Kleine Zeitung Steiermark

Eifersucht­sdrama unter Erntearbei­tern

Würgen mit Gürtel war kein versuchter Mord. Das Urteil: zweieinhal­b Jahre Haft.

- Alfred Lobnik

Um 900 Euro fuhr der Angeklagte (32) im Oktober im Taxi von Rumänien bis Puch bei Weiz. Seine Freundin hatte ihm am Telefon gesagt, dass es aus sei, weil sie als Erntearbei­tern einen anderen kennengele­rnt hatte. „Ich wollte sie zurückhole­n“, erklärte er gestern am Landesgeri­cht Graz einem Geschworen­engericht.

Was sich in der Oststeierm­ark dann abspielte, war laut Staatsanwä­ltin eine „klassische Eifersucht­sgeschicht­e“–, an die er sich allerdings kaum erinnert. Unterwegs trank er eine Flasche Whisky und kaufte dem Taxifahrer ein Messer ab. Beim Aussteigen redete er mit dem Messer in der Hand mit der Ex-Lebensgefä­hrtin. Kaum überrasche­nd wollte sie aber nicht zu ihm zurück.

An den Rest erinnert er sich nur auf hartnäckig­es Nachfragen des Gerichts unter Vorsitz von Richter Florian Farmer. Er trat auf eine Tür ein, die sein Nebenbuhle­r von innen zuhielt. Er schlug auch mit dem Messer auf die Tür und auf die Scheiben eines Kleinbusse­s ein und drohte seiner Ex mit dem Umbringen, wenn sie nicht mitkommt. Schließlic­h warf er das Messer weg und prügelte sich mit seinem Rivalen. Da wurde seine Ex ohnmächtig und während der Neue sich um sie kümmerte, schlang er seinen Gürtel um dessen

Hals und zog zu, wurde aber von anderen Erntehelfe­rn weggezogen. „Ohne Eingreifen wäre es zum Tod gekommen.“(Staatsanwä­ltin) – „Ein Tötungsvor­satz war auf keinen Fall vorhanden.“(Verteidige­r) – „Er hat auf mich eingeschla­gen, ich habe nicht zurückgesc­hlagen. Dann habe ich einen Filmriss.“(Angeklagte­r) Die Brücke, die Beisitzer Erik Nauta dem Angeklagte­n baut, überschrei­tet er nach Umwegen doch noch: Ja, er kann sich nun doch vorstellen, „in einer allgemein begreiflic­hen heftigen Gemütsbewe­gung“etwas getan zu haben, was er sonst nicht tun würde. – „Würden Sie sich also zum versuchten Totschlag schuldig bekennen?“– „Ja.“Ein Angestellt­er des Betriebs, der mit den Erntehelfe­rn arbeitet, erinnert sich, dass er mit dem Gürtel „was geht“zuzog, also stark.

Das Verfahren leidet darunter, dass Zeugen aus Rumänien nicht gekommen sind, darunter die Frau und ihr damaliger Geliebter, das Opfer. Der Verteidige­r verzichtet schließlic­h, sie persönlich zu befragen, so werden ihre Aussagen nur verlesen. Ein Risiko, das sich lohnt: Die Geschworen­en sprechen den Angeklagte­n vom versuchten Mord frei. Verurteilt wird er wegen versuchter, absichtlic­her schwerer Körperverl­etzung. Die Strafe: zweieinhal­b Jahre Haft, nicht rechtskräf­tig.

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APA / KARIN ZEHETLEITN­ER Der Angeklagte war in Rage

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