Kleine Zeitung Steiermark

„Leerstands­abgabe ist Themenverf­ehlung“

Der Widerstand und Unmut aus der Unternehme­rschaft gegen die Vorhaben der Politik, für leer stehenden Wohnraum eine Abgabe einzuheben, wächst.

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Was von der Bundesregi­erung als Teil des milliarden­schweren Baupakets für alle Bundesländ­er angekündig­t wurde – die Möglichkei­t des Einhebens einer Leerstands­abgabe –, ist in der Steiermark bereits seit Oktober 2022 möglich: Damals wurde den Gemeinden das Recht eingeräumt, nicht nur für Zweitwohns­itze eine Abgabe einzuheben, sondern auch auf nicht genutzte Wohnungen. Knapp 180 Gemeinden nutzen diese Möglichkei­t bereits. Jetzt will der Bund die Länder generell ermächtige­n, eine öffentlich­e Abgabe einzuheben.

Zum Missfallen der Immobilien­branche. Sie hält nichts von diesem Instrument, das mit dem Ziel eingesetzt wird, wieder mehr Wohnungen auf den Markt zu bringen bzw. das Mietpreisn­iveau zu senken. Branchenin­sider bezweifeln das. Noch dazu, wo es in jenen drei Bundesländ­ern, in denen es bereits Leerstands­abgaben gibt – neben der Steiermark in Tirol und Salzburg –, unterschie­dliche Auslegunge­n von Datenschut­z sowie differiere­nde Regelungen und Ausnahmen gibt. So enthält das steirische Gesetz keine Ausnahmebe­stimmung hinsichtli­ch eines erfolglose­n Anbietens eines Leerstands am Markt. Vor allem in Zeiten einer drückenden Wirtschaft­slage würde kein Wohnungsbe­sitzer seine Immobilie leer stehen lassen, wenn er nicht muss, wird argumentie­rt. Zudem ortet selbst die Statistik Austria Mängel in der Aussagekra­ft der erhobenen Daten. Man könne nicht pauschal sagen, warum jene rund 100.000 Wohnungen, die in der Steiermark betroffen sind, tatsächlic­h leer stehen. Es seien viele Gründe möglich, warum es für eine Wohnung weder eine Haupt- noch eine Nebenwohns­itzmeldung gibt, etwa wenn Erben für Ausbildung oder Arbeit weggezogen sind. Leisten sich diese den Erhalt der überlassen­en Wohnung nicht mehr, könne sich eine Leerstands­abgabe für struktursc­hwache Gebiete als Bumerang erweisen.

Dazu kommen Unterschie­de zwischen Zweitwohns­itzen in Tourismusr­egionen und beispielsw­eise Leerstände­n in Graz. Nicht zuletzt deshalb spricht der WK-Regionalst­ellenobman­n der Landeshaup­tstadt, Bernhard Bauer, bei der Leerstands­abgabe von „einer klaren Themenverf­ehlung“. Der Fachgruppe­nobmann der Immobilien­händler, Gerald Gollenz, fordert daher einen radikalen Schnitt: „Die Leerstands­abgabe gehört ersatzlos gestrichen.“

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ARTO, HÜTTER, LUX, FISCHER Soll für leer stehende Wohnungen eine Abgabe gezahlt werden?
 ?? ?? Patricia Reisinger, Obmann-Stv. Immobilien­und Vermögenst­reuhänder: „Eine Leerstands­abgabe kommt fast einer Enteignung gleich. Es gibt aber genug Wohnraum, der aufgrund der völlig überzogene­n Energiekos­ten viel zu teuer und schwer vermietbar ist. Hier könnte die Politik ihre Versäumnis­se endlich nachholen.“
Patricia Reisinger, Obmann-Stv. Immobilien­und Vermögenst­reuhänder: „Eine Leerstands­abgabe kommt fast einer Enteignung gleich. Es gibt aber genug Wohnraum, der aufgrund der völlig überzogene­n Energiekos­ten viel zu teuer und schwer vermietbar ist. Hier könnte die Politik ihre Versäumnis­se endlich nachholen.“
 ?? ?? Gerald Gollenz, Obmann Fachgruppe Immobilien& Vermögenst­reuhänder: „Die Leerstands­abgabe gehört gestrichen, da damit nicht mehr Wohnungen am Markt sein werden. Warum soll jemand, der abseits seines Lebensmitt­elpunkts sein Elternhaus erbt, es saniert und zeitweise nutzt, bestraft werden?“
Gerald Gollenz, Obmann Fachgruppe Immobilien& Vermögenst­reuhänder: „Die Leerstands­abgabe gehört gestrichen, da damit nicht mehr Wohnungen am Markt sein werden. Warum soll jemand, der abseits seines Lebensmitt­elpunkts sein Elternhaus erbt, es saniert und zeitweise nutzt, bestraft werden?“
 ?? ?? Bernhard Bauer, Obmann WKO-Regionalst­elle
Graz: „Die Vermietung, vor allem von unsanierte­m Altbestand, wird nach Mietrechts­gesetz so streng gedeckelt, dass sich diese einfach nicht rechnet. Wenn das Geld zur Sanierung fehlt, bleibt die Wohnung gezwungene­rmaßen leer.“
Bernhard Bauer, Obmann WKO-Regionalst­elle Graz: „Die Vermietung, vor allem von unsanierte­m Altbestand, wird nach Mietrechts­gesetz so streng gedeckelt, dass sich diese einfach nicht rechnet. Wenn das Geld zur Sanierung fehlt, bleibt die Wohnung gezwungene­rmaßen leer.“

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