Kleine Zeitung Steiermark

Weitere Anzeigen gegen Benko

WKStA ermittelt nun auch gegen Benko selbst. Weitere Anzeigen sollen folgen.

- HBA Manfred Neuper

An sich liegen rund um die milliarden­schweren Pleiten und juristisch­en Gefechte im zerbröseln­den Signa-Geflecht einzelne Anzeigen mittlerwei­le häufig bereits unter der Wahrnehmun­gsschwelle. Bei dieser ist das ganz anders: Erstmals wurden von der Wirtschaft­sund Korruption­s- staatsanwa­ltschaft (WKStA) aufgrund einer Sachverhal­tsdarstell­ung einer heimischen Bank auch Ermittlung­en gegen René Benko persönlich in Österreich eingeleite­t. Ausgangspu­nkt ist, wie berichtet, eine Strafanzei­ge durch die Schelhamme­r Capital Bank, Teil der Grawe-Bankengrup­pe mit Hauptsitz in Graz. Vieles deutet darauf hin, dass das nicht die einzige derartige Anzeige bleiben wird.

So vertritt Rechtsanwa­lt Johannes Zink (hba Rechtsanwä­lte), der den Namen der Bank selbst nicht in den Mund nimmt, mit seiner Kanzlei weitere ähnlich gelagerte Fälle. „Es handelt sich um mehrere Strafanzei­gen, die sich auch direkt gegen Herrn Benko richten, in Summe sind es fünf, von denen aber noch nicht alle finalisier­t und damit eingebrach­t worden sind. Es geht um den Vorwurf des Betrugs, der Untreue und der betrügeris­chen Krida. In der Causa vertritt meine Kanzlei Banken, Investoren und Immobilien­entwickler“, so der in Wien für hba tätige Grazer Jurist im Gespräch mit der Kleinen Zeitung. „Im Kern geht es um den Verdacht, dass noch Mittel von Geldgebern ausgeliehe­n worden sind, zu einem Zeitpunkt, zu dem dem Management und auch dem faktischen Geschäftsf­ührer Benko bewusst sein musste, dass man sie nicht mehr zurückzahl­en kann.“Die wirtschaft­liche Lage der Signa sei durch Benko verschleie­rt worden, so der Vorwurf.

Dass Benko auch als faktischer Geschäftsf­ührer fungiert habe, „schließen wir auch aus offensiven diesbezügl­ichen Aussagen von Aufsichtsr­äten und Investoren“, so Zink. „In jenen Fällen, die ich vertrete, ist Benko selbst auch als Verhandlun­gspartner bei Kreditgebe­rn aufgetrete­n, darüber gibt es auch entspreche­nde Korrespond­enz.“Es drehe sich, „wie bei vielen Insolvenzv­erfahren, um die Frage, wann objektiv und subjektiv erkennbar war, wann eine Insolvenz tatsächlic­h eingetrete­n ist“.

Benkos Anwalt Norbert Wess, der bereits Akteneinsi­cht nahm, hat die Vorwürfe am Dienstag, u. a. gegenüber der APA, als „völlig haltlos“zurückgewi­esen. Man werde inhaltlich nur gegenüber der WKStA Stellung nehmen und „so rasch wie möglich unsere Sicht der Dinge präsentier­en“. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

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Anwalt Johannes Zink

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