„Offenbar brauchen Gemeinden zusätzliches Körberlgeld“
Viele steirische Gemeinden nutzen die Möglichkeit, Abgaben auf Leerstand und Zweitwohnsitze einzuheben. Leserinnen und Leser sehen einige Kritikpunkte.
„Neue Abgabe mobilisiert die Kreativität“, 9. 3.
Dieser Überschrift möchte ich mit der Überschrift „Neues Körberlgeld für Gemeinden“entgegnen. Unbe- stritten ist ein Wohnungsleer- stand insbesondere in touristi- schen Regionen dann ein Pro- blem, wenn es für die ortsansäs- sige Bevölkerung nahezu unmöglich ist, sich die eigenen vier Wände leisten zu können und im Gegenzug Wohnraum – oftmals geschaffen für zahlungskräftiges und oftmals ausländisches Publikum – fast das ganze Jahr leer steht.
Warum diese Entwicklung al- lerdings nicht bereits im Vorfeld von den regionalen Raumord- nungen verhindert wird, Grund- stücksspekulationen ermög- licht und gleichzeitig von den Kommunen die Bauabgaben und sämtliche Gebühren gerne vereinnahmt werden, ist unklar. Ebenso unklar ist, warum die Leerstandsabgabe auch von je- nen Landgemeinden verordnet wird, die keinerlei Problem mit dem Wohnungsleerstand ha- ben. Offenbar scheint das Gemeindebudget jedes Körberlgeld dringend zu benötigen.
Heute kassiert die Kommune, weil meine mit versteuerten Geldern geschaffene Wohnung, Haus – aus welchen Gründen auch immer – leer steht und morgen wird man zahlen, weil man beispielsweise alleine eine zu große Wohnnutzfläche – wenn auch als Hauptwohnsitz – nutzt. Mag. Reinhard Schmiedel, Mooskirchen
Schlechte Erfindung
Manche Gemeinden nützen wohl jede Möglichkeit, um Geld in ihre maroden Gemeindekas- sen zu spülen. Mit der Leer- standsabgabe erhofft sich of- fenbar so manch kleine Gemein- de ein zusätzliches Körberlgeld, indem sie die Ausnahmerege- lungen nicht so genau nimmt und fleißig Aussendungen an gutgläubige, ältere Gemeinde- bürger – zum Teil Mindestpen- sionisten – ausschickt. Hier wer- den rund 1000 Euro ab 2023 (!) vorgeschrieben.
Großspekulanten/Firmen und ausländische Oligarchen, die diese Maßnahme treffen sollte, verirren sich halt selten in klei- ne, abgelegene Ortschaften. So holt man sich Geld von kleinen fleißigen Staatsbürgern, die schon genug Steuerlast zu tra- gen haben. Ein großer Dank dem Erfinder! Andrea Hofer, Rohrbach
Viele Fragen offen
Ich erhielt im Februar Post von der Gemeinde, in der sich mein leer stehendes Elternhaus be- findet und staunte nicht schlecht, als man von mir 1600 Euro an Leerstandsabgabe für das Jahr 2023 und die Abgabe ei- ner Erklärung verlangte. Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass ich ohnehin bereits durch die doppelte Zah- lung der Grundgebühr für Was- ser, Kanal, Strom usw. belastet bin. Ich finde den Ausnahmetat- bestand „Vorsorgewohnung“und melde dies der Gemeinde. So weit, so gut.
Nolens volens musste ich mich mit dem Thema befassen und finde dieses Gesetz doch recht eigen. Zunächst stellt sich die Frage, aufgrund welcher Tatsachen sich der Gesetzgeber veranlasst sah, dieses Gesetz zu beschließen. Ausweislich der Erläuterungen zu dem Gesetz diente als einzige (!) wissenschaftliche Grundlage eine Publikation, die sich mit der Entwicklung von Wohnungsleerständen in den Teilräumen Deutschlands (!) befasst. Nun mag man sich einreden lassen, dass sich diese Ergebnisse ohne weiteres auf die Steiermark übertragen ließen. Ob der Einhebungsaufwand, wie etwa in Graz, im Verhältnis zum Ertrag steht, darf aber bezweifelt werden.
Hinsichtlich des Katalogs an Ausnahmen für Wohnungsleerstände, der – man staune – kein abschließender ist, wird der „Vorsorgewohnung“in der Praxis die meiste Bedeutung zukommen. Diese Ausnahme kann man aber nur für Kinder, nicht
aber für sich selbst in Anspruch nehmen. Da sich die Erläuterun- gen diesbezüglich verschwei- gen, muss es ein Rätsel bleiben, warum dem so ist. Gleiches gilt für den Fall, wenn jeweils beide Eltern eines Kindes eine solche Wohnung besitzen und die Aus- nahme für sich in Anspruch nehmen möchten. Wem steht sie dann zu? Gilt hier das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zu- erst? Diese und noch andere Fra- gen werden Bürgermeister und Amtsleiter sicher leicht beant- worten können.
Johanna Ehmann, Graz
Zu teuer
Der Bürgermeister von Schlad- ming hat zwar nicht explizit gesagt, dass er nur mehr die superreichen Zweitwohnungsbesit- zer in seiner Gemeinde haben will und alle anderen können ja zum Diskontpreis abverkaufen, wenn sie sich das nicht mehr leisten können, aber genau das würde er mit seinem Wunsch, 1000 Euro pro Monat fände er angemessen, erreichen.
Vielleicht ist das das neue Mo- dell der Wohnraumschaffung auf Schladminger Art, um die Versäumnisse der Vergangen- heit zu kaschieren? Ich finde es unseriös, zuerst mit Zweitwohnsitzwidmung zu locken und dann die Abgaben weit über das, was eine Hauptwohnsitz- meldung bringen würde, hinauf zu schnalzen. Aber jetzt, wo der Tourismusladen auf Hochtou- ren läuft, kann man das ja mal andiskutieren … DI Axel Meyer, Graz
Genug Wohnraum
Wenn man bedenkt, dass der- zeit allein in der Steiermark über 100.000 (!) Wohnungen leer ste- hen, dann sehe ich absolut kei- nen Grund dafür, warum wir für die Finanzierung von Wohnhäu- sern unser (!) Steuergeld ausge- ben sollten – außer natürlich zur Unterstützung unserer (einer unserer derzeitigen Regierungs- parteien angeblich sehr nahe stehenden) Bauindustrie.
Dr. Kurt Stoschitzky, Gleisdorf
Trauriger Rekord
Tatort Steiermark: „Der ungeklärte Massenmord“, 10. 3. Kriminalspezialist Hans Brei- tegger schrieb in seinem Artikel, dass „der größte Massenmord in der Steiermark“jener hier beschriebene gewesen sei. Leider trifft dieser schauriger Rekord nicht zu, am 8. April 1945 wur- den am Präbichl rund zehnmal so viele Juden ermordet.
Dr. Karl A. Kubinzky, Graz
Wert eines Menschen
Ich bin erschüttert über die geringe Strafe der Hundebesitzerin in Oberösterreich, deren Kampfhunde eine Joggerin auf bestialische Weise getötet haben. Kampfhunde ohne Maulkorb auszuführen ist grob fahrlässig und verboten. Dass die beiden anderen Kampfhunde, die auch zugebissen haben, nicht eingeschläfert wurden, ist mir unverständlich. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass das Strafausmaß bei grob fahrlässiger Tötung viel zu gering ist gegenüber Eigentumsdelikten. Wolfgang Pertlwieser, Graz
Investitionen
Erkenntnis! Die grüne Klimapolitik auf den Punkt gebracht: Belastet zusätzlich das Geldtascherl! Josef Kriegl, Graz