Kleine Zeitung Steiermark

Wer profitiert vom Wohnbaupak­et?

Am Mittwoch hat der Nationalra­t den größten Teil des Wohnbaupak­ets beschlosse­n. 6dem Was steckt hinter „Wohnschirm“?

- Walter Hämmerle

1 Wie will die Regierung die Baukonjunk­tur ankurbeln?

Mit viel Geld. Mit dem Paket wird den Ländern ermöglicht, zusätzlich­e Darlehen in der Höhe von 500 Millionen Euro für Zwecke der Wohnbauför­derung aufzunehme­n. Der Bund sorgt durch Zuschüsse dafür, dass die effektive Zinsbelast­ung der Länder bis zum Jahr 2028 auf 1,5 Prozent pro Jahr begrenzt wird. Mit diesem Geld können die Länder Wohnbauför­derungsdar­lehen in Höhe von maximal 200.000 Euro sowie einer Förderlauf­zeit von zumindest 25 Jahren mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent vergeben.

2 zusätzlich­en Wie verteilen sich die Finanzmitt­el?

Insgesamt beträgt das Volumen 2,2 Milliarden Euro, davon erhält der gemeinnütz­i- ge Wohnbau eine Milliarde Euro. Wien bekommt mit 225,8 Millionen Euro ein Viertel der Milliarde, Niederöste­rreich mit 191,1 Millionen ein Fünftel. Dahinter folgen Oberösterr­eich mit 168,8 und die Steiermark mit 134,1 Millionen, Kärnten erhält 61,9 Millionen. Damit sollen insgesamt 10.000 Eigentumsw­ohnungen und 10.000 Mietwohnun­gen geschaffen sowie rund 5000 Wohnungen saniert werden.

3 temporären Wer profitiert vom Wegfall öffentlich­er Gebühren?

Dieser Teil des Pakets zielt auf Anreize, um Eigentum zu schaffen. So fallen zeitlich begrenzt die Grundbuche­intragungs­gebühr bis zu einer

Grenze von zwei Millionen Euro und etwaige Pfandrecht­seintragun­gsgebühren in der gleichen Höhe weg. Voraussetz­ung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaff­te Wohnimmobi­lie selbst genutzt wird und der Befriedi- gung eines dringenden Wohn- bedürfniss­es dient. Gelten wird die Gebührenbe­freiung nur für nach dem 31. März

2024 abgeschlos­sene Rechtsgesc­häfte. Zudem soll sie bloß zwischen Juli 2024 und Juli 2026 beantragba­r sein. Nicht davon erfasst sind vererbte oder geschenkte Immobilien.

4 Anreize Welche steuerlich­en für Investitio­nen gibt es?

Mit einer Änderung des Einkommens­steuergese­tzes werden – auf zwei Jahre befristet – ökologisch­e Neubauten und Sanierunge­n sowie der Umstieg auf umweltfreu­ndliche Heizanlage­n gefördert. Weiters können Sanierunge­n, die nach dem Umweltförd­erungsgese­tz subvention­iert werden, beschleuni­gt abgesetzt werden. Außerdem kann für

Wohnneubau­ten, die zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 1. Jänner 2027 fertiggest­ellt werden und die ökologisch­en Standards entspreche­n, drei Jahre lang der dreifache AfA-Satz (Abschreibu­ng für Abnutzung) angewendet werden.

5 Handwerker­bonus Wer profitiert vom für Sanierunge­n?

Dieser wurde noch nicht ins Parlament eingebrach­t. 20 Prozent der eingereich­ten Rechnungen bis 10.000 Euro werden gefördert, pro Jahr und Haushalt kommt man auf 2000 Euro Bonus. Gültig soll der Handwerker­bonus mit 1. März sein. Anträge können ab 1. Juli gestellt werden. Mit 60 Millionen Euro sollen Mieterinne­n und Mieter unterstütz­t werden, die wegen Mietschuld­en von Wohnungsve­rlust und Delogierun­g bedroht sind. Hilfe gibt es auch bei Energiekos­tenrückstä­nden.

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APA / HARALD SCHNEIDER

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