Aufregung um Ex-Terroristin
Flugzeugentführerin in Wien vom arabischen Kulturzentrum eingeladen
Anzeige durch Staatsschutz wegen Mitgliedschaft in Terror-Organisation
Leila Khaled hat eine bewegte dunkle Geschichte: In den 1960er- und 1970er-Jahren sorgte sie als Mitglied der Volksfront zur Befreiung Palästinas als weltweit erste weibliche Flugzeugentführerin für Schlagzeilen. Im arabischen Raum galt sie als das Gesicht der Palästinenser. Heute ist die 72-Jährige politisch aktiv und hält Vorträge. Jetzt herrscht in Österreich Riesenaufregung um die einstige Top-Terroristin: Das österreichisch-arabische Kulturzentrum hat sie als „Revolutions-Ikone“am Freitag nach Wien eingeladen. Obwohl sie vom Staatsschutz wegen Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angezeigt wurde!
Leila Khaleds Biografie in Kurzform: Während des Palästinakriegs 1948 flieht die damals Vierjährige mit ihren Eltern in den Libanon. Im Zuge des Sechstagekriegs schließt sie sich als 23-Jährige der Volksfront zur Befreiung Palästinas an. In militärischen Ausbildungslagern übt sie den bewaffneten Kampf, steigt rasch in der TerrorHierarchie nach oben auf. Am 29. August 1969 wurde sie dann der Weltöffentlichkeit bekannt: Mit der Entführung des Flugs TW 840 auf dem Weg von Rom nach Tel Aviv. Nach der Landung in Damaskus wurde die Boeing – nachdem alle Geiseln von Bord waren – gesprengt. Beim Entführungsversuch einer israelischen El-Al-Maschine wurde Khaled noch an Bord überwältigt. Im Zuge eines Gefangenenaustauschs kam die Top-Terroristin aber frei und galt fortan in der arabischen Welt als „Heldin“.
Jetzt sorgt die heute 72-Jährige, die sich mit einem in Holland ausgestellten Schengen-Visum frei durch Europa bewegen kann, bei uns für gehörigen Wirbel. Denn Leila Khaled wurde vom österreichischarabischen Kulturzentrum zu einem Vortrag Freitagabend in Wien eingeladen.
Das rief naturgemäß den heimischen Staatsschutz auf den Plan. Doch trotz Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gab es bis Redaktionsschluss keinen Haftbefehl. Khaled durfte einreisen.