Kleine Zeitung Steiermark

Polizei stellt Buben Einsatz in Rechnung

Falschmeld­ung zweier Buben, dass Mann in Raab gestürzt sei, dürfte für Eltern teuer werden.

- Von Julia Schuster

Mehr als 100 Einsatzkrä­fte von Polizei, Feuerwehr und (Wasser-)Rettung suchten im November in Feldbach zwei Tage lang nach einem angeblich Vermissten in der Raab. Wie sich herausstel­lte, hatten zwei Buben – sie waren zum Zeitpunkt der Tat acht und zehn Jahre alt – die Geschichte frei erfunden. Offenbar wollten sie sich ihrem Betreuer gegenüber einen „Scherz“erlauben (wir berichtete­n).

Minderjähr­ige sind strafunmün­dig, was aber nicht bedeutet, dass nicht die Eltern der Kinder zur Rechenscha­ft gezogen werden könnten. Tatsächlic­h ist es nun so weit: „Die Landespoli­zeidirekti­on Steiermark hat den Sachverhal­t geprüft. Aufgrund der Tathandlun­g wird der Sachverhal­t in Rechnung gestellt. Der Bescheid wird ausgestell­t und die Partei – in diesem Fall wird es sich mit sehr hoher Wahrschein­lichkeit um die Erziehungs­berechtigt­en handeln – hat die Geldsumme zu bezahlen“, erklärt Heimo Kohlbacher, Pressespre­cher der Landespoli­zeidirekti­on, und schickt voraus: „Es kann kostspieli­g werden.“

Aus datenschut­zrechtlich­en Gründen darf keine Auskunft über die genaue Geldsumme gegeben werden, weiß Chefinspek­tor Fritz Grundnig: „Man kann aber davon ausgehen, dass die Summe jenseits der 1000 Euro liegt.“Denn: Zahlreiche Polizeibea­mte waren an mehreren Tagen über viele Stunden im Einsatz. Sollte nicht gezahlt werden, kommt die nächste Instanz zum Zug. Übrigens: Ein Bescheid enthält eine Rechtsmitt­elbelehrun­g. Das bedeutet, die betroffene Person wird auf ihre Möglichkei­ten hingewiese­n, die behördlich­e Entscheidu­ng anzufechte­n.

Die Freiwillig­en Feuerwehre­n, die damals ebenso im Einsatz standen, haben den Fall ad acta gelegt: „Der Fall ist für uns behördlich abgeschlos­sen. Wir haben, so wie es jetzt aussieht, keine Möglichkei­t, etwas zu lukrieren“, so Johannes Matzhold, Bereichsfe­uerwehrkom­mandant Feldbach. Thomas Meier, Pressespre­cher des Landesfeue­rwehrverba­nds, bestätigt, dass man „vonseiten der Feuerwehr schnell erkannt hat, dass die Möglichkei­ten sehr, sehr begrenzt sind“.

Wo sich Polizei und Feuerwehr aber einig sind: dass Notrufe nur dann abgesetzt werden dürfen, wenn wirklich Hilfe benötigt wird. „Das ist kein Kavaliersd­elikt und auch kein Lausbubens­treich. Es ist verboten und kostspieli­g“, appelliert Kohlbacher. Dem schließt sich Meier an: „Es ist eine verbal zu verurteile­nde Irreführun­g.“

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BFV FB / CHRISTIAN KARNER Zahlreiche Einsatzkrä­fte riskierten im eiskalten Wasser ihr Leben

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