Ex-Fußballer entging knapp dem Gefängnis
In Graz wurde gegen einen prominenten früheren Fußballer (39) verhandelt. Er hat seine nun geschiedene Frau über Monate verfolgt.
Zerstörte Möbel, zerschnittene und beschmierte Kleidung, 500 Anrufe, obszöne E-Mails, die Drohung, dem neuen Partner der Frau den „Schädel einzuschlagen“, eine halbe Stunde mit dem Auto nachfahren usw. Das ist eine üble Bilanz am Ende einer Ehe. Die Verfolgungshandlungen, die Drohung und die Sachbeschädigung über Monate haben den prominenten Ex-Bundesligakicker und Nationalteamspieler gestern vor Richter Erik Nauta ans Landesgericht Graz gebracht. „Ich war in einer totalen Krise“, erklärt der 39-Jährige. Als seine Frau ihn mit den Kindern verließ, „ist alles zusammengebrochen. Ich habe es nicht verkraftet“.
Für ihn spricht, dass er schon vor der Verhandlung der Bewährungshilfe zugestimmt hat und freiwillig eine Gesprächstherapie in Anspruch nimmt. „Es geht mir jetzt gut“, versichert er. „Ungeschickt“sei es, sagt der Richter, dass er auch nach den ersten Anzeigen mit dem Stalking weitergemacht hat. „Ich hoffe, dass jetzt Schluss ist. Es gibt hier keinen Promi-Bonus.“– „Ja, ich hab damit abgeschlossen.“
Allerdings tendiert er dazu, sein Verhalten zu bagatellisieren. 30 Minuten nachfahren? „Es waren keine 30 Minuten.“Und: „Ich wollte ihr nur was geben.“Der Richter versucht, dem Angeklagten, der – taktisch schlecht – ohne Verteidiger aufgelaufen ist, auf die Sprünge zu helfen, damit er die strafmindernde Wirkung seines Geständnisses nicht verliert: „Ich brauche etwas, was sich irgendwie nach Reue anhört.“– „Sicher war das nicht in Ordnung.“Die Staatsanwältin erklärt ihm noch, wie haarscharf er an einem Haftantrag vorbeigeschrammt ist, als er sein Verhalten auch nach Anzeigen
nicht eingestellt hat. „Als Fußballer muss man ja auch lernen, mit Aggression umzugehen“, appelliert Richter Nauta an seine Professionalität. Auf die Frage, wie es derzeit mit den Kindern läuft, bringt er nur ein „Nicht gut“heraus, ehe ihm die Tränen kommen. Der Vertreter der Frau gibt zu bedenken, „dass so lange andauerndes Stalking zu Gewalttaten bis hin zu Femiziden führen kann“.
„Lassen Sie Ihre Gattin in Ruhe“, appelliert der Richter, „es wird sicher weitere Krisensituationen geben.“Jetzt geht es erst um die Aufteilung des Vermögens und sein Besuchsrecht für die Kinder. Ein Merksatz: „Das nächste Mal kommt ein Haftantrag.“Eine Geldstrafe von 9000 Euro, eine bedingte Haft von vier Monaten, Schadenersatz, Bewährungshilfe und ein AntiGewalttraining verfügt der Richter. Das will er jetzt doch mit seinem Anwalt besprechen.