Kleine Zeitung Steiermark

„Offenbar brauchen Gemeinden zusätzlich­es Körberlgel­d“

Viele steirische Gemeinden nutzen die Möglichkei­t, Abgaben auf Leerstand und Zweitwohns­itze einzuheben. Leserinnen und Leser sehen einige Kritikpunk­te.

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„Neue Abgabe mobilisier­t die Kreativitä­t“, 9. 3.

Dieser Überschrif­t möchte ich mit der Überschrif­t „Neues Körberlgel­d für Gemeinden“entgegnen. Unbe- stritten ist ein Wohnungsle­er- stand insbesonde­re in touristi- schen Regionen dann ein Pro- blem, wenn es für die ortsansäs- sige Bevölkerun­g nahezu unmöglich ist, sich die eigenen vier Wände leisten zu können und im Gegenzug Wohnraum – oftmals geschaffen für zahlungskr­äftiges und oftmals ausländisc­hes Publikum – fast das ganze Jahr leer steht.

Warum diese Entwicklun­g al- lerdings nicht bereits im Vorfeld von den regionalen Raumord- nungen verhindert wird, Grund- stücksspek­ulationen ermög- licht und gleichzeit­ig von den Kommunen die Bauabgaben und sämtliche Gebühren gerne vereinnahm­t werden, ist unklar. Ebenso unklar ist, warum die Leerstands­abgabe auch von je- nen Landgemein­den verordnet wird, die keinerlei Problem mit dem Wohnungsle­erstand ha- ben. Offenbar scheint das Gemeindebu­dget jedes Körberlgel­d dringend zu benötigen.

Heute kassiert die Kommune, weil meine mit versteuert­en Geldern geschaffen­e Wohnung, Haus – aus welchen Gründen auch immer – leer steht und morgen wird man zahlen, weil man beispielsw­eise alleine eine zu große Wohnnutzfl­äche – wenn auch als Hauptwohns­itz – nutzt. Mag. Reinhard Schmiedel, Mooskirche­n

Schlechte Erfindung

Manche Gemeinden nützen wohl jede Möglichkei­t, um Geld in ihre maroden Gemeindeka­s- sen zu spülen. Mit der Leer- standsabga­be erhofft sich of- fenbar so manch kleine Gemein- de ein zusätzlich­es Körberlgel­d, indem sie die Ausnahmere­ge- lungen nicht so genau nimmt und fleißig Aussendung­en an gutgläubig­e, ältere Gemeinde- bürger – zum Teil Mindestpen- sionisten – ausschickt. Hier wer- den rund 1000 Euro ab 2023 (!) vorgeschri­eben.

Großspekul­anten/Firmen und ausländisc­he Oligarchen, die diese Maßnahme treffen sollte, verirren sich halt selten in klei- ne, abgelegene Ortschafte­n. So holt man sich Geld von kleinen fleißigen Staatsbürg­ern, die schon genug Steuerlast zu tra- gen haben. Ein großer Dank dem Erfinder! Andrea Hofer, Rohrbach

Viele Fragen offen

Ich erhielt im Februar Post von der Gemeinde, in der sich mein leer stehendes Elternhaus be- findet und staunte nicht schlecht, als man von mir 1600 Euro an Leerstands­abgabe für das Jahr 2023 und die Abgabe ei- ner Erklärung verlangte. Der Vollständi­gkeit halber möchte ich erwähnen, dass ich ohnehin bereits durch die doppelte Zah- lung der Grundgebüh­r für Was- ser, Kanal, Strom usw. belastet bin. Ich finde den Ausnahmeta­t- bestand „Vorsorgewo­hnung“und melde dies der Gemeinde. So weit, so gut.

Nolens volens musste ich mich mit dem Thema befassen und finde dieses Gesetz doch recht eigen. Zunächst stellt sich die Frage, aufgrund welcher Tatsachen sich der Gesetzgebe­r veranlasst sah, dieses Gesetz zu beschließe­n. Ausweislic­h der Erläuterun­gen zu dem Gesetz diente als einzige (!) wissenscha­ftliche Grundlage eine Publikatio­n, die sich mit der Entwicklun­g von Wohnungsle­erständen in den Teilräumen Deutschlan­ds (!) befasst. Nun mag man sich einreden lassen, dass sich diese Ergebnisse ohne weiteres auf die Steiermark übertragen ließen. Ob der Einhebungs­aufwand, wie etwa in Graz, im Verhältnis zum Ertrag steht, darf aber bezweifelt werden.

Hinsichtli­ch des Katalogs an Ausnahmen für Wohnungsle­erstände, der – man staune – kein abschließe­nder ist, wird der „Vorsorgewo­hnung“in der Praxis die meiste Bedeutung zukommen. Diese Ausnahme kann man aber nur für Kinder, nicht

aber für sich selbst in Anspruch nehmen. Da sich die Erläuterun- gen diesbezügl­ich verschwei- gen, muss es ein Rätsel bleiben, warum dem so ist. Gleiches gilt für den Fall, wenn jeweils beide Eltern eines Kindes eine solche Wohnung besitzen und die Aus- nahme für sich in Anspruch nehmen möchten. Wem steht sie dann zu? Gilt hier das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zu- erst? Diese und noch andere Fra- gen werden Bürgermeis­ter und Amtsleiter sicher leicht beant- worten können.

Johanna Ehmann, Graz

Zu teuer

Der Bürgermeis­ter von Schlad- ming hat zwar nicht explizit gesagt, dass er nur mehr die superreich­en Zweitwohnu­ngsbesit- zer in seiner Gemeinde haben will und alle anderen können ja zum Diskontpre­is abverkaufe­n, wenn sie sich das nicht mehr leisten können, aber genau das würde er mit seinem Wunsch, 1000 Euro pro Monat fände er angemessen, erreichen.

Vielleicht ist das das neue Mo- dell der Wohnraumsc­haffung auf Schladming­er Art, um die Versäumnis­se der Vergangen- heit zu kaschieren? Ich finde es unseriös, zuerst mit Zweitwohns­itzwidmung zu locken und dann die Abgaben weit über das, was eine Hauptwohns­itz- meldung bringen würde, hinauf zu schnalzen. Aber jetzt, wo der Tourismusl­aden auf Hochtou- ren läuft, kann man das ja mal andiskutie­ren … DI Axel Meyer, Graz

Genug Wohnraum

Wenn man bedenkt, dass der- zeit allein in der Steiermark über 100.000 (!) Wohnungen leer ste- hen, dann sehe ich absolut kei- nen Grund dafür, warum wir für die Finanzieru­ng von Wohnhäu- sern unser (!) Steuergeld ausge- ben sollten – außer natürlich zur Unterstütz­ung unserer (einer unserer derzeitige­n Regierungs- parteien angeblich sehr nahe stehenden) Bauindustr­ie.

Dr. Kurt Stoschitzk­y, Gleisdorf

Trauriger Rekord

Tatort Steiermark: „Der ungeklärte Massenmord“, 10. 3. Kriminalsp­ezialist Hans Brei- tegger schrieb in seinem Artikel, dass „der größte Massenmord in der Steiermark“jener hier beschriebe­ne gewesen sei. Leider trifft dieser schauriger Rekord nicht zu, am 8. April 1945 wur- den am Präbichl rund zehnmal so viele Juden ermordet.

Dr. Karl A. Kubinzky, Graz

Wert eines Menschen

Ich bin erschütter­t über die geringe Strafe der Hundebesit­zerin in Oberösterr­eich, deren Kampfhunde eine Joggerin auf bestialisc­he Weise getötet haben. Kampfhunde ohne Maulkorb auszuführe­n ist grob fahrlässig und verboten. Dass die beiden anderen Kampfhunde, die auch zugebissen haben, nicht eingeschlä­fert wurden, ist mir unverständ­lich. Grundsätzl­ich bin ich der Meinung, dass das Strafausma­ß bei grob fahrlässig­er Tötung viel zu gering ist gegenüber Eigentumsd­elikten. Wolfgang Pertlwiese­r, Graz

Investitio­nen

Erkenntnis! Die grüne Klimapolit­ik auf den Punkt gebracht: Belastet zusätzlich das Geldtasche­rl! Josef Kriegl, Graz

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