Weitere Anzeigen gegen Benko
WKStA ermittelt nun auch gegen Benko selbst. Weitere Anzeigen sollen folgen.
An sich liegen rund um die milliardenschweren Pleiten und juristischen Gefechte im zerbröselnden Signa-Geflecht einzelne Anzeigen mittlerweile häufig bereits unter der Wahrnehmungsschwelle. Bei dieser ist das ganz anders: Erstmals wurden von der Wirtschaftsund Korruptions- staatsanwaltschaft (WKStA) aufgrund einer Sachverhaltsdarstellung einer heimischen Bank auch Ermittlungen gegen René Benko persönlich in Österreich eingeleitet. Ausgangspunkt ist, wie berichtet, eine Strafanzeige durch die Schelhammer Capital Bank, Teil der Grawe-Bankengruppe mit Hauptsitz in Graz. Vieles deutet darauf hin, dass das nicht die einzige derartige Anzeige bleiben wird.
So vertritt Rechtsanwalt Johannes Zink (hba Rechtsanwälte), der den Namen der Bank selbst nicht in den Mund nimmt, mit seiner Kanzlei weitere ähnlich gelagerte Fälle. „Es handelt sich um mehrere Strafanzeigen, die sich auch direkt gegen Herrn Benko richten, in Summe sind es fünf, von denen aber noch nicht alle finalisiert und damit eingebracht worden sind. Es geht um den Vorwurf des Betrugs, der Untreue und der betrügerischen Krida. In der Causa vertritt meine Kanzlei Banken, Investoren und Immobilienentwickler“, so der in Wien für hba tätige Grazer Jurist im Gespräch mit der Kleinen Zeitung. „Im Kern geht es um den Verdacht, dass noch Mittel von Geldgebern ausgeliehen worden sind, zu einem Zeitpunkt, zu dem dem Management und auch dem faktischen Geschäftsführer Benko bewusst sein musste, dass man sie nicht mehr zurückzahlen kann.“Die wirtschaftliche Lage der Signa sei durch Benko verschleiert worden, so der Vorwurf.
Dass Benko auch als faktischer Geschäftsführer fungiert habe, „schließen wir auch aus offensiven diesbezüglichen Aussagen von Aufsichtsräten und Investoren“, so Zink. „In jenen Fällen, die ich vertrete, ist Benko selbst auch als Verhandlungspartner bei Kreditgebern aufgetreten, darüber gibt es auch entsprechende Korrespondenz.“Es drehe sich, „wie bei vielen Insolvenzverfahren, um die Frage, wann objektiv und subjektiv erkennbar war, wann eine Insolvenz tatsächlich eingetreten ist“.
Benkos Anwalt Norbert Wess, der bereits Akteneinsicht nahm, hat die Vorwürfe am Dienstag, u. a. gegenüber der APA, als „völlig haltlos“zurückgewiesen. Man werde inhaltlich nur gegenüber der WKStA Stellung nehmen und „so rasch wie möglich unsere Sicht der Dinge präsentieren“. Es gilt die Unschuldsvermutung.