Mit Elfjähriger im Sex-Chat: verurteilt
16-Jähriger forderte Mädchen zu sexuellen Handlungen auf: „Es war Spaß-Schreiberei.“
Richter Raimund Frei sieht einen Schuldspruch mit Signalwirkung: „Es ist ein Zeichen nach außen, um zu zeigen, dass es Altersgrenzen gibt und Sie diese Grenze überschritten haben. Es soll allen zeigen: So etwas ist von der Gesellschaft nicht erwünscht“, sagt der Vorsitzende am Straflandesgericht zu jenem 20-Jährigen, der gerade vier Monate bedingte Haft ausgefasst hat. Für versuchten schweren sexuellen Missbrauch einer damals Elfjährigen.
Als 16-Jähriger hatte der Steirer regen SMS- und WhatsApp-Kontakt zu einer „Elfoder Zwölfjährigen“, wie er nun beim Prozess schildert. „Körperlich war aber nie etwas“, fügt er sofort hinzu, „es war eine Spaß-Schreiberei.“Das kann der Richter nicht gelten lassen: „Sie haben das Mädchen aufgefordert, dass sie an sich selbst sexuelle Handlungen durchführen soll!“– „Ja, aber bei der Herumschreiberei hatte ich wirklich keine Hintergedanken“, meint der Beschuldigte. „Wenn wir uns persönlich sahen, redeten wir nie über sexuelle Dinge, es war wirklich nur eine Chat-Schreiberei.“
„Dass es nur aus Spaß war, ist nicht nachvollziehbar. Sie fanden es vermutlich toll, dass da jemand ist, der so mit Ihnen chattet“, sagt Staatsanwältin Viktoria Schreyer. „Er ist natürlich kein Schwerverbrecher, hat die Situation aber für seinen Vorteil ausgenutzt.“
Verteidiger Martin Robier deckt schließlich auf, „dass die Initiative zu den Chats von dem Mädchen ausging. Danach haben beide sich eindeutige SMS hin- und hergeschickt. Mein Mandant hat damals einfach nicht über die Konsequenzen nachgedacht.“Am Ende des Verfahrens gibt der Beschuldigte zu: „Ja, ich wusste über ihr Alter Bescheid.“
Die vier Monate bedingt (Strafrahmen bis 5 Jahre) begründet Richter Frei wie folgt: „Die Tat liegt vier Jahre zurück, das Opfer war mitbeteiligt, Sie haben ein Geständnis abgelegt und seither ist bei Ihnen in dieser Hinsicht nichts mehr vorgefallen.“Christian Penz