Eifersuchtsdrama unter Erntearbeitern
Würgen mit Gürtel war kein versuchter Mord. Das Urteil: zweieinhalb Jahre Haft.
Um 900 Euro fuhr der Angeklagte (32) im Oktober im Taxi von Rumänien bis Puch bei Weiz. Seine Freundin hatte ihm am Telefon gesagt, dass es aus sei, weil sie als Erntearbeitern einen anderen kennengelernt hatte. „Ich wollte sie zurückholen“, erklärte er gestern am Landesgericht Graz einem Geschworenengericht.
Was sich in der Oststeiermark dann abspielte, war laut Staatsanwältin eine „klassische Eifersuchtsgeschichte“–, an die er sich allerdings kaum erinnert. Unterwegs trank er eine Flasche Whisky und kaufte dem Taxifahrer ein Messer ab. Beim Aussteigen redete er mit dem Messer in der Hand mit der Ex-Lebensgefährtin. Kaum überraschend wollte sie aber nicht zu ihm zurück.
An den Rest erinnert er sich nur auf hartnäckiges Nachfragen des Gerichts unter Vorsitz von Richter Florian Farmer. Er trat auf eine Tür ein, die sein Nebenbuhler von innen zuhielt. Er schlug auch mit dem Messer auf die Tür und auf die Scheiben eines Kleinbusses ein und drohte seiner Ex mit dem Umbringen, wenn sie nicht mitkommt. Schließlich warf er das Messer weg und prügelte sich mit seinem Rivalen. Da wurde seine Ex ohnmächtig und während der Neue sich um sie kümmerte, schlang er seinen Gürtel um dessen
Hals und zog zu, wurde aber von anderen Erntehelfern weggezogen. „Ohne Eingreifen wäre es zum Tod gekommen.“(Staatsanwältin) – „Ein Tötungsvorsatz war auf keinen Fall vorhanden.“(Verteidiger) – „Er hat auf mich eingeschlagen, ich habe nicht zurückgeschlagen. Dann habe ich einen Filmriss.“(Angeklagter) Die Brücke, die Beisitzer Erik Nauta dem Angeklagten baut, überschreitet er nach Umwegen doch noch: Ja, er kann sich nun doch vorstellen, „in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung“etwas getan zu haben, was er sonst nicht tun würde. – „Würden Sie sich also zum versuchten Totschlag schuldig bekennen?“– „Ja.“Ein Angestellter des Betriebs, der mit den Erntehelfern arbeitet, erinnert sich, dass er mit dem Gürtel „was geht“zuzog, also stark.
Das Verfahren leidet darunter, dass Zeugen aus Rumänien nicht gekommen sind, darunter die Frau und ihr damaliger Geliebter, das Opfer. Der Verteidiger verzichtet schließlich, sie persönlich zu befragen, so werden ihre Aussagen nur verlesen. Ein Risiko, das sich lohnt: Die Geschworenen sprechen den Angeklagten vom versuchten Mord frei. Verurteilt wird er wegen versuchter, absichtlicher schwerer Körperverletzung. Die Strafe: zweieinhalb Jahre Haft, nicht rechtskräftig.