtige selbst zunächst nicht einmal mitangeklagt. Bei der ersten Verhandlung am Bezirksgericht Graz-Ost im Februar beantragte Anwalt Kohlbacher, den Falschgeldbesitzer anzuhören. Der konnte zunächst gar nicht ausgeforscht werden. Erst in der zweiten Verhandlung Anfang März wurde, nachdem die Einvernahme des Mannes endlich dem Gericht übermittelt wurde, Klarheit geschaffen. Es folgte der logische Freispruch für die beiden. „Der Sachverhalt war seit 25. November mit der Einvernahme geklärt. Es kann doch nicht sein, dass ein wichtiges Beweismittel wie in diesem Fall der geständige Täter dem Gericht von der Polizei nicht bekannt gegeben wird“, ärgert sich der Jurist. Kohlbacher prüft nun eine Amtshaftung gegen die Polizei: „Es geht darum, dass die bei den zwei Unschuldigen festgestellten erkennungsdienstlichen Daten wieder gelöscht werden und sie die entstandenen Kosten teilweise ersetzt bekommen.“
” Es kann nicht sein, dass ein wichtiges Beweismittel wie in diesem Fall der geständige Täter dem Gericht von der Polizei nicht bekannt gegeben wird.
Gregor Kohlbacher Rechtsanwalt “