Brauchtum als feurige Angelegenheit
Brauchtumsfeuer unterliegen in der Steiermark strengen Regeln.
Trockenes Holz darf verbrannt werden, Abfälle wie Altreifen, Paletten und Möbel sind generell verboten.
Ingrid Winter Referat Abfall- und Ressourcenwirtschaft
Am Karsamstag werden sie abends wie jedes Jahr Ortschaften in der ganzen Steiermark erleuchten – die Osterfeuer. Nicht überall sind diese allerdings erlaubt. In der Landeshauptstadt ist das Entzünden von Brauchtumsfeuern grundsätzlich verboten. Auch in zahlreichen Gemeinden rund um Graz ist jeweils nur ein Osterfeuer erlaubt. Grund: Sie sind Teil des Feinstaubsanierungsgebiets. Außerhalb dieser Gemeinden dürfen auch Privatpersonen unter Einhaltung der Brauchtumsfeuerverordnung Osterfeuer entzünden.
Bei der Auswahl des Brennmaterials sind Regeln zu beachten, im Falle der Gemeinde Hart übernimmt der Bauhof die Vorauswahl. „So stellen wir sicher, dass nur ordentliches Brenngut auf unseren Haufen kommt“, so Gemeindesprecher Karl RichterTrummer. Müll hat auf einem Osterhaufen nichts verloren, betont auch Ingrid Winter, Leiterin des Referats für Abfall- und Ressourcenwirtschaft. „Es darf nur trockenes Holz verbrannt werden, das Verbrennen von Abfällen wie Altreifen, Paletten und Möbeln ist generell verboten.“Aus diesem Grund gehört auch Grünschnitt nicht auf einen Osterhaufen.
Damit das Feuer nicht übergreifen kann, muss der Abstand zu Gebäuden 50 Meter betragen, zu Baumbeständen sind es 40 Meter. Ist das Holz zu feucht, kann es zu starker Rauchentwicklung kommen. „Regnet es am Karsamstag, wird die Veranstaltung abgesagt und wir machen ein Sonnwendfeuer daraus“, so Richter-Trummer. Auch an den Tierschutz hat die Gemeinde, die das Brauchtumsfeuer gemeinsam mit der Berg- und Naturwacht veranstaltet, gedacht. „Oft beginnt man schon ein halbes Jahr vor dem Termin, den Haufen aufzutürmen, dadurch nisten sich unweigerlich kleine Tiere darin ein. Deshalb haben wir erst vor einigen Wochen damit begonnen“, so Richter-Trummer. Vor dem Beginn der Veranstaltung um 19 Uhr wird der Haufen von der Berg- und Naturwacht noch einmal untersucht, spezielle Vergrämgeräte kommen zum Einsatz, die mit Ultraschall arbeiten und die Tiere in die Flucht schlagen sollen.