„Ein international unerreichter Wert“
Eine Pleite ist kein gutes Geschäft für Gläubiger. In Österreich aber steigen die Geldgeber verhältnismäßig gut aus. Eine geplante Richtlinie könnte das ändern.
Es war der spektakuläre Niedergang der SignaGruppe, der in Österreich Begriffe wie „Sanierungsplan“, „Gläubiger“oder „Masseverwalter“auf die Stammtische hievte. Das Interesse an Insolvenzverfahren stieg nahezu im Einklang mit der Höhe angemeldeter Forderungen.
Einen präzisen Blick auf die Abwicklung der Insolvenzverfahren in Österreich warfen jetzt die Gläubigerschützer vom Alpenländischen Kreditorenverband (AKV). Eine unumstößliche Erkenntnis: Meldet ein Unternehmen Insolvenz an, erhalten die Gläubiger – jene Geldgeber, die an ein Schuldbegleichnis „glauben“– meist nur einen Bruchteil der offenen Forderungen. Dennoch stehen die Gläubiger in Österreich deutlich besser da als in anderen Ländern. Durch das heimische Insolvenzrecht, so der AKV, komme es zu extrem hohen Quoten für unbesicherte Gläubiger, zu kürzeren Verfahren und einem hohen Anteil an Sanierungen. Kurzer Einschub: „Rund zwei Fünftel“der Insolvenzbegehren werden mangels Masse gar nicht erst eröffnet, erklärt Insol- venzprofi Franz Blantz (AKV).
Hierbei könne man naturgemäß keine Quoten erheben.
Jedenfalls konnte im Jahr 2023 bei 30 Prozent der Insolvenzverfahren eine Aufhebung bewirkt werden, weil mit den Gläubigern ein Sanierungsplan abgeschlossen wurde. Heuer waren es bis dato 25 Prozent. In Summe konnte man sich also bei mehr als einem Drittel der Verfahren auf Entschuldungsvorschläge einigen. Ein „international hervorragender und unerreichter Wert“, befindet der AKV. Wenngleich auch hierzulande bei Pleiten trotzdem viele leer ausgehen. 774 Verfahren (27,28 Prozent) endeten 2023 mit einem Totalausfall, einer sogenannten „Nullquote“.
Kommt es zum Sanierungsplan, können sich die Gläubiger meist über mehr als die gesetzliche Quote (20 bzw. 30 Prozent) freuen. Bei der Annahme eines Plans ergab sich für die Quote ein Durchschnittswert von 42 Prozent. Kam es zu keinem Sanierungsplan, ergab sich eine Durchschnittsquote von 15 Prozent.
Österreichs Insolvenzordnung sieht man beim AKV indes durch einen EU-Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts „gefährdet“. Dieser würde der heimischen Praxis „komplett widersprechen“, betont Franz Blantz. Komme die Änderung, drohen laut AKV geringere Quotenaussichten. Vor allem bei jenen „mehr als 90 Prozent der österreichischen Unternehmensinsolvenzen, die Kleinstunternehmen betreffen“.